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P-Konto kündigen - RSB erteilt

Verfasst: 3. Jun 2021, 14:13
von ganno
Guten Tag liebe Foren Mitglieder,

Ich bin dabei meinem Onkel finanziell wieder auf die Beine zu bringen und hätte ein paar Fragen dazu.

Mein Onkel hat seine Insolvenz durchlaufen und im Mai 2018 eine Restschuldbefreiung erhalten nun meine Fragen...

1. Wir würden gern sein Pfändungsschutzkonto wieder umwandeln in ein normales Girokonto. Es sind bei der Bank keine Gläubiger mehr hinterlegt. Wenn mein Onkel nun sein wenig Erspartes darauf einzahlt könnte dieses Ihm gepfändet werden?
2. Wie sieht es mit der Schufa aus? Muß ich da groß was unternehmen?

Vielen Dank für eure Antworten

Re: P-Konto kündigen - RSB erteilt

Verfasst: 3. Jun 2021, 14:26
von Graf Wadula
1. wenn keine Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse (Kontopfändung) vorliegen und das Inso-verfahren aufgehoben bzw. die RSB gar erteilt wurde, was sollte dagegen sprechen? Wenn keine neuen Forderungen gegen ihn bestehen.

2. Die RSB wird in der Schufa 3 Jahre nach Erteilung automatisch gelöscht.

Re: P-Konto kündigen - RSB erteilt

Verfasst: 3. Jun 2021, 14:39
von Witwe Bolte
War diese Bank auch ein Gläubiger ?
Dann würde ich sie (die Bank) nicht in Versuchung bringen (Thema 'Aufrechnung'),
sondern lieber ein neues Konto bei einer anderen Bank eröffnen.

Wenn es bei dieser Bank niemals Schulden gab,
dann dürfte ja eigentlich nichts passieren
(wenn dort definitiv keine Altpfändungen vorliegen).

Re: P-Konto kündigen - RSB erteilt

Verfasst: 3. Jun 2021, 15:25
von ganno
Danke euch für die Antworten!
Also es gab nach der Insolvenz keine neuen Forderungen und bei der Bank wo er nun ist hat er das Konto eröffnet als die Insolvenz anfing. Die alte Bank hatte ihm diese ja eingebrockt...
Altpfändungen sollen laut seiner Bank keine vermerkt sein.

Habe halt Angst ihm was schlechtes zu tun und sein wenig Erspartes wäre dann weg...

Re: P-Konto kündigen - RSB erteilt

Verfasst: 3. Jun 2021, 15:53
von habwiederwas
Hallo,

der Herr Graf hat die kurze , aber richtige Antwort gegeben.
Genau so ist es!
Ich bin seit 15 Monaten fertig, und habe danach bei meiner Bank einfach vor Ort das Konto umwandeln lassen. Hat ca. 10 min. gedauert.
Musste auch damals wg. Inso die Bank wechseln, bei der jetzigen hatte ich auch nie Schulden.
Dein Onkel soll es so machen, und gut ist.

Gruß habwiederwas

Re: P-Konto kündigen - RSB erteilt

Verfasst: 3. Jun 2021, 17:04
von Käsebrot
Vielleicht noch kurz zur Schufa:
dein Onkel sollte sich eine kostenfreie!!! Selbstauskunft zuschicken lassen, um zu kontrollieren, dass der Vermerk auch wirklich taggenau gelöscht wurde.

Re: P-Konto kündigen - RSB erteilt

Verfasst: 3. Jun 2021, 20:35
von bonfire
MrsRob hat geschrieben: 3. Jun 2021, 14:39 War diese Bank auch ein Gläubiger ?
Dann würde ich sie (die Bank) nicht in Versuchung bringen (Thema 'Aufrechnung'),
sondern lieber ein neues Konto bei einer anderen Bank eröffnen.

Wenn es bei dieser Bank niemals Schulden gab,
dann dürfte ja eigentlich nichts passieren
(wenn dort definitiv keine Altpfändungen vorliegen).
Darf die Bank nach Erteilung der Restschuldbefreiung aufrechnen?

Wäre ja dann beim Finanzamt genauso? Dann würde ich meine Steuerschulden ja auch nach einer Insolvenz mit RSB nicht los sein?

Re: P-Konto kündigen - RSB erteilt

Verfasst: 3. Jun 2021, 20:54
von Graf Wadula
schwieriges Thema, da es noch kein höchstrichterliches Urteil gibt. Aber die Kommentierungen gehen davon aus, dass eine Aufrechnung mit Insolvenzforderungen nicht möglich ist (da Insolvenzforderungen ja nicht mehr erzwingbar sind). Aber mit Neuforderungen (entstanden nach Eröffnung) kann sehr wohl aufgerechnet werden (auch das Finanzamt)

Re: P-Konto kündigen - RSB erteilt

Verfasst: 3. Jun 2021, 21:11
von tidus82
bonfire hat geschrieben: 3. Jun 2021, 20:35
MrsRob hat geschrieben: 3. Jun 2021, 14:39 War diese Bank auch ein Gläubiger ?
Dann würde ich sie (die Bank) nicht in Versuchung bringen (Thema 'Aufrechnung'),
sondern lieber ein neues Konto bei einer anderen Bank eröffnen.

Wenn es bei dieser Bank niemals Schulden gab,
dann dürfte ja eigentlich nichts passieren
(wenn dort definitiv keine Altpfändungen vorliegen).


Darf die Bank nach Erteilung der Restschuldbefreiung aufrechnen?

Wäre ja dann beim Finanzamt genauso? Dann würde ich meine Steuerschulden ja auch nach einer Insolvenz mit RSB nicht los sein?
Ich habe zukünftig bzgl des Finanzamtes genau das gleiche Problem und mich am Anfang meiner Insolvenz schon mit der Frage auseinandergesetzt. Und ich kann dem Grafen da nur zustimmen - es wäre sehr untypisch, wenn das Finanzamt nach Erteilung der RSB aufrechnet. Zumindest hat auch im alten Forum damals jeder Betroffene gesagt, dass die Finanzämter nicht aufrechnen. :-)
Also hoffe ich dass das auch bei mir dann passieren wird :D

Re: P-Konto kündigen - RSB erteilt

Verfasst: 4. Jun 2021, 06:44
von ganno
Guten morgen. Ich werde dann erstmal die kostenlose Schufa Auskunft anfordern und mit der kostenpflichtigen aus Februar vergleichen.
Mal schauen ob die Ihre arbeit gemacht haben.
Außerdem werde ich meinen Onkel nochmal wegen dem Finanzamt fragen.
Danke euch!