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Ab wann werden Pfändungen ausgesetzt

Verfasst: 24. Mär 2019, 08:23
von arreis
Hallo zusammen!

Der Ablauf bei einer PI ist ja festgelegt. Man geht zur Schuldnerberatung oder zu einem Anwalt und die Sache beginnt.
Zuerst der Versuch des außergerichtlichen Vergleichs, dann der Versuch er gerichtlichen Vergleichs und dann die eigentliche PI.

Mich würde mal interessieren, ab wann bestehende Pfändungen ausgesetzt bzw. ruhend gestellt werden?

Gruß Arreis

Re: Ab wann werden Pfändungen ausgesetzt

Verfasst: 24. Mär 2019, 08:31
von tidus82
Na ab Eröffnung der PI

Re: Ab wann werden Pfändungen ausgesetzt

Verfasst: 24. Mär 2019, 08:53
von arreis
Wollte das nur mal bestätigt haben, ist ja eigentlich auch logisch. Ich hätte mir aber auch vorstellen können, das die Pfändungen schon ab Antragstellung ruhend gestellt erden.

Re: Ab wann werden Pfändungen ausgesetzt

Verfasst: 25. Mär 2019, 10:29
von S.Nitschke
arreis hat geschrieben: 24. Mär 2019, 08:23
Mich würde mal interessieren, ab wann bestehende Pfändungen ausgesetzt bzw. ruhend gestellt werden?
Es kommt darauf an ......

Grundlage ist der § 89 InsO.


https://dejure.org/gesetze/InsO/89.html

Re: Ab wann werden Pfändungen ausgesetzt

Verfasst: 25. Mär 2019, 13:25
von Graf Wadula
In den meisten Fällen stellt das Insogericht aber bereits im Antragsverfahren die Zwangsvollstreckung ein. Macht ja auch wegen §88 Inso wenig Sinn für die Gläubiger, wenn die weiterläuft