Vorzeitige Beendigung nach 3 Jahren alte Version
Verfasst: 5. Jun 2021, 16:27
Hallo zusammen,
muss ein wenig ausführen:
Aufgrund einer Psychischen Erkrankung habe ich mir damals freiwillig eine gesetzliche Betreuerin genommen. Gemeinsam haben wir dann die Privatinsolvenz für mich beantragt.
im Schuldenbereinigungsplan für das Gerichtiliche Verfahren waren dann 15 Gläubiger mit einer Gesamthöhe von 15957,- Euro gelistet.
Allerdings lt. Tabelle nach §175 Im Verbraucherinsolvenzverfahren Rang §38 6 Gläubiger angemeldet mit einer Gesamthöhe von 7315,79 Euro.
Nun meine 1. Frage zur Beendigung des Insolvenzverfahrens nach 3 Jahren wird da als Grundlage genommen die 15 Gläubiger in Höhe von 15957,- Euro, oder ist es die Tabelle nach §175 nach Ran 38 die 6 Gläubiger und die Gesamthöhe von 7315,79 Euro?
Eröffnet wurde das Verfahren am 19.03.2019.
Da ich die letzten Jahre vor der Inolvenz ich damals keine Steuererklärung gemacht, die dann natürlich auch in die Masse geingeflossen ist.
Da ich keine Imformation von dem Betrag hatte der dabei rumgekommen ist habe ich mir dann eine Aufstellung zukommen lassen. Es waren insgesamt 1350,- Euro durch die Steuerrückerstattungen beim Insolvenzverwalter eingegangen.
Allerdings war insgesamt schon 5803,- Euro insgesamt schon beglichen. Da habe ich mich dann doch sehr gewundert, weil ich wußte, das meine Lohnpfändungen an den Verwalter niemals die Differenz zwichen 1350 und 5803 Euro hätte erklären können.
Nunja, dabei ist mir dann aufgefallen das in der Aufstellung das dort ab Januar 2020 immer wieder steht: Guthaben P-Konto. Also bin ich davon ausgegangen, das das Pfändungen von meinem Konto waren, was eigentlich aber nicht hätte sein dürfen, weil meine gesetzliche Betreuerin ja jeden Monat das überschüssige Geld vom Konto nimmt.
Allerdings sind mir dabei auch wieder zwei Gespräche vom letzten Jahr mit ihr eingefallen: das 1. mal sagte sie zu mir, es wäre jetzt nicht mehr notwendig!
das 2. Mal war dann als ich Ende letzten Jahres meine Verfügungsgewalt über mein Konto wieder bekommen habe (es geht mir psychisch wieder besser, und wir haben da dann etwas lockern können), und ich mein Geld wieder selber verwalten kann sagte sie zu mir, ich sollte dran denken, jeweils am Ende des Monats mein Geld vom Konto zu nehmen.
Daraufhin habe ich das Gespräch mit meiner Betreuerin gesucht, und meine Vermutung hat sich darin bestätigt, das sie mich mit einem anderen Klienten von sich verwechselt hat. Aufgefallen ist ihr es im September, als ich sie darauf aufmerksam machte, das eine Pfändung vom Konto stattgefunden hat, aber das war eine Rückerstattung von meinem Vermieter gewesen, und somit auch berechtigt. Aber das war dann der Grund, weshalb ihr die Pfändungen in den Monaten von Januar bis Spetember überhaupt aufgefallen ist. Diese Pfändungen waren in Höhe von ca 2300,- Euro.
Einerseits ist sowas natürlich ärgerlich, aber eben auch menschlich. Allerdings, und deswegen frage ich das obere, wenn wirklich die 35% von den 7315,- Euro gelten sollten dann dürfte ich eigentlich sogar schon die Summe weit überzahlt haben, und es währe eindeutig ein Nachteil für mich ( ok, es sind meine Schulden, die ich gemacht habe, und die Gläubiger haben dann eben auch ein Anrecht darauf das das beglichen wird. ) Sehe es also auch aus beiderlei Sichten.
Wenn es allerdings von den 15957,-Euro zu berechnen ist, dann würde noch einiges fehlen, und dann müsste ich noch eiiges drauflegen... Aber dann ist kein wesentlicher Nachteil für mich entstanden, das meine Betreuerin nicht am Ende des Monats zur Seite geschafft hat.
Nur noch kurz mit meiner Betreuerin steht jetzt nochmal eine Verlängerung an, das wird dann die letzte Verlängerung sein, und dann wollen wir die Betreuung auch auslaufen lassen.
Aber grundsätzlich wäre ich über Eure Antworten Dankbar.
muss ein wenig ausführen:
Aufgrund einer Psychischen Erkrankung habe ich mir damals freiwillig eine gesetzliche Betreuerin genommen. Gemeinsam haben wir dann die Privatinsolvenz für mich beantragt.
im Schuldenbereinigungsplan für das Gerichtiliche Verfahren waren dann 15 Gläubiger mit einer Gesamthöhe von 15957,- Euro gelistet.
Allerdings lt. Tabelle nach §175 Im Verbraucherinsolvenzverfahren Rang §38 6 Gläubiger angemeldet mit einer Gesamthöhe von 7315,79 Euro.
Nun meine 1. Frage zur Beendigung des Insolvenzverfahrens nach 3 Jahren wird da als Grundlage genommen die 15 Gläubiger in Höhe von 15957,- Euro, oder ist es die Tabelle nach §175 nach Ran 38 die 6 Gläubiger und die Gesamthöhe von 7315,79 Euro?
Eröffnet wurde das Verfahren am 19.03.2019.
Da ich die letzten Jahre vor der Inolvenz ich damals keine Steuererklärung gemacht, die dann natürlich auch in die Masse geingeflossen ist.
Da ich keine Imformation von dem Betrag hatte der dabei rumgekommen ist habe ich mir dann eine Aufstellung zukommen lassen. Es waren insgesamt 1350,- Euro durch die Steuerrückerstattungen beim Insolvenzverwalter eingegangen.
Allerdings war insgesamt schon 5803,- Euro insgesamt schon beglichen. Da habe ich mich dann doch sehr gewundert, weil ich wußte, das meine Lohnpfändungen an den Verwalter niemals die Differenz zwichen 1350 und 5803 Euro hätte erklären können.
Nunja, dabei ist mir dann aufgefallen das in der Aufstellung das dort ab Januar 2020 immer wieder steht: Guthaben P-Konto. Also bin ich davon ausgegangen, das das Pfändungen von meinem Konto waren, was eigentlich aber nicht hätte sein dürfen, weil meine gesetzliche Betreuerin ja jeden Monat das überschüssige Geld vom Konto nimmt.
Allerdings sind mir dabei auch wieder zwei Gespräche vom letzten Jahr mit ihr eingefallen: das 1. mal sagte sie zu mir, es wäre jetzt nicht mehr notwendig!
das 2. Mal war dann als ich Ende letzten Jahres meine Verfügungsgewalt über mein Konto wieder bekommen habe (es geht mir psychisch wieder besser, und wir haben da dann etwas lockern können), und ich mein Geld wieder selber verwalten kann sagte sie zu mir, ich sollte dran denken, jeweils am Ende des Monats mein Geld vom Konto zu nehmen.
Daraufhin habe ich das Gespräch mit meiner Betreuerin gesucht, und meine Vermutung hat sich darin bestätigt, das sie mich mit einem anderen Klienten von sich verwechselt hat. Aufgefallen ist ihr es im September, als ich sie darauf aufmerksam machte, das eine Pfändung vom Konto stattgefunden hat, aber das war eine Rückerstattung von meinem Vermieter gewesen, und somit auch berechtigt. Aber das war dann der Grund, weshalb ihr die Pfändungen in den Monaten von Januar bis Spetember überhaupt aufgefallen ist. Diese Pfändungen waren in Höhe von ca 2300,- Euro.
Einerseits ist sowas natürlich ärgerlich, aber eben auch menschlich. Allerdings, und deswegen frage ich das obere, wenn wirklich die 35% von den 7315,- Euro gelten sollten dann dürfte ich eigentlich sogar schon die Summe weit überzahlt haben, und es währe eindeutig ein Nachteil für mich ( ok, es sind meine Schulden, die ich gemacht habe, und die Gläubiger haben dann eben auch ein Anrecht darauf das das beglichen wird. ) Sehe es also auch aus beiderlei Sichten.
Wenn es allerdings von den 15957,-Euro zu berechnen ist, dann würde noch einiges fehlen, und dann müsste ich noch eiiges drauflegen... Aber dann ist kein wesentlicher Nachteil für mich entstanden, das meine Betreuerin nicht am Ende des Monats zur Seite geschafft hat.
Nur noch kurz mit meiner Betreuerin steht jetzt nochmal eine Verlängerung an, das wird dann die letzte Verlängerung sein, und dann wollen wir die Betreuung auch auslaufen lassen.
Aber grundsätzlich wäre ich über Eure Antworten Dankbar.