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Jobverlust ==> schlechterer Job

Verfasst: 24. Jun 2021, 15:51
von jan
Hallo,

Jemand verliert in der WVP seine Arbeit. Er findet sofort neue Arbeit, die aber ein wenig schlechter bezahlt ist. Dadurch ist dann auch etwas weniger pfändbar.

1. Ist dadurch die Restschuldbefreiung gefährdet ?
2. Kann man evtl. das ausgleichen, indem man den Fehlbetrag aus dem unpfändbaren ausgleicht ?

Vielen lieben Dank.

Re: Jobverlust ==> schlechterer Job

Verfasst: 24. Jun 2021, 16:10
von tidus82
Hi Jan, da ich nur wenig Zeit hab ganz kurz und knapp:

1. nein, wenn der Jobverlust nicht selbstverschuldet ist und weiterhin angemessener Arbeit nachgegangen wird
2. ja, aber braucht derjenige nicht - siehe Antwort 1 ;)

Re: Jobverlust ==> schlechterer Job

Verfasst: 24. Jun 2021, 16:21
von jan
sorry , doch der Verlust war selbstverschuldet

Re: Jobverlust ==> schlechterer Job

Verfasst: 24. Jun 2021, 16:44
von tidus82
Dann würde ich tatsächlich aus dem Unpfändbaren die Differenz so lange bezahlen, bis derjenige einen neuen Job hat der dem entspricht was er vorher verdiente.