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P Konto und Lohnpfändung unterschiedliche Freibeträge?

Verfasst: 16. Dez 2021, 16:06
von PureBasic
Hallo zusammen,

Vielen Dank für Ihre Hilfe vorab.

Ich verdiene netto ca 1.700 Euro netto wovon durch die Lohnpfändung ca 300 gepfändet werden.
1400 Euro werden ausbezahlt.

Durch ein P Konto wären ja ca nur 1250 Euro frei,
Das heißt ich würde mit einem P Konto ca 150 Euro verlieren?

Eine PV ist in Planung


Vielen Dank

Re: P Konto und Lohnpfändung unterschiedliche Freibeträge?

Verfasst: 16. Dez 2021, 17:07
von golem
Hallo!

Zunächst einmal: Wenn Du kein P-Konto hast und eine Pfändung kommt, wird das gesamte Kontoguthaben gesperrt und schlimmstenfalls, nach Ablauf der Sperrfrist von einem Monat, an den Pfändungsgläubiger ausgezahlt.

Das P-Konto sichert Dir zunächst einmal mindestens die 1.260,00 EUR Grundfreibetrag. Dabei bleibt es aber nur, wenn Du nicht tätig wirst. Da nach Deiner Schilderung auf das Konto bereits gepfändeter Lohn eingeht, kannst Du beim örtlichen Vollstreckungsgericht oder der pfändenden Behörde einen Antrag auf Anhebung des Kontofreibetrages in Höhe des bereits gepfändeten Lohnes stellen.

Wer begleitet Dich denn bei der Vorbereitung auf das Insolvenzverfahren? Ggf. kann man Dir dort bei der Formulierung eines solchen Antrags behilflich sein, solle er nötig werden.

Gruß
golem

Re: P Konto und Lohnpfändung unterschiedliche Freibeträge?

Verfasst: 16. Dez 2021, 19:38
von Witwe Bolte
Nein, Du verlierst nichts, mit einem P-Konto schützt Du Dein Einkommen!

"Automatisch" ist aber nur der "Grundfreibetrag" geschützt.
Wenn bei Deinen Arbeitgber schon eine Lohnpfändung vorliegt,
dann musst Du beim Gericht einen "Antrag auf Quellenfreigabe" stellen:
https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... -850-k.pdf

Damit die Bank Dir Deinen unpfändbaren Lohn auch auszahlen darf,
wenn der höher ist als der Grundfreibetrag.

Alles klar ?

Re: P Konto und Lohnpfändung unterschiedliche Freibeträge?

Verfasst: 16. Dez 2021, 21:53
von INTI
Der Antrag ist grundsätzlich gut, aber die Vorschriften würde ich weglassen (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz PKoFoG). Hat sich doch a bisserl was geändert.

Re: P Konto und Lohnpfändung unterschiedliche Freibeträge?

Verfasst: 16. Dez 2021, 22:44
von imker
Bitte keinen Antrag an das Insolvenzgericht, wenn kein Insolvenzverfahren eröffnet ist und keinen Antrag an das Volltsreckungsgericht, wenn niemand das Kontoguthaben pfändet.

P-Konto einrichten oder alles sein lassen wäre das, was ich Verwandten in so einer Lage raten würde.

Re: P Konto und Lohnpfändung unterschiedliche Freibeträge?

Verfasst: 17. Dez 2021, 08:27
von Witwe Bolte
Du hast hier unter "Insolvenzprobleme" gefragt und schreibst dann:
PureBasic hat geschrieben: 16. Dez 2021, 16:06 ...
Eine PV ist in Planung
...
Was meinst Du mit "PV" ?

Dein Problem klingt nach Doppelpfändung:
Es gibt bereits eine Lohnpfändung und Dein Arbeitgeber überweist Dir nur den nicht-pfändbaren Teil
von Deinem Lohn / Gehalt (gem. Pfändungstabelle) auf Dein Konto.

Wenn jetzt zu der Lohnpfändung noch eine Kontopfändung kommt,
dann darf die Bank Dir von Deinem eigentlich nicht-pfändbaren Lohn gar nichts geben,
es sei denn, Du teilst ihr umgehend mit, dass sie Dein Konto bitte in ein P-Konto umwandeln soll
(dazu hast Du nach Pfändungseingang theoretisch vier Wochen Zeit).

Das muss die Bank dann auch umgehend machen (innerhalb von vier Tagen)
und es gilt rückwirkend zum Monatsanfang.

Wenn Du jetzt ein P-Konto hast und wenn bei der Bank eine Kontopfändung eingeht,
dann darf die Bank Dir nur den allgemeinen "Grundfreibetrag" freigeben
(der beträgt z.Zt. 1.252,61 EUR/Monat).

Wenn Du nun aber mehr verdienst und wenn von Deinem Lohn ein höherer Betrag lt. Tabelle nicht pfändbar ist, dann würde das zu einer Doppelpfändung führen (erst vom Lohn und dann nochmal vom Bankkonto).

Damit keine Doppelpfändung passiert, musst Du der Bank einen Beschluß vom Gericht zur "Quellenfreigabe" vorlegen ("alles, was von dieser 'Quelle' Arbeitgeber kommt, ist nicht pfändbar").
Erst dann, wenn sie diesen Beschluss hat, darf die Bank Dir auch den Differenzbetrag zwischen "Grundfreibetrag" und "nicht-pfändbarem Arbeitslohn" freigeben - in Deinem Fall die oben genannten 150,00 Euro.

Man kann das auch formlos beim Gericht beantragen, man kann auch zum Gericht hingehen und bei der "Rechtsantragsstelle" (Öffnungszeiten vorher erfragen) bitten, dass der Rechtspfleger / die Rechtspflegerin dort das für einen korrekt formulieren.

Dies Thema "Doppelpfändung" und "Quellenfreigabe" jetzt hier mal so genau beschrieben, weil es vermutlich auch stille Mitleser hier gibt. Und für den Fall der Fälle ist es ja immer gut zu wissen, was man dann tun kann (um nicht in Panik zu geraten).

Und, bytheway, ein P-Konto ist kein Sparkonto!
Auch, wenn man jetzt manche Beträge noch länger als einen Monat quasi mitnehmen kann,
sollte man kein Geld auf dem Konto liegen lassen, was nicht umgehend (für Miete, Strom, Telefon usw) gebraucht wird. Besser den Rest abholen und sich für die anderen Ausgaben im Monat gut einteilen.
Sonst ist es möglicherweise doch weg.

Nee, nicht "weg" - nur woanders ... (nämlich beim Gläubiger).

Re: P Konto und Lohnpfändung unterschiedliche Freibeträge?

Verfasst: 17. Dez 2021, 09:36
von habwiederwas
Witwe Bolde, warum schreibst du immer alles doppelt und dreifach.
Golem Poster eine Antwort, du postest die gleiche hinterher, oder du wiederholst dich halt.
Das machst du oft.

Re: P Konto und Lohnpfändung unterschiedliche Freibeträge?

Verfasst: 17. Dez 2021, 09:46
von Witwe Bolte
Und das gefällt Dir nicht ?
Muss ja auch nicht.
:lol:

Re: P Konto und Lohnpfändung unterschiedliche Freibeträge?

Verfasst: 17. Dez 2021, 13:55
von habwiederwas
ist mir schnuppe.
Man kann sich halt auf die Art auch wichtig machen, wenn man ständig den Expertenrat nachplabbert.
Aber jeder wie er kann. :mrgreen:
Fröhliche Weihnachten

Re: P Konto und Lohnpfändung unterschiedliche Freibeträge?

Verfasst: 19. Dez 2021, 20:52
von Witwe Bolte
habwiederwas hat geschrieben: 17. Dez 2021, 13:55 ist mir schnuppe.
...
... und deswegen kommentierst du das hier ...

jaa - nee - iss klaa ...
:D