Bald soweit.....
Verfasst: 23. Feb 2019, 10:29
Hallo liebe Forumsgemeinde,
ich bin seit August 2014 in der Privatinsolvenz. Mein Verfahren wurde 2016 nach §200 aufgehoben. Der Treuhänder bekommt monatlich ca. 650 Euro von meinem Arbeitgeber (Lohnpfändung). Ich möchte im August die Verkürzung nach 5 Jahren Abtretung (vollständige Bezahlung der Verfahrenskosten) nach §300 stellen. Ich habe seit der Aufhebung des Verfahrens ( §200) eigentlich keinen Kontakt mehr zu meinem Treuhänder.(Gutes Zeichen ???) Da für mich es offensichtlich ist das die Verfahrenskosten bezahlt sein müssten (wegen dem abgeführten Pfändungsanteil), sollte ich trotzdem vorher dem Treuhänder davon in Kenntnis setzen das ich den Antrag auf Verkürzung nach §300 machen möchte? (Bestätigung für die Begleichung der Verfahrenskosten anfordern als Beweis für das Gericht ?) Wird der Treuhänder mich vorher nochmal unter die "Lupe" nehmen und z.b meine Einhaltung der Obliegenheiten überprüfen oder sogar die Kontoauszüge von mir haben wollen zwecks Überprüfung? Also ist es üblich das vor Verfahrensende nochmal der Schuldner "durchleuchtet" wird und geschaut wird oder interessiert es dem Treuhänder jetzt nicht mehr?
Ich bin für Tipps und Erfahrungen Eurerseits sehr dankbar!!
Gruß
Max
ich bin seit August 2014 in der Privatinsolvenz. Mein Verfahren wurde 2016 nach §200 aufgehoben. Der Treuhänder bekommt monatlich ca. 650 Euro von meinem Arbeitgeber (Lohnpfändung). Ich möchte im August die Verkürzung nach 5 Jahren Abtretung (vollständige Bezahlung der Verfahrenskosten) nach §300 stellen. Ich habe seit der Aufhebung des Verfahrens ( §200) eigentlich keinen Kontakt mehr zu meinem Treuhänder.(Gutes Zeichen ???) Da für mich es offensichtlich ist das die Verfahrenskosten bezahlt sein müssten (wegen dem abgeführten Pfändungsanteil), sollte ich trotzdem vorher dem Treuhänder davon in Kenntnis setzen das ich den Antrag auf Verkürzung nach §300 machen möchte? (Bestätigung für die Begleichung der Verfahrenskosten anfordern als Beweis für das Gericht ?) Wird der Treuhänder mich vorher nochmal unter die "Lupe" nehmen und z.b meine Einhaltung der Obliegenheiten überprüfen oder sogar die Kontoauszüge von mir haben wollen zwecks Überprüfung? Also ist es üblich das vor Verfahrensende nochmal der Schuldner "durchleuchtet" wird und geschaut wird oder interessiert es dem Treuhänder jetzt nicht mehr?
Ich bin für Tipps und Erfahrungen Eurerseits sehr dankbar!!
Gruß
Max