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Vorzeitige Restschuldbefreiung

Verfasst: 19. Aug 2021, 15:55
von Joki
Hallo ,
mein Bekannter , ( wirklich Bekannter ;) ) hat 17 Gläubiger mit insgesamt 83000 Euro Schulden. Davon sind rund 17000 Euro nicht angemeldet . Er hat bis jetzt 76000 Euro abbezahlt. Liegt also deutlich über den angemeldeten Forderungen.
Er ist der Meinung, er könne die Restschuldbefreiung , vor Ablauf der drei Jahre jetzt schon bekommen.Ich bin der Meinung, das habe ich ihm auch so gesagt , das er vorzeitig beenden kann, allerdings nur nach drei Jahren. Das wäre dann zum Februar 2022 .
Liege ich da richtig ?
VG

Re: Vorzeitige Restschuldbefreiung

Verfasst: 19. Aug 2021, 21:10
von tidus82
Wenn die Insolvenzverwalter- / Treuhänder- und Gerichtskosten auch bezahlt sind (soll er mal den Insolvenzverwalter/Treuhänder fragen), dann kann er die Restschuldbefreiung sofort beantragen. Dann sind ja alle Forderungen erfüllt - Siehe §300 Abs. 2 S. 1 InsO :-)

Re: Vorzeitige Restschuldbefreiung

Verfasst: 19. Aug 2021, 21:24
von imker
Ja wegen der Zeit

und wegen der Quote: rd. die Hälfte der gezahlten 76.000 können für Kosten gebucht werden, dann bleiben knapp 40.000. sind das 30% der rd. 66.000 - wahrscheinlich ja, bei 83.000 nein und wenn er noch nicht in der RSB-Phase ist, könne Gläubiger ja auch noch nachmelden und wenn er weiterzahlt bis Feb 2022 werden die Gläubiger aufgefordert, Zinsen nachzumelden. Solche Situationen erfordern einen Insolvenzplan - aber dafür ist es sicher schon viel zu spät.

Re: Vorzeitige Restschuldbefreiung

Verfasst: 19. Aug 2021, 21:40
von insolaner
wenn alles (auch die Kosten!) bezahlt ist, ist sofort Ende Gelände, äh, Verfahren.

83-17 sind 66k, plus im schlimmsten Fall 50% Kosten....... (40% IV im laufenden Verfahren + Gericht etc)

[edit] zu lange gebraucht...

Re: Vorzeitige Restschuldbefreiung

Verfasst: 19. Aug 2021, 21:43
von caffery
Um das mal anhand der gegebenen - für den Zusammenhang leider völlig unzureichenden - Informationen ganz vereinfacht und verständlicher herunterzubrechen:

1. Eine sofortige Restschuldbefreiung ist anhand der gegebenen Informationen mit an Sicherheit grenzender Sicherheit nicht möglich.

2. Ein erfolgreicher Antrag auf RSB nach 3 Jahren wäre anhand der gegebenen Informationen theoretisch denkbar - es fehlen aber selbst für eine einigermaßen sinnvolle Vermutung etliche maßgebliche Informationen.

Re: Vorzeitige Restschuldbefreiung

Verfasst: 19. Aug 2021, 22:43
von Joki
Ok , seit Oktober 2018 ist er im eröffnetem Verfahren. Für die WVP fehlten noch ein paar Unterlagen, die er jetzt eingereicht hat . Dann sollte das eröffnet Verfahren endlich vorbei sein.
Welche Angaben braucht man noch um zu schätzen ob er die RSB nach 3 Jahren bekommen kann.

Re: Vorzeitige Restschuldbefreiung

Verfasst: 19. Aug 2021, 23:34
von Witwe Bolte
Also ist er jetzt schon fast drei Jahre im eröffneten Verfahren ... und die 'Masse' gedeiht prächtig.

Na ja ... Unterlagen müssen ja auch erstmal geprüft werden und das kann ja auch mal dauern, schließlich hat so ein IV ja nicht nur ein Verfahren. Und wenn er ansonsten einige Nullsummenspiele dabei hat, dann hat man ja auch Verständnis für eine Mischkalkulation ...

Immerhin gibt es im eröffneten Verfahren 40% von der Masse.
Und 40% von durchschnittlich 2.200,00 Euro/Monat (76.000,- Euro ./. 34 Monate) ist nun mal ein bisschen mehr als 40% von Null.

Ich tippe auf: Es dauert noch ein Weilchen, bis der Aufhebungsbeschluss vom Gericht kommt
(weil es noch ein Weilchen dauert, bis der IV seinen Bericht ans Gericht schickt).

Er kann den IV doch mal fragen, wie tidus82 schon schrieb, ob inzwischen die Verfahrenskosten (Gericht+IV) bezahlt sind oder was noch fehlt.

Re: Vorzeitige Restschuldbefreiung

Verfasst: 20. Aug 2021, 17:02
von Witwe Bolte
Wann das Verfahren nun tatsächlich aufgehoben wird, spielt im Grunde hier ja erstmal keine Rolle.

Es geht ja zunächst einmal darum, ob alle Forderungen+Kosten bezahlt sind:
83.000,- Schulden
-17.000,- nicht gemeldet
= 66.000,- verbleiben
-26.400,- davon bekommt der IV (=40% im eröffneten Verfahren)
- ??? Gerichtskosten in bisher unbekannter Höhe
= 39.600,- sind also bezahlt (minus GK) - also noch ziemlich weit entfernt von den 66.000,- ...

Vorerst keine Chance auf RSB, würde ich mal tippen.

Re: Vorzeitige Restschuldbefreiung

Verfasst: 21. Aug 2021, 05:32
von Joki
Hallo , bekommt der IV die 40 Prozent von de eingetragen Schuldensumme ? Bekommt er die 40 Prozent nicht vom eingezahlten Betrag des Schuldners . In diesem Fall von den 76000 Euro?
Das würde heißen der IV bekäme 30400 Euro.
45600 Euro wären über .Von den 83000 Euro müsste er doch 35 Prozent abzahlen, also 29050 Euro.
Das müsste doch für die vorzeitige RSB reichen? Es werden ja noch ein paar Euro gepfändet.

Re: Vorzeitige Restschuldbefreiung

Verfasst: 21. Aug 2021, 06:49
von imker
cafery hat zutreffend geschrieben, dass mit Deinen Angaben zu dem Fall Deines Bekannten nichts genaues zu sagen ist.
Und 40% für den IV sind ein Eckpfeiler, keine endgültige Rechengröße. Denn die Vergütung ist degressiv gestaffelt und wird durch Zu- und Abschläge zu dieser Vergütung für Außenstehende fast nicht mehr VORHERSAGBAR.

Denn (1) Der Insolvenzverwalter erhält in der Regel

1.
von den ersten 35 000 Euro der Insolvenzmasse 40 Prozent,
2.
von dem Mehrbetrag bis zu 70 000 Euro 26 Prozent,
3.
von dem Mehrbetrag bis zu 350 000 Euro 7,5 Prozent,....

Erst beim Treuhänder in der RSB-Phase wird es etwas klarer und unverrückbarer mit 5%...

Wenn das alles so klar feststeht: Antrag stellen - ich meine aber, dass das sinnvoll etwa drei Monate vor Ablauf der drei Monate erfolgen soll.

Aber Deine Rechnerei verstehe ich nicht..35% von 83.000 ???