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Insolvenzverwalter

Verfasst: 5. Sep 2021, 08:22
von Joki
Hallo, ist es eigentlich ratsam den IV zu fragen , ob die gepfändete Masse ausreichend hoch ist für eine vorzeitige RSB ? Ich weiß das dieser keine Auskunft geben muss , bin mir aber unsicher ob ich ihn fragen soll . Hat jemand vielleicht Erfahrungen damit gesammelt?

Re: Insolvenzverwalter

Verfasst: 5. Sep 2021, 09:05
von tidus82
Du kannst ihn fragen :) üblicherweise geben die THs auch Auskunft darüber, aber - wie du schon sagst: sie müssen nicht.

Ich hab von meiner TH die Auskunft bekommen und konnte so auf 5 Jahre reduzieren. :)

Re: Insolvenzverwalter

Verfasst: 5. Sep 2021, 09:40
von habwiederwas
Genau wie bei Titus war es bei mir auch.

Re: Insolvenzverwalter

Verfasst: 5. Sep 2021, 09:58
von caffery
Klar, um sowas kann man immer freundlich bitten.

Auch wenn solche Geschichten hier schon häufig die Runde machten und es solche Exemplare natürlich auch gibt:
Es gibt in Wahrheit deutlich mehr Verwalter, die solche Informationen geben als solche die sagen: "Das geht mich nix an!".

Re: Insolvenzverwalter

Verfasst: 5. Sep 2021, 22:18
von Joki
Habe meinen IV angeschrieben und gefragt ob noch Unterlagen fehlen um mein Insolvenzverfahren zu schließen. Außerdem habe ich gefragt ob ich die Anforderung für eine vorzeitige RSB erfülle . Ich habe letzte Woche eine höhere Vergleichzahlung ( wegen eines ausgezahlten Betrages in 2016 ) geleistet . Im Dezember 2018 ist meine Insolvenz gestartet.
Zur Antwort bekam ich folgendes.
Die Zahlung von …… ist verbucht worden.
Schließlich kommt ein Anfechtungsanspruch gegenüber der Ehefrau des Schuldners, Frau XY, in Höhe von 1.000,00 € in Betracht. Auf dem Girokonto unter der IBAN DExxx xxx. Kontoinhaberin xxxxx ( meine Frau )verbuchte der Schuldner seine Gehälter. Weitere Einnahmen wurden in 2018 nicht verbucht. Frau xxx erhielt am 03.05.2018 – außerhalb der dreimonatigen Anfechtungsfrist – den Betrag in Höhe von 1.000,00 € mit dem Text „Sparen“. Weitere Anfechtungstatbestände kommen nach den ausgebrachten Prüfungen nicht in Betracht."
Ich soll nun zu der Summe 1000 Euro Stellung nehmen.
Was schreibe ich , kann nicht noch eine Vergleichssumme stemmen. Sie hat mir auch vorher nie etwas von den 1000 Euro geschrieben! Erst jetzt, nach meiner Nachfrage.

Re: Insolvenzverwalter

Verfasst: 6. Sep 2021, 03:09
von imker
Stellt Du die Fragen zur Erteilung der RSB nach drei oder nach fünf Jahren? Du bist noch im eröffneten Verfahren?

Re: Insolvenzverwalter

Verfasst: 6. Sep 2021, 03:24
von Joki
Nach der Jahren , ja ich bin noch im eröffnetem Verfahren.Seit Dezember 2018 . Das Verfahren soll jetzt abgeschlossen werden, laut Aussage IV . Er möchte nur noch wissen was mit den 1000 Euro ist .
Ich habe 65000 Euro Schulden, bis jetzt sind 45000 Euro angemeldet. Die eingezahlte Masse auf dem Kto beträgt inzwischen 57500 Euro, bis Dezember kommen noch ca 6000 Euro dazu .

Re: Insolvenzverwalter

Verfasst: 6. Sep 2021, 08:23
von imker
sag mal im Vertrauen:... wurde das Thema nicht schon mal von Dir angesprochen und hier erörtert? Von Dir für einen Bekannten? Da gab es doch auch diese Rechenprobleme mit den 35% und den angemeldeten Forderungen?
Stell den Antrag und warte ab, was das Gericht dann noch wissen will und/oder für Ablehnungsgründe mitteilt. caffery hatte damals schon mitgeteilt, dass mit den Informationen es nicht sicher auszurechnben ist, ob die 35% zzgl Verfahrenskosten erreicht sind. Das hatte ich ein wenig vergessen, als ich mich dazu hier äußerte.

Re: Insolvenzverwalter

Verfasst: 6. Sep 2021, 11:52
von Joki
Mir geht es eigentlich nur um die 1000 Euro, ich weiß momentan nicht was ich dem IV dazu sagen soll …. was mich noch interessieren würde , kann ich im eröffnetem Verfahren die vorzeitige RSB bekommen wenn genug eingezahlt wurde ? Den Rest habe ich verstanden.
Das was du meinst war für einen „ Bekannten „ , ich betreue seit einiger Zeit „ überschuldete Personen „ . Allerdings nur phychisch . Mache das nebenbei für den sozialen Dienst in unserem Werk . Versuche den Leuten Mut zu geben den richtigen Weg zu finden , evt zur Schuldnerberatung zu gehen , oder höre einfach nur zu .Wenn ich die Insolvenz beendet habe, möchte ich dann gerne mehr Richtung Beratung gehen . Kann es zwar nur nebenberuflich machen . Aber das Thema interessiert mich sehr , und ich möchte auch etwas zurück geben.

Re: Insolvenzverwalter

Verfasst: 6. Sep 2021, 12:59
von caffery
Joki hat geschrieben: 5. Sep 2021, 22:18
Schließlich kommt ein Anfechtungsanspruch gegenüber der Ehefrau des Schuldners, Frau XY, in Höhe von 1.000,00 € in Betracht. Auf dem Girokonto unter der IBAN DExxx xxx. Kontoinhaberin xxxxx ( meine Frau )verbuchte der Schuldner seine Gehälter. Weitere Einnahmen wurden in 2018 nicht verbucht. Frau xxx erhielt am 03.05.2018 – außerhalb der dreimonatigen Anfechtungsfrist – den Betrag in Höhe von 1.000,00 € mit dem Text „Sparen“. Weitere Anfechtungstatbestände kommen nach den ausgebrachten Prüfungen nicht in Betracht."
Ich soll nun zu der Summe 1000 Euro Stellung nehmen.
Was schreibe ich , kann nicht noch eine Vergleichssumme stemmen. Sie hat mir auch vorher nie etwas von den 1000 Euro geschrieben! Erst jetzt, nach meiner Nachfrage.
Um da Ideen zu zu entwickeln möchte ich erst sichergehen, dass ich den Zusammenhang richtig raffe.

Verstanden habe ich: Es geht hier um Deine Insolvenz. Du hast (warum auch immer) zur fraglichen Zeit Deine Gehälter auf das Konto Deiner Frau laufen lassen. Dieses Konto wurde nun vom Verwalter in Augenschein genommen und dabei ist ihm aufgefallen, dass auf ebendieses Konto Deiner Frau am 03.05.2018 (was etwa 7 Monate vor Eröffnung war) 1000 Euro mit dem (maximal unglücklich gewählten) Überweisungsbetreff "Sparen" eingegangen sind wozu er nun um Details ersucht. Ist das so richtig? Und wenn ja schonmal ergänzend: Von wem wurden diese 1000 Euro überwiesen?