Du hast hier unter "Insolvenzprobleme" gefragt und schreibst dann:
PureBasic hat geschrieben: ↑16. Dez 2021, 16:06
...
Eine PV ist in Planung
...
Was meinst Du mit "PV" ?
Dein Problem klingt nach Doppelpfändung:
Es gibt bereits eine Lohnpfändung und Dein Arbeitgeber überweist Dir nur den nicht-pfändbaren Teil
von Deinem Lohn / Gehalt (gem. Pfändungstabelle) auf Dein Konto.
Wenn jetzt zu der Lohnpfändung noch eine Kontopfändung kommt,
dann darf die Bank Dir von Deinem eigentlich nicht-pfändbaren Lohn
gar nichts geben,
es sei denn, Du teilst ihr umgehend mit, dass sie Dein Konto bitte in ein P-Konto umwandeln soll
(dazu hast Du nach Pfändungseingang theoretisch vier Wochen Zeit).
Das muss die Bank dann auch umgehend machen (innerhalb von vier Tagen)
und es gilt rückwirkend zum Monatsanfang.
Wenn Du jetzt ein P-Konto hast und wenn bei der Bank eine Kontopfändung eingeht,
dann darf die Bank Dir nur den allgemeinen "Grundfreibetrag" freigeben
(der beträgt z.Zt. 1.252,61 EUR/Monat).
Wenn Du nun aber mehr verdienst und wenn von Deinem Lohn ein höherer Betrag lt. Tabelle nicht pfändbar ist, dann würde das zu einer Doppelpfändung führen (erst vom Lohn und dann nochmal vom Bankkonto).
Damit keine Doppelpfändung passiert, musst Du der Bank einen Beschluß vom Gericht zur "Quellenfreigabe" vorlegen ("alles, was von dieser 'Quelle' Arbeitgeber kommt, ist nicht pfändbar").
Erst dann, wenn sie diesen Beschluss hat, darf die Bank Dir auch den Differenzbetrag zwischen "Grundfreibetrag" und "nicht-pfändbarem Arbeitslohn" freigeben - in Deinem Fall die oben genannten 150,00 Euro.
Man kann das auch formlos beim Gericht beantragen, man kann auch zum Gericht hingehen und bei der "Rechtsantragsstelle" (Öffnungszeiten vorher erfragen) bitten, dass der Rechtspfleger / die Rechtspflegerin dort das für einen korrekt formulieren.
Dies Thema "Doppelpfändung" und "Quellenfreigabe" jetzt hier mal so genau beschrieben, weil es vermutlich auch stille Mitleser hier gibt. Und für den Fall der Fälle ist es ja immer gut zu wissen, was man dann tun kann (um nicht in Panik zu geraten).
Und, bytheway, ein P-Konto ist kein Sparkonto!
Auch, wenn man jetzt manche Beträge noch länger als einen Monat quasi mitnehmen kann,
sollte man kein Geld auf dem Konto liegen lassen, was nicht umgehend (für Miete, Strom, Telefon usw) gebraucht wird. Besser den Rest abholen und sich für die anderen Ausgaben im Monat gut einteilen.
Sonst ist es möglicherweise doch weg.
Nee, nicht "weg" - nur woanders ... (nämlich beim Gläubiger).