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Lohnpfändung

Verfasst: 21. Jun 2021, 23:17
von Joki
Hallo zusammen,
was darf vom Lohn eigentlich gepfändet werden. Soviel ich weiß sind Nachtschichtzulagen und Feiertags/Sonntagsschichten pfändungsfrei. Von den geleisteten Überstunden müssten mir doch eigentlich 50% ausgezahlt werden. Oder gibt es eine Obergrenzeobergrenze ab der die geleisteten Überstunden beziehungsweise Sonderschichten an Sonn und Feiertagen gepfändet werden.Ich bekomme am Monatsende immer so circa 3350 € ausgezahlt. Egal ob Feiertage oder nur „normale“ Überstunden dabei sind. Gepfändet werden mir zwischen 1300 und 1600 €, bei zwei unterhaltspflichtigen Personen.
Ich wünsche euch allen einen schönen Feierabend.

Re: Lohnpfändung

Verfasst: 22. Jun 2021, 06:27
von Käsebrot
Steuerfreie Zuschläge sind pfändungsfrei, wenn sie den Rahmen des üblichen nicht übersteigen. Als üblich wird dabei das gesehen, was im Einkommenssteuergesetz steht.

Ausgezahlte Überstunden sind zu 50% pfändbar.

Was genau ist denn deine Frage?

Re: Lohnpfändung

Verfasst: 22. Jun 2021, 08:02
von Joki
ch bekomme fast immer das gleiche Geld ausgezahlt, egal wieviel Überstunden ich gemacht habe. Ostermontag war ich arbeiten , das habe ich bei der Auszahlung auch nicht gemerkt.Bekomme für einen Feiertag 160% Zuschlag. Sind nur die Zuschläge pfändungsfrei , oder 50 % der komplett geleisteten Überstunde ?

Re: Lohnpfändung

Verfasst: 22. Jun 2021, 08:13
von Käsebrot
Nochmal: die Zuschläge sind pfändungsfrei, wenn sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen. Oder meinst du jetzt einen Zuschlag, der für geleistete Überstunden gezahlt wird?

Überstunden sind nur zu 50% pfändbar.

Vielleicht wäre es sinnvoller, die Gehaltsabrechnung mal anzuschauen und dann ggf. mit dem Arbeitgeber zu sprechen.

Es gibt allerdings auch einen Höchstbetrag, der dir ausgezahlt werden darf. Alles, was diesen übersteigt, ist voll pfändbar. Dazu müsstest du in der Pfändungstabelle schauen, wie hoch der ist, weiß ich nicht.

Re: Lohnpfändung

Verfasst: 22. Jun 2021, 12:01
von Camper
Hallo Joki,

wie Käsebrot bereits schrieb endet die Pfändungstabelle aktuell bei 3613,08€
Alles darüber hinaus unterliegt vollständig der Pfändung.
Bei zwei Unterhaltsverpflichtungen wäre der Pfändungsbetrag bei 696,29€.
Somit verblieb ein Auszahlungsbetrag von 3.613,08 - 696,29 = 2.916,79€

Du schreibst, dass du so ca. 3.350€ ausgezahlt bekommst. Würde meiner Meinung nach dafür sprechen, dass dein Grundeinkommen über den 3.613,08€ läge und du noch ca. 434€ von deinen Überstunden sowie Zuschlägen ausgezahlt bekommst.

Könnte das so in etwas hinkommen? Was sagt deine Verdienstabrechnung dazu?

Ab dem 01.07. steigt der Betrag ab dem der Mehrbetrag (darüber liegendes Einkommen) voll pfändbar ist auf 3.840,08€ an.

Gruß
Camper

Re: Lohnpfändung

Verfasst: 22. Jun 2021, 16:53
von Graf Wadula
Der Höchstbetrag gemäß § 850c ZPO gilt aber nur für pfändbare Beträge. Die unpfändbaren Beträge nach § 850a ZPO etc. sind vorab abzuziehen. Insofern hilft nur, sich eine Erläuterung im Lohnbüro zu holen.

Re: Lohnpfändung

Verfasst: 24. Jun 2021, 18:12
von Joki
Hallo, ich überlege ob ich meine letzten drei Lohnabrechnungen von einem Fachmann/frau überprüfen lasse. Hat der ein oder andere von euch eventuell Erfahrung damit und weiß was da ungefähr an Kosten auf mich zukommen kann.

Re: Lohnpfändung

Verfasst: 24. Jun 2021, 18:59
von imker
Damit habe ich keine Erfahrung mit Preisen. Die Gehaltsabrechnungsprogramme sind meist fehlerfei programmiert. De Bezeichnung eines Lohbestandteiles wird manschmal falsch sein. (Eingabemurks)

Schreib doch mal hier die Lohnarten rein, die in der Abrechnung zu finden sind.
Die Beträge kannst Du ja gern geheiim halten.

Du schreibst, dass ganze Schichten (Feiertags/Sonntagsschichten) pfändunsgfrei sein sollen - da bin ich etwas UNSICHER und denlke, dass Käebrot zu recht von den Zulagen spricht, nicht vorn dem gesamten Arbeitslohn.

Re: Lohnpfändung

Verfasst: 24. Jun 2021, 20:09
von Käsebrot
Dass die Programme fehlerfrei programmiert sind, unterschreibe ich so nicht... Aber ja, idR ist es so, dass der Arbeitgeber nur noch die Werte eintragen muss und die Berechnung dann automatisiert erfolgt.

Weiß dein Arbeitgeber, dass du zwei Unterhaltsberechtigte hast?

Das Problem ist, dass bspw. bei den Überstunden nur die Hälfte pfändbar ist, ausgezahlte Überstunden aber auch steuerpflichtig sind. D. h. es muss erst das Netto berechnet werden und davon wird dann die Hälfte zum pfändbaren Einkommen gerechnet. Tricky ist dabei allerdings zusätzlich, dass das Netto der Überstunden nur ein fiktives Netto ist, weil die bei der Versteuerung irgendwie anders behandelt werden müssen. Ganz genau weiß ich das allerdings auch nicht.

Dann gibt es eben einen Unterschied zwischen Zulagen und Zuschlägen. Und die Zuschläge wiederum sind nur im Rahmen des Üblichen unpfändbar, wie jetzt schon mehrfach erwähnt.

Die Idee von Imker finde ich ganz gut, dass du hier mal reinschreibst, was du alles an Einkommensbestandteilen bekommst und wie hoch deren prozentualer Anteil ist.
So gibt es bei uns z. B. den Vorfesttagzuschlag, der in voller Höhe pfändbar ist. Der Sonntags- oder Feiertagszuschlag hingegen nicht.

Re: Lohnpfändung

Verfasst: 24. Jun 2021, 20:09
von Joki
Ich stelle die Lohnarten später gerne ins Forum,
bin im Moment noch auf der Arbeit