Seite 1 von 1
WVP Vergütung des Treuhänders
Verfasst: 30. Jul 2021, 14:17
von jan
Hallo,
kurze Frage: Wird in der WVP die Vergütung des Treuhänders aus dem genommen was monatlich bei mir gepfändet wird, oder bezahle ich das noch On Top ?
Viele Grüße
Jan
Re: WVP Vergütung des Treuhänders
Verfasst: 30. Jul 2021, 14:38
von insolaner
natürlich ersteres - Dir bleibt ja nur das Minimum...
Re: WVP Vergütung des Treuhänders
Verfasst: 30. Jul 2021, 14:41
von jan
war ich auch der Meinung, habe einen Brief des Treuhänders zum Beginn der WVP bekommen. In dem Brief steht das ich die Mindestvergütung überweisen soll. Darin steht aber auch viel was mich im Moment nicht betrifft. Zb. zu Bewerbungen etc...
Re: WVP Vergütung des Treuhänders
Verfasst: 30. Jul 2021, 18:48
von imker
... und das finde ich ok, wenn die Verfahrenskosten nicht gestundet sind. Wenn was abgetreten wurde und was Pfändbares beim TH eingeht, kann er fordern, wenn das nicht reichen sollte.
Kann es sein, dass das ein Mustertext ist, der deshalb so abgefasst wurde? Klären, ob Stundung bewilligt wurde und dann mal telefonisch, besser per Mail um Klarstelklung bitten, wie es dazu kommt, dass bei Stundung und Geldeingängen zusätzlich monatliche Teilbeträge gezahlt werden sollen, die jetzt schon feststehen.