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P-Konto und Auto in der PI

Verfasst: 30. Aug 2021, 08:03
von Susanne55
Hallo

Bin ganz neu hier und habe erst mal 2 Fragen

ich befinde seit 04.21 in einer Privatinsolvenz und habe ein P-Konto bei der Sparkasse.

1.
Mein Gehalt wird vom Insolvenzverwalter gepfändet so das ich immer nur den Restbetrag 1400,00 auf mein Konto überwiesen bekomme.

Die Sparkasse gibt mir aber immer nur den Pfändungsgrundfreibetrag nach § 850c ZPO 1.252,64 € frei und ich komme nicht an den Rest heran.

Obwohl ich mehrfach mit der Bank gesprochen habe und auch der Insolvenzverwalter ein fax und auch telefoniert hat. behauptet die Bank ich hätte einen ""Virtuelle Pfändung" auf mein Konto und da her nicht mehr zur Verfügung.

Ich würde mein P-Konto gerne wieder in ein normales umwandeln , da ich keinerlei Pfändungen mehr zu erwarten habe, bin ja im verfahren. Sparkasse sagt , geht nicht sonst würde ich gar nichts mehr bekommen.

Was ist mit Beträgen die ich durch Ebay erhalten habe ? Auch diese Beträge hält die Bank seit dem zurück.

Weiß nicht mehr weiter, da ja mein Lohn schon gepfändet wird.

2.
leider habe bei einem Telefonat mit meinem Insolvenzverwalter dummerweise erwähnt, das ich irgendwann mal noch Genossenschaftsanteile/ Kaution von meinem vorigen Mietverhältnis bekomme.

Jetzt schreibt er mich an: Sie hatten angegeben, dass aus einem ehemaligen Mietverhältnis noch Genossenschaftsanteile offen sind, Bitte lassen Sie uns hierzu die Kontaktdaten etc. der Gesellschaft zukommen.

Meine Frage, muss ich das angeben, da ich ja noch keinerlei Zahlung erhalten habe !

Ich bekomme es erst Mitte nächsten Jahres und wollte es eigentlich auf ein Konto eines Freundes überweisen lassen.

Muss ich den Vermieter meiner vorigen( nicht jetzige) Wohnung angeben ?

Mann muss das doch nur melden wenn man etwas bekommt oder ?

Vielen Dank schon mal für die Hilfe

Re: P-Konto und Auto in der PI

Verfasst: 30. Aug 2021, 09:21
von Ruhrpottmensch
Susanne55 hat geschrieben: 30. Aug 2021, 08:03 Die Sparkasse gibt mir aber immer nur den Pfändungsgrundfreibetrag nach § 850c ZPO 1.252,64 € frei und ich komme nicht an den Rest heran.
Dazu muss auch erst ein Antrag nach §850k ZOP auf erhöhten Pfändungsfreibetrag gestellt werden. Wird der Antrag genehmigt und die Bank davon in Kenntnis gesetzte, sollte es auch mit dem erhöhten Pfändungsfreibetrag klappen.

https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850k.html
Susanne55 hat geschrieben: 30. Aug 2021, 08:03 Was ist mit Beträgen die ich durch Ebay erhalten habe ? Auch diese Beträge hält die Bank seit dem zurück.
Gelten auch eigentlich als "pfändbares Einnahmen" und würde im eröffneten Verfahren zur Insolvenzmasse gezogen werden...

Hier sei zu erwähnen, dass im eröffneten Verfahren, dem Schuldner ausschließlich der Pfändungsfreibetrag (bzw. wie oben erwähnt evtl. der erhöhte Pfändungsfreibetrag) zur Verfügung steht.

Genau deswegen ist der IV halt auch hier dran interessiert:
Susanne55 hat geschrieben: 30. Aug 2021, 08:03 Meine Frage, muss ich das angeben, da ich ja noch keinerlei Zahlung erhalten habe !
War also schon richtig, dass Du es angegeben hast und jetzt auch das alte Mietverhältnis offenlegen musst, ob der IV noch die Kaution bekommt, hängt davon ab, wann (in welcher Phase es Insoverfahren) das Geld letztendlich zufließt.

Was war denn mit dem "Auto" aus dem Thementitel? ;)

Re: P-Konto und Auto in der PI

Verfasst: 30. Aug 2021, 09:46
von Susanne55
Vielen Dank erst mal.
Ich habe einen Antrag nach §850k ZOP auf erhöhten Pfändungsfreibetrag gestellt, aber das Gericht hat mir geschrieben der Inso Verwalter hätte dem Gericht gesagt, die Bank sei von Ihm informiert worden. Das ist der Bank wohl anscheinend egal ?

Zum Auto : habe mein Auto 2019 an einen "Bekannten" verkauft (3000€) , der mir aber das Fahrzeug zur Verfügung stellt wenn ich alle kosten (Steuern/ Vers) übernehme.
Also habe ich damals den Wagen nicht ab und umgemeldet.
Das habe ich so auch dem Inolvenzverwalter gemeldet und den Kaufvertrag zugeschickt.
Nun verlangt er die Bescheinigung eine ab und Ummeldung des Wagens!! Muss ich das machen?
Der Wagen gehört mir ja nicht mehr.

Habe nur stress mit dem Insolvenzverwalter obwohl ich immer alles gemeldet habe und alle Unterlagen eingereicht habe, läßt einen nicht in ruhe ....

Re: P-Konto und Auto in der PI

Verfasst: 30. Aug 2021, 10:20
von Nie_mehr_Schulden
Hallo Susanne,
so wie es aussieht scheint der Insolvenzverwalter anzuzweifeln, dass das Auto tatsächlich verkauft wurde. Sondern lediglich versucht wurde das Auto aus der Insolvenzmasse heraus zu halten. Ob das der Wahrheit entspricht, dies sei mal dahin gestellt. Grundsätzlich wird der Insolvenzverwalter prüfen, ob er diesen Verkauf noch anfechten kann. Er wird ziemlich hellhörig geworden sein, dass du ein Auto verkaufst, es aber so weiter nutzt, als hättest du es niemals verkauft. Daher wird er etwas misstrauisch geworden sein. Aber der Verkauf liegt schon zwei Jahre vor deiner Privatinsolvenz zurück Daher gehe ich nicht davon aus, dass er es es jetzt noch anfechten kann.

Was die Bescheinigung angeht, da kannst du lediglich darauf verweisen, dass die Abmeldung und Ummeldung Sache des Käufers ist und er darauf verzichtet hat. Sollte eine Ummeldung zwingend vonnöten sein, dass dies noch gemacht werden kann. Am Besten noch schriftlich vom Bekannten.
Kannst du denn belegen, dass tatsächlich die 3.000 Euro bezahlt worden sind?!

Re: P-Konto und Auto in der PI

Verfasst: 30. Aug 2021, 13:55
von habwiederwas
Susanne55 hat geschrieben: 30. Aug 2021, 08:03 Hallo

Bin ganz neu hier und habe erst mal 2 Fragen

ich befinde seit 04.21 in einer Privatinsolvenz und habe ein P-Konto bei der Sparkasse.

1.
Mein Gehalt wird vom Insolvenzverwalter gepfändet so das ich immer nur den Restbetrag 1400,00 auf mein Konto überwiesen bekomme.

Die Sparkasse gibt mir aber immer nur den Pfändungsgrundfreibetrag nach § 850c ZPO 1.252,64 € frei und ich komme nicht an den Rest heran.

Obwohl ich mehrfach mit der Bank gesprochen habe und auch der Insolvenzverwalter ein fax und auch telefoniert hat. behauptet die Bank ich hätte einen ""Virtuelle Pfändung" auf mein Konto und da her nicht mehr zur Verfügung.

Ich würde mein P-Konto gerne wieder in ein normales umwandeln , da ich keinerlei Pfändungen mehr zu erwarten habe, bin ja im verfahren. Sparkasse sagt , geht nicht sonst würde ich gar nichts mehr bekommen.

Was ist mit Beträgen die ich durch Ebay erhalten habe ? Auch diese Beträge hält die Bank seit dem zurück.

Weiß nicht mehr weiter, da ja mein Lohn schon gepfändet wird.

2.
leider habe bei einem Telefonat mit meinem Insolvenzverwalter dummerweise erwähnt, das ich irgendwann mal noch Genossenschaftsanteile/ Kaution von meinem vorigen Mietverhältnis bekomme.

Jetzt schreibt er mich an: Sie hatten angegeben, dass aus einem ehemaligen Mietverhältnis noch Genossenschaftsanteile offen sind, Bitte lassen Sie uns hierzu die Kontaktdaten etc. der Gesellschaft zukommen.

Meine Frage, muss ich das angeben, da ich ja noch keinerlei Zahlung erhalten habe !

Ich bekomme es erst Mitte nächsten Jahres und wollte es eigentlich auf ein Konto eines Freundes überweisen lassen.

Muss ich den Vermieter meiner vorigen( nicht jetzige) Wohnung angeben ?

Mann muss das doch nur melden wenn man etwas bekommt oder ?

Vielen Dank schon mal für die Hilfe
Zu. Punkt 2:
Du weißt schon das du in einer Insolvenz wahrheitsgetreu alles dem Insolvenzverwalter mitteilen mußt, über irgendwelche Gelder/Einnahmen die du bekommst.
Und nicht versuchen wie oben genannt Gelder auf das Konto überweisen zu lassen.
Meiner Meinung kann das ein Grund sein das deine Inso in die Hose geht, wenn das raus kommt.

Re: P-Konto und Auto in der PI

Verfasst: 30. Aug 2021, 16:01
von caffery
1. Thema Lohn

Du musst einen Antrag auf eine sogenannte Quellenfreigabe an das Insolvenzgericht stellen bei dem Dein Verfahren läuft. Du musst sinngemäß beantragen, dass das Gericht einen Beschluss erlassen möge in dem es Deine Bank anweist, sämtlichen Lohn welcher von Deinem Arbeitgeber kommt (und schon an der Quelle abgetreten wurde) freizugeben.

Hier gibts ein hübsch einfaches Muster, bei dem natürlich das Gericht entsprechend geändert werden muss:

https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... -850-k.pdf

1,5 Thema Geld von eBay

Diese Gelder sind sogenannter Neuerwerb, haben mit dem Einkommen nichts zu tun und gehören im eröffneten Insolvenzverfahren eindeutig in die Insolvenzmasse.

2. Thema Kaution/Genossenschaftsanteile von Exmietverhältnis

Ja, Du bist verpflichtet darüber Auskunft zu geben und das Geld gehört auch in die Insolvenzmasse.

Re: P-Konto und Auto in der PI

Verfasst: 30. Aug 2021, 21:23
von Susanne55
Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: 30. Aug 2021, 10:20 Hallo Susanne,
so wie es aussieht scheint der Insolvenzverwalter anzuzweifeln, dass das Auto tatsächlich verkauft wurde. Sondern lediglich versucht wurde das Auto aus der Insolvenzmasse heraus zu halten. Ob das der Wahrheit entspricht, dies sei mal dahin gestellt. Grundsätzlich wird der Insolvenzverwalter prüfen, ob er diesen Verkauf noch anfechten kann. Er wird ziemlich hellhörig geworden sein, dass du ein Auto verkaufst, es aber so weiter nutzt, als hättest du es niemals verkauft. Daher wird er etwas misstrauisch geworden sein. Aber der Verkauf liegt schon zwei Jahre vor deiner Privatinsolvenz zurück Daher gehe ich nicht davon aus, dass er es es jetzt noch anfechten kann.

Was die Bescheinigung angeht, da kannst du lediglich darauf verweisen, dass die Abmeldung und Ummeldung Sache des Käufers ist und er darauf verzichtet hat. Sollte eine Ummeldung zwingend vonnöten sein, dass dies noch gemacht werden kann. Am Besten noch schriftlich vom Bekannten.
Kannst du denn belegen, dass tatsächlich die 3.000 Euro bezahlt worden sind?!
Ja ich habe einen Gültigen Kaufvertrag von 2019

Re: P-Konto und Auto in der PI

Verfasst: 30. Aug 2021, 21:25
von Susanne55
habwiederwas hat geschrieben: 30. Aug 2021, 13:55
Susanne55 hat geschrieben: 30. Aug 2021, 08:03 Hallo

Bin ganz neu hier und habe erst mal 2 Fragen

ich befinde seit 04.21 in einer Privatinsolvenz und habe ein P-Konto bei der Sparkasse.

1.
Mein Gehalt wird vom Insolvenzverwalter gepfändet so das ich immer nur den Restbetrag 1400,00 auf mein Konto überwiesen bekomme.

Die Sparkasse gibt mir aber immer nur den Pfändungsgrundfreibetrag nach § 850c ZPO 1.252,64 € frei und ich komme nicht an den Rest heran.

Obwohl ich mehrfach mit der Bank gesprochen habe und auch der Insolvenzverwalter ein fax und auch telefoniert hat. behauptet die Bank ich hätte einen ""Virtuelle Pfändung" auf mein Konto und da her nicht mehr zur Verfügung.

Ich würde mein P-Konto gerne wieder in ein normales umwandeln , da ich keinerlei Pfändungen mehr zu erwarten habe, bin ja im verfahren. Sparkasse sagt , geht nicht sonst würde ich gar nichts mehr bekommen.

Was ist mit Beträgen die ich durch Ebay erhalten habe ? Auch diese Beträge hält die Bank seit dem zurück.

Weiß nicht mehr weiter, da ja mein Lohn schon gepfändet wird.

2.
leider habe bei einem Telefonat mit meinem Insolvenzverwalter dummerweise erwähnt, das ich irgendwann mal noch Genossenschaftsanteile/ Kaution von meinem vorigen Mietverhältnis bekomme.

Jetzt schreibt er mich an: Sie hatten angegeben, dass aus einem ehemaligen Mietverhältnis noch Genossenschaftsanteile offen sind, Bitte lassen Sie uns hierzu die Kontaktdaten etc. der Gesellschaft zukommen.

Meine Frage, muss ich das angeben, da ich ja noch keinerlei Zahlung erhalten habe !

Ich bekomme es erst Mitte nächsten Jahres und wollte es eigentlich auf ein Konto eines Freundes überweisen lassen.

Muss ich den Vermieter meiner vorigen( nicht jetzige) Wohnung angeben ?

Mann muss das doch nur melden wenn man etwas bekommt oder ?

Vielen Dank schon mal für die Hilfe
Zu. Punkt 2:
Du weißt schon das du in einer Insolvenz wahrheitsgetreu alles dem Insolvenzverwalter mitteilen mußt, über irgendwelche Gelder/Einnahmen die du bekommst.
Und nicht versuchen wie oben genannt Gelder auf das Konto überweisen zu lassen.
Meiner Meinung kann das ein Grund sein das deine Inso in die Hose geht, wenn das raus kommt.
Die Kaution /Genossenschaftsanteile werden aber erst Mitte nächsten Jahres ausgezahlt und ich hoffe das ich bis dahin in der Nächsten Phase bin, dann darf ich es doch behalten oder ?

Re: P-Konto und Auto in der PI

Verfasst: 30. Aug 2021, 21:37
von imker
Glaub ich nicht - wer hat Dich bisher in diesem Fragen beraten und wie kommst Du sonst zu so einem Ergebnis? Nachtragsverteilung und keine Fristen für die Dauer des Insolvenzverfahrens könnten Stichworte sein, die Dir oder den Beratungskräften weiterhelfen.
Es gibt mE in der InsO nur zwei funktionierende Modelle für Schuldner: Tun was das Gericht und der Verwalter sich wünschen oder verdammt viel vom Verfahren verstehen und antizipieren.

Re: P-Konto und Auto in der PI

Verfasst: 31. Aug 2021, 09:53
von Ruhrpottmensch
Vielleicht war ich das mit meinem Kommentar auch auf dem Holzweg (Sehr wahrscheinlich)... ;)

Ich wusste nicht, dass die Kaution/Genossenschaftsanteile dann auch noch "nachträglich" (wenn man z.B. schon in der WVP ist) an den IV/TH gehen... Sorry wenn ich damit Verwirrung gestiftet habe...