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Wann kommt die Erteilung der Restschuldbefreiung

Verfasst: 31. Mai 2021, 13:04
von schuldenfrei8686
Hallo zusammen,

ich habe es fast geschafft. :D
Am 31.05.2016 wurde 6 Monaten nach Antragsstellung mein Insolvenzverfahren eröffnet. Alles lief in dieser Zeit reibungslos ab.
Ich konnte die Gerichts und Verwalterkosten bereits begleichen und habe im Januar 2020 eine Antrag auf Vorzeitige Erteilung der RSB auf 5 Jahre beim Gericht beantragt. Was mir dann auch bestätigt wurde.
Nun würde meine Inso am 01.06.2021 (MORGEN) enden. Nur leider habe ich weder was vom Gericht noch vom Verwalter gehört. Kann es passieren das meine Inso erst verspätet beendet wird, weil die Gerichte überlastet sind??? Oder ist die Inso am 01.06.21 trotz ohne Beschluss beendet?

Ist die Inso erst beendet wenn die Erteilung der RSB vom Gericht in den öffentlichen Verzeichnis steht bzw ich den Beschluss habe?

Ich habe die Vermutung das sich die Geschichte wieder wie Kaugummi in die länge ziehen wird, wie damals bei meinem Antrag wo ich sage und schreibe 6 Monate auf die Eröffnung warten musste. Wären die dort aus dem Tee gekommen wäre ich seit 6 Monaten schon mit der Sache durch.
Sollte es so sein das meine Insolvenz erst beendet ist, mit dem Beschluss, dann ist man ja länger da drin als 5.6 Jahre. Denn wenn die Gerichte nicht aus den Quark kommen muss der "Schuldner" solange warten bis was passiert. Wäre ja irgendwo sehr ärgerlich. Man hat alles brav durchgestanden und weil das Gericht pennt muss der "Schuldner" noch länger warten, dann kann man sich ein Antrag auf Verkürzung (5Jahre) ja auch sparen

Würde mich über eine Antwort freuen

Re: Wann kommt die Erteilung der Restschuldbefreiung

Verfasst: 31. Mai 2021, 13:13
von tidus82
Hi schuldenfrei :-)
Bei mir ist genau das Gleiche - ich bekomme (hoffentlich) in den nächsten Tagen die Restschuldbefreiung nach 5 Jahren - ich habe den Antrag aber erst vor 3 Wochen eingereicht.

Ich habe auch keine Eingangsbestätigung vom Gericht bekommen (jedoch den Antrag per Einwurfeinschreiben geschickt, was auch zugestellt wurde).

Rein theoretisch ist es so:
Wenn die 5 Jahre rum sind, dann werden die Gläubiger und der Treuhänder angehört. Dafür wird es nochmal eine Veröffentlichung geben.
Meistens bekommen die ca. 2-4 Wochen dafür Zeit (abhängig vom Gericht).
Und dann wird die Restschuldbefreiung rückwirkend (bei dir zum 01.06.) erteilt.

Das heißt: Ggf. müssen noch pfändbare Beträge abgeführt werden, falls du über der Pfändungsfreigrenze verdienst, die aber am Ende wieder an dich ausgezahlt werden, sobald die Restschuldbefreiung rechtswirksam wird (2 Wochen nach Veröffentlichung der Entscheidung).

Also, du bist theoretisch ab morgen Schuldenfrei, das muss das Gericht aber noch bestätigen - also du wirst wahrscheinlich noch ein paar Wochen warten müssen, so wie ich ^^

Aber: ich habe auch schon erlebt, dass die Anhörung der Gläubiger und Treuhänder vor Ablauf der 5 Jahre geschieht und dann pünktlich mit Ablauf der 5 Jahre über die RSB entschieden wurde. Das machen die Gerichte scheinbar ziemlich unterschiedlich.

Re: Wann kommt die Erteilung der Restschuldbefreiung

Verfasst: 31. Mai 2021, 13:38
von schuldenfrei8686
Hi Tidus82,

vielen Dank für deine Antwort.

Na hoffentlich zieht sich das bei mir nicht wieder so in die länge wie bei der Eröffnung. Am17.11.2015 hatte ich den Antrag bei Gericht eingereicht und am 31.05.16 wurde die Insolvenz endlich eröffnet, nachdem mein damaliger Anwalt 2 Schreiben bezüglich der Eröffnung zum Gericht geschickt hatte. Diesen Anwalt habe ich aber leider nicht mehr.

Pfändbare Beträge (Gehalt) hatte ich die ganze Zeit keins. Nur Erstattungen, Auto freikauf etc sind in die Masse geflossen, so das ich den Verwalter sowie die Gerichtskosten damit schon beglichen hatte.

Finde das aber irgendwo mist, es ist ja nicht so das die Fristen von heute auf morgen enden. Ein Verfahren läuft ja schon Jahre, das man es da nicht schafft kurz vor Ablauf der WPV die Gläubiger und Verwalter anzuhören.

Re: Wann kommt die Erteilung der Restschuldbefreiung

Verfasst: 31. Mai 2021, 14:59
von imker
oh jeh, ob das Gericht den sehr frühen Antrag aus Jan 2020 noch erinnert
wenn das kein Schreibfehler ist, Kopie machen und noch einmal unterschrieben zum Gericht damit

Re: Wann kommt die Erteilung der Restschuldbefreiung

Verfasst: 31. Mai 2021, 15:10
von iwillsurvive
tidus82 hat geschrieben: 31. Mai 2021, 13:13


Rein theoretisch ist es so:
Wenn die 5 Jahre rum sind, dann werden die Gläubiger und der Treuhänder angehört. Dafür wird es nochmal eine Veröffentlichung geben.
Meistens bekommen die ca. 2-4 Wochen dafür Zeit (abhängig vom Gericht).
Und dann wird die Restschuldbefreiung rückwirkend (bei dir zum 01.06.) erteilt.


Hallo,

also meine 5 Jahre waren Anfang April 2021 zu Ende. Antrag wurde gestellt und auch keine Nachricht bekommen.

In den Insolvenzveröffentlichungen steht auch nicht neues...letzte Eintrag dort ist die Aufhebung des Verfahrens. Auf Nachfrage bei Gericht wurde mir gesagt das zur Anhörung des Gläubiger keine neue Veröffentlichung im Netz nötig ist. Die Frist war bei mir mit 4 Wochen angesetzt zu Anhörung. die aber jetzt auch schon seit 3 Wochen vorbei ist....

Das warten nimmt kein Ende und gepfändet wird natürlich auch noch fleißig.

Re: Wann kommt die Erteilung der Restschuldbefreiung

Verfasst: 1. Jun 2021, 01:24
von schuldenfrei8686
imker hat geschrieben: 31. Mai 2021, 14:59 oh jeh, ob das Gericht den sehr frühen Antrag aus Jan 2020 noch erinnert
wenn das kein Schreibfehler ist, Kopie machen und noch einmal unterschrieben zum Gericht damit
Ich habe das ganze sogar schriftlich und unterschrieben vom Gericht.
Ich hatte per mail im mai 20 nachgefragt ob mein Antrag eingegangen ist. Daraufhin bekam ich einen Brief das meine Insolvenz auf 5 Jahre verkürzt wird