Seite 1 von 2

Sofortige RSB????

Verfasst: 22. Feb 2019, 16:16
von Tombay1969
Hallo Leute, ich habe eine Frage an die Insolvenz Fachleute hier ;-) Meine Stieftochter ist seit dem 28.06.2017 im eröffneten Privat insolvenz bzw verbraucher insolvenz. Am 29.11.2018 wurde die schlussverteilung zugestimmt, Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 3.566,62 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 1.747,78 EUR zur Verfügung. So jetzt hat sie von ihrem Steuerberater Bescheid bekommen das sie 2800€ steuern wieder bekommt, klar der IV bekommt die ganze kohle ich kenne das, kann denn meine Stieftochter dann evtl die sofortige vorzeitige RSB beantragen? Also vor den 3 Jahren wenn sie damit alles bezahlt hat oder muss sie warten bis die 3 Jahre rum ist? Ich denke man kann wenn nan alles bezahlt hat sofort die RSB beantragen richtig? Nur wenn man 1 jahr vorher die 35% z.b hat dann muss man bis zur 3 Jahresfrist weiter machen richtig? Ok der IV bekommt ja 40% von der masse, dann noch gerichtskosten bzw Verfahrenskosten, aber es könnte doch alles bezahlt sein oder?

Re: Sofortige RSB????

Verfasst: 22. Feb 2019, 17:02
von caffery
Tombay1969 hat geschrieben: 22. Feb 2019, 16:16 kann denn meine Stieftochter dann evtl die sofortige vorzeitige RSB beantragen?
Ja

§ 300
Entscheidung über die Restschuldbefreiung

(1) 1Das Insolvenzgericht entscheidet nach Anhörung der Insolvenzgläubiger, des Insolvenzverwalters oder Treuhänders und des Schuldners durch Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung, wenn die Abtretungsfrist ohne vorzeitige Beendigung verstrichen ist. 2Hat der Schuldner die Kosten des Verfahrens berichtigt, entscheidet das Gericht auf seinen Antrag, wenn
1. im Verfahren kein Insolvenzgläubiger eine Forderung angemeldet hat oder
--->wenn die Forderungen der Insolvenzgläubiger befriedigt sind und der Schuldner die sonstigen Masseverbindlichkeiten berichtigt hat,<---

---

Ob der Verwalter sich von den Steuern noch die 40% reinpfeift und es deswegen (noch) knapp nicht reichen könnte, kann ich aus dem blauen Dunst natürlich nicht orakeln.

Das sollte zu gegebener Zeit aber durch eine Anfrage in Erfahrung zu bringen sein. Wie auch ein eventuell noch offener Restbetrag. Spätestens nach Zahlung dessen, stünde dem Abschluss der Veranstaltung nichts mehr im Wege.

Nur so aus Interesse: Haben hier einige Gläubgier es versäumt ihre Forderungen anzumelden (sprich: War zur Antragstellung eigentlich eine deutlich höhere Gesamtsumme geschuldet) oder wurde hier einfach etwas vorschnell ein eigentlich unwirtschaftlicher Antrag gestellt?

Re: Sofortige RSB????

Verfasst: 22. Feb 2019, 18:30
von Tombay1969
Stieftochter sagte das sie ca 30.000€ schulden hat, sie hat alle angegeben. Was mich nur wundert ist das sie Teilzeit für 20 stunden in der woche bei einer Drogeriemarkt arbeitet an der kasse und sie so viel steuern wieder bekommt was sie noch nie gemacht hat. Da sie Insolvenz ist muss sie dies ja jetzt machen, hab ihre Abrechnung jetzt gesehen und sie wird tatsächlich mit stkl 6 gesetzt. Sie verdient 1350€ brutto, die muss doch in die stkl 1 oder nicht? Die hat nur den einen job, hab gesehen das auch 2017 alles mit 6 ist und die wundert sich das sie nur ca 800€ bekommt.

Re: Sofortige RSB????

Verfasst: 22. Feb 2019, 18:37
von caffery
Tombay1969 hat geschrieben: 22. Feb 2019, 18:30 Stieftochter sagte das sie ca 30.000€ schulden hat, sie hat alle angegeben.
Na dann hat sie doch mal echt Schwein gehabt. Von 30k Schulden nur 3,5k anerkannt in der Tabelle ist doch Jackpot;)
Tombay1969 hat geschrieben: 22. Feb 2019, 18:30 Was mich nur wundert ist das sie Teilzeit für 20 stunden in der woche bei einer Drogeriemarkt arbeitet an der kasse und sie so viel steuern wieder bekommt was sie noch nie gemacht hat. Da sie Insolvenz ist muss sie dies ja jetzt machen, hab ihre Abrechnung jetzt gesehen und sie wird tatsächlich mit stkl 6 gesetzt. Sie verdient 1350€ brutto, die muss doch in die stkl 1 oder nicht? Die hat nur den einen job, hab gesehen das auch 2017 alles mit 6 ist und die wundert sich das sie nur ca 800€ bekommt.
Ja, Steuerklasse 6 ist für Mehrfachbeschäftigte. Der geringer vergütete Job sollte dann in Steuerklasse 6.
Wenn jemand nur einen Job hat und der in Klasse 6 ist, hat irgendjemand etwas gehörig falsch gemacht/verstanden.
Da die Dame im Verfahren ist, entstand durch diesen Fehler natürlich ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden - nicht zuletzt zum Frommen des Verwalters.
Erstaunlich, dass es so ein Szenario braucht um dahinter zu kommen, dass da was nicht stimmen kann. Der Verwalter hat sich sicher ordentlich in die Krawatte gelacht als er die Erklärungen eingereicht hat;)

Aber unterm Strich scheint dieses "Missgeschick", Hand in Hand mit ein paar glücklicheren Zufällen, ja noch einen postiven Effekt zur Welt gebracht haben: Die sofortige Restschuldbefreiung zum Greifen nahe.
Manchmal entwickelt das Leben schon merkwürdige Zufälle, die im Strauß daherkommend auf einmal etwas Nettes gebären;)
Dennoch würde ich dem Arbeitgeber tout de suite mitteilen, man möge doch mal die Steuerklasse ändern. Bei Bedarf kann man ja mal nachfragen, wer denn auf die glorreiche Idee gekommen sein mag SK 6 anzusetzen.

Re: Sofortige RSB????

Verfasst: 22. Feb 2019, 18:59
von Tombay1969
Nein sie war heute beim Steuerberater und hat nur mal die steuern berechnen lassen und da kam dann 2851€ Guthaben raus. Der berater hat noch nichts abgeschickt, der will 180€ dafür haben, ich mach ja selber die Steuererklärung mit einer Software und ich hab das für meine Stieftochter dann auch mal eingegeben und da sah ich erstmal die stkl 6 und ich kam auch auf 2856€ und will dafür kein Geld lach. Und das beste sie kann noch rückwirkend glaub ich bis zu 3-4 Jahre noch die Steuererklärung machen. 2017 hat sie auch komplett als stkl 6, für 2016 sucht sie später. Nächste woche gibt sie die steuern 2018 was ich ihr ausdrucken werde ab. Die anderen folgen...und ich hab ihr auch gesagt das sie das mal dem Arbeitgeber berichten soll das mit stkl 6

Re: Sofortige RSB????

Verfasst: 22. Feb 2019, 19:14
von caffery
Du hast mich nicht richtig verstanden.

Der wirtschaftliche Schaden ist nicht durch denjenigen entstanden der die Erklärung macht, sondern durch die Verfahrenskosten die durch den Massezufluss generiert wurden, den es in der Form nie gegeben hätte wenn die richtige Steuerklasse angesetzt worden wäre.

Re: Sofortige RSB????

Verfasst: 22. Feb 2019, 19:59
von Tombay1969
Ja das ist richtig, durch Zufall und Glück denk ich mal das sie bald die RSB beantragen kann.

Re: Sofortige RSB????

Verfasst: 23. Feb 2019, 02:45
von Shopgirl
Bei aller Freude über die Rückerstattung vom Finanzamt, sollte sie trotzdem flugs die Steuerklasse ändern, bzw. nachforschen, wie es dazu kommen konnte, dass ihr Arbeitgeber meint, bei ihr Steuerklasse 6 anwenden zu müssen. Da stimmt gehörig was nicht. Sie "verliert" so jeden Monat rund 200 Euro, die sie bei einem bescheidenen Verdienst von 1350 Euro brutto sicher brauchen kann.

Wie einem so was über Jahre nicht auffallen kann, ist mir allerdings echt ein Rätsel... :shock:

Re: Sofortige RSB????

Verfasst: 23. Feb 2019, 08:01
von Tombay1969
Guten Morgen
Ja das hab ich ihr auch gesagt warum es ihr nicht aufgefallen ist, die hat davon überhaupt keine ahnung und wundert sich immer nur das sie so wenig verdient hat. Die fragt am Montag in der personalabteilung nach, jetzt muß ich erstmal die steuererklärung noch Rückwirkend machen von 2015, 2016, 2017 und ihr ein wenig Geld zurück holen.

Re: Sofortige RSB????

Verfasst: 23. Feb 2019, 08:34
von tidus82
Ganz dringend sogar - auch wenn der unverhoffte Geldsegen sie jetzt eventuell aus der Insolvenz boxt ist es definitiv ratsam die Steuererklärungen nachzureichen - obwohl sich mir nicht erschließt, warum das nicht vom Insolvenzverwalter getan wurde? Immerhin war da ja einiges zu „holen“.