Frage zu PKV Beiträgen für die Kinder
Verfasst: 4. Mär 2019, 19:55
Moin Community!
Ich war im "alten" Forum angemeldet, komme da aber nicht mehr rein. Damals habe ich noch mit der PI gehadert, inzwischen wurde letzten November das Insolvenzverfahren eröffnet und es geht mir gut damit. Endlich (fast) Klarheit!
Mit meinem IV habe ich wohl Glück gehabt, trotzdem ist mir natürlich klar, dass er die Zahlungen in die Masse maximieren will und bei mir ist einiges zu holen... Deswegen gibt es zwei Knackpunkte, in denen ich nicht seiner Meinung bin und würde gerne eure Meinung dazu lesen.
Ich bin privat krankenversichert und habe zwei Kinder, die ebenfalls privat versichert sind (sein müssen). Mein eigener Versicherungsbeitrag ist maximal nur bis zum Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenkasse geschützt, soweit klar. Aber wie sieht es mit den Beiträgen für meine Kinder aus? Der IV meinte, das sei persönliches Pech, die Beiträge muss ich zusätzlich tragen und seien in der Pfändungstabelle durch die Unterhaltspflichten abgedeckt. Ich halte das für eine Benachteiligung gegenüber gesetzlich Versicherten, bei denen die Kinder ja ohne Beitragserhöhung mitversichert sind.
Unterschiedlicher Meinung sind wir auch bei der Selbstbeteiligung, pro Jahr 1300€ bei mir und jeweils 300€ bei Kindern, also maximal ca. 160€ pro Monat. Der IV meint, dass sei für mich eine zumutbare Belastung, also auch persönliches Pech. Auch hier sehe ich eine Benachteiligung gegenüber gesetzlich Versicherten, für die es eine Selbstbeteiligung in dieser Höhe ja nicht gibt. Auf die Selbstbeteiligung kann ich auch nicht verzichten, da die Beiträge sonst unbezahlbar wären. Habe ich "Recht" auf Erstattung von nachgewiesenen Behandlingskosten, die ich wegen der Selbstbeteiligung selbst tragen muss?
Zu beiden Punkten habe ich nichts im Internet gefunden, vielleicht ist ja jemand von euch in einer ähnlichen Lage oder kennt sich aus!
VG, Paddy
Ich war im "alten" Forum angemeldet, komme da aber nicht mehr rein. Damals habe ich noch mit der PI gehadert, inzwischen wurde letzten November das Insolvenzverfahren eröffnet und es geht mir gut damit. Endlich (fast) Klarheit!
Mit meinem IV habe ich wohl Glück gehabt, trotzdem ist mir natürlich klar, dass er die Zahlungen in die Masse maximieren will und bei mir ist einiges zu holen... Deswegen gibt es zwei Knackpunkte, in denen ich nicht seiner Meinung bin und würde gerne eure Meinung dazu lesen.
Ich bin privat krankenversichert und habe zwei Kinder, die ebenfalls privat versichert sind (sein müssen). Mein eigener Versicherungsbeitrag ist maximal nur bis zum Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenkasse geschützt, soweit klar. Aber wie sieht es mit den Beiträgen für meine Kinder aus? Der IV meinte, das sei persönliches Pech, die Beiträge muss ich zusätzlich tragen und seien in der Pfändungstabelle durch die Unterhaltspflichten abgedeckt. Ich halte das für eine Benachteiligung gegenüber gesetzlich Versicherten, bei denen die Kinder ja ohne Beitragserhöhung mitversichert sind.
Unterschiedlicher Meinung sind wir auch bei der Selbstbeteiligung, pro Jahr 1300€ bei mir und jeweils 300€ bei Kindern, also maximal ca. 160€ pro Monat. Der IV meint, dass sei für mich eine zumutbare Belastung, also auch persönliches Pech. Auch hier sehe ich eine Benachteiligung gegenüber gesetzlich Versicherten, für die es eine Selbstbeteiligung in dieser Höhe ja nicht gibt. Auf die Selbstbeteiligung kann ich auch nicht verzichten, da die Beiträge sonst unbezahlbar wären. Habe ich "Recht" auf Erstattung von nachgewiesenen Behandlingskosten, die ich wegen der Selbstbeteiligung selbst tragen muss?
Zu beiden Punkten habe ich nichts im Internet gefunden, vielleicht ist ja jemand von euch in einer ähnlichen Lage oder kennt sich aus!
VG, Paddy