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Einspruch

Verfasst: 20. Jan 2022, 14:31
von Joki
Hallo zusammen,
Anfang Februar läuft die Einspruchsfrist , gegen meinen Antrag auf vorzeitige RSB nach 3 Jahre ab . Sollte zwischenzeitlich ein Einspruch bei Gericht eingehen, würde ich dann sofort per Post benachrichtigt , oder sammelt das Gericht diese erst und meldet sich nach Fristablauf ?

Re: Einspruch

Verfasst: 20. Jan 2022, 15:55
von tidus82
Warum so nervös? :)
Da wird schon niemand Einspruch einlegen - die Hürden für so einen Einspruch sind echt hoch.

Bleib ganz geschmeidig und dann kommt die RSB von ganz allein.

Re: Einspruch

Verfasst: 20. Jan 2022, 16:28
von Joki
......bin so nervös , da ich das Finanzamt und 3 Anwälte als Gläubiger habe .

Bin echt froh wenn alles vorbei ist ! Ich hoffe mal , das Du recht hast Tidus .....

Re: Einspruch

Verfasst: 21. Jan 2022, 00:16
von Astera
Ich kann dich gut verstehen, es ging mir genau so. Wie Tidus schon sagte, die Hürden sind hoch und so ein Antrag(Einspruch) ist mit viel Arbeit verbunden, da er gut begründet sein muss.
Versuche (nicht so wie ich) nicht zu viel drüber nachzudenken.
Das wird schon klappen!

Re: Einspruch

Verfasst: 21. Jan 2022, 09:18
von Graf Wadula
Joki hat geschrieben: 20. Jan 2022, 16:28 ......bin so nervös , da ich das Finanzamt und 3 Anwälte als Gläubiger habe .

Bin echt froh wenn alles vorbei ist ! Ich hoffe mal , das Du recht hast Tidus .....
Mal Gegenfrage: was sollten die denn einwerfen können ? das Gericht hat geprüft, ob die Voraussetzungen vorliegen, der Insolvenzverwalter hat das bestätigt, da gibt es wirklich keinen Grund, nervös zu sein (es sei denn, Sie, das Gericht und der Verwalter haben sich verrechnet). Es kann dann nur zu einem Versagungsantrag kommen. Und da wissen Sie ja selbst, ob Sie etwas gemacht haben, was dazu führen kann. Der abschließende Katalog ergibt sich aus 290 InsO. Es sei denn, Sie sind bereits in der WVP, dann ist es 295 InsO.
Ich kenne nicht ein Verfahren, wo die vorzeitige RSB daran scheiterte, dass die Voraussetzungen nicht vorliegen. Zumal der BGH da für die Zweifelsfragen eine klare Entscheidung gefällt hat.

Re: Einspruch

Verfasst: 21. Jan 2022, 09:49
von INTI
Mir fallen da noch die Versagungstatbestände der §§ 297, 298 InsO ein. Die Versagungen sind zwar relativ gering, aber es gibt sie dennoch.

Aber, wenn man eine reine Weste hat, sollte man sich keine Gedanken machen.

Re: Einspruch

Verfasst: 21. Jan 2022, 11:58
von Joki
Danke für die Antworten ,
die letzten drei Jahre, ab Anfang der Insolvenz sind rasend schnell umgegangen. Jetzt, die letzten Tage ziehen sich wie ein Kaugummi. Eigentlich müsste alles gut gehen, doch man macht sich echt Gedanken….. kann da noch etwas kommen. Sind für den ein oder anderen hier bestimmt Luxusprobleme ….
Wünsche allen ein schönes Wochenende