"Vergessene" Gläubiger im Eröffnungsverfahren?
Verfasst: 22. Sep 2021, 18:11
Hallo liebe Community
Ich habe bereits ein wenig im Forum recherchiert, aber nichts zu meinem Problem gefunden, deshalb wäre ich für ein paar Ratschläge sehr dankbar. Also es geht um Folgendes:
Ich wurde und werde beim Durchlaufen meines kürzlich eröffnetem Insolvenzverfahrens anwaltlich beraten. Und genau da liegt jetzt die Problematik. Bevor der Antrag zur Eröffnung der Privatinsolvenz zum Gericht geschickt wurde, gab es einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern. Dieser ist gescheitert. Während der Verhandlungen mit den Gläubigern sind 3 neue Gläubiger entstanden die nicht Teil der außergerichtlichen Verhandlungen waren. Diese sind wegen Corona und meiner sowieso schon vorhandenen Zahlungsunfähigkeit entstanden.(Stromanbieter etc.) Diese 3 Gläubiger wollte ich während des Ausfüllen meines Antrags zur Gläubigerliste hinzufügen, war mir darüber aber unsicher und habe deshalb bei meinem Anwalt nachgefragt ob und wie ich das genau machen soll. Seine Assistentin am Telefon meinte jedoch dass ich die Gläubiger jetzt nicht mehr hinzufügen könne weil es dafür zu spät sei und ich das aber nach Eröffnung des Verfahrens nachholen könnte. Da das Verfahren jetzt seit knapp 3 Wochen offiziell eröffnet ist, habe ich bei meinem Anwalt nochmal nachgefragt wie genau ich die Nachtragung der 3 Gläubiger jetzt in Angriff nehmen soll und wie ich diese dem Insolvenzverwalter mitteile. Mein Anwalt persönlich meinte daraufhin dass ich dem Insolvenzverwalter "AUF KEINEN FALL" die fehlenden Gläubiger mitteilen soll da das ganze Insolvenzverfahren sonst platzen würde. Ich sollte die Gläubiger einfach ignorieren, die Briefe weg schmeißen und die könnten sich ja sonst unter "insolvenzbekanntmachungen.de" informieren und sich an den Insolvenzverwalter wenden. Ich finde diese Vorgehensweise ehrlich gesagt ziemlich fragwürdig.
Spätestens wenn die sich wirklich an den Insolvenzverwalter wenden, kommt doch raus dass diese Gläubiger nicht von der Insolvenz erfasst wurden. Und wie soll ich dann beweisen, die nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich nicht mit angegeben zu haben? Außerdem geht allein schon aus meinen Kontoauszügen hervor dass diese Gläubiger vor Eröffnung der Insolvenz bereits existiert haben, da an diese vor Einreichen des Antrags noch Ratenzahlungen gegangen sind. Mit Abgabe musste ich diese dann ja laut meines Anwalts einstellen.
Die Sachbearbeiterin vom Insolvenzverwalter fragte bereits gezielt ob noch Gläubiger existieren die nicht von der Insolvenz erfasst wurden und wenn ja dass ich ihr diese mitteilen soll damit die noch zur Tabelle angemeldet werden können. Das klang danach als wenn es kein Problem wäre, allerdings bin ich mir einfach total unsicher und weiss nicht was ich tun soll.
Also Leute, ich brauche dringend euren Rat :embarrassed: Ich hab wirklich überhaupt keinen Plan was ich tun soll :neutral:
Ich wäre für ein paar Ratschläge sehr dankbar.
Liebe Grüße
Ich habe bereits ein wenig im Forum recherchiert, aber nichts zu meinem Problem gefunden, deshalb wäre ich für ein paar Ratschläge sehr dankbar. Also es geht um Folgendes:
Ich wurde und werde beim Durchlaufen meines kürzlich eröffnetem Insolvenzverfahrens anwaltlich beraten. Und genau da liegt jetzt die Problematik. Bevor der Antrag zur Eröffnung der Privatinsolvenz zum Gericht geschickt wurde, gab es einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern. Dieser ist gescheitert. Während der Verhandlungen mit den Gläubigern sind 3 neue Gläubiger entstanden die nicht Teil der außergerichtlichen Verhandlungen waren. Diese sind wegen Corona und meiner sowieso schon vorhandenen Zahlungsunfähigkeit entstanden.(Stromanbieter etc.) Diese 3 Gläubiger wollte ich während des Ausfüllen meines Antrags zur Gläubigerliste hinzufügen, war mir darüber aber unsicher und habe deshalb bei meinem Anwalt nachgefragt ob und wie ich das genau machen soll. Seine Assistentin am Telefon meinte jedoch dass ich die Gläubiger jetzt nicht mehr hinzufügen könne weil es dafür zu spät sei und ich das aber nach Eröffnung des Verfahrens nachholen könnte. Da das Verfahren jetzt seit knapp 3 Wochen offiziell eröffnet ist, habe ich bei meinem Anwalt nochmal nachgefragt wie genau ich die Nachtragung der 3 Gläubiger jetzt in Angriff nehmen soll und wie ich diese dem Insolvenzverwalter mitteile. Mein Anwalt persönlich meinte daraufhin dass ich dem Insolvenzverwalter "AUF KEINEN FALL" die fehlenden Gläubiger mitteilen soll da das ganze Insolvenzverfahren sonst platzen würde. Ich sollte die Gläubiger einfach ignorieren, die Briefe weg schmeißen und die könnten sich ja sonst unter "insolvenzbekanntmachungen.de" informieren und sich an den Insolvenzverwalter wenden. Ich finde diese Vorgehensweise ehrlich gesagt ziemlich fragwürdig.
Spätestens wenn die sich wirklich an den Insolvenzverwalter wenden, kommt doch raus dass diese Gläubiger nicht von der Insolvenz erfasst wurden. Und wie soll ich dann beweisen, die nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich nicht mit angegeben zu haben? Außerdem geht allein schon aus meinen Kontoauszügen hervor dass diese Gläubiger vor Eröffnung der Insolvenz bereits existiert haben, da an diese vor Einreichen des Antrags noch Ratenzahlungen gegangen sind. Mit Abgabe musste ich diese dann ja laut meines Anwalts einstellen.
Die Sachbearbeiterin vom Insolvenzverwalter fragte bereits gezielt ob noch Gläubiger existieren die nicht von der Insolvenz erfasst wurden und wenn ja dass ich ihr diese mitteilen soll damit die noch zur Tabelle angemeldet werden können. Das klang danach als wenn es kein Problem wäre, allerdings bin ich mir einfach total unsicher und weiss nicht was ich tun soll.
Also Leute, ich brauche dringend euren Rat :embarrassed: Ich hab wirklich überhaupt keinen Plan was ich tun soll :neutral:
Ich wäre für ein paar Ratschläge sehr dankbar.
Liebe Grüße