Anhörung Gläubiger
Verfasst: 21. Apr 2021, 15:55
Hallo liebe Forengemeinde,
nachdem ich schon einige Zeit hier als stiller Leser hier unterwegs bin möchte ich nun endlich doch auch mal um eine kleine Hilfe bitten.
Ich bin seit 04.2016 in der Privatinsolvenz und hatte bisher auch keinerlei Probleme außerr das mein Verwalter etwas langsam ist.
Da sich die Insolvenz gut lief und alle Kosten gedeckt waren habe ich im Februar bei Gericht den Antrag auf Verkürzung des Verfahrens auf 5 Jahre gestellt. Habe dann vorsichtshalber mal Anfang April das Gericht angerufen ob der Antrag den auch eingegangen sein, dies wurde bejaht und darauf verwiesen das der Verwalter im März aufgefordert wurde einen Bericht abzugeben. Da mein Verwalter nie der schnellste war habe ich auf dort nachgehakt ob denn alles OK sei und mir wurde dort gesagt das die Akte zur wieder Vorlage vorgemerkt ist. Dachte mir, ok....läuft ja.
Da ich aber von Hause aus ein ungeduldiger Mensch bin habe ich heute nochmals bei Gericht nachgefragt da ich Online in den Insolvenzbekanntmachungen nichts neues Entdecken konnte. Da Gericht sagte mir das der Bericht des TH vorliege und die Gläubiger Schriftlich angehört werden. Habe dann gefragt ob es nicht üblich wäre es denn im Internet auf der Seite zu veröffentlichen. Dies wurde verneint da es ja niemanden etwas anginge
Die Frist zur Anhörung läuft bis zum 12.05.21 und danach würde ich wenn nichts dagegen sprechen würde die Restschuldbefreiung bekommen .
Jetzt habe ich nochmal Online nachgesehen und einige Verfahrung bei meinem AG gefunden wo öffentlich gemacht wurde das der Schuldner den Antrag auf Verkürzung des Verfahrens gestellt hat und wo die Gläubiger Online aufgefordert wurden falls was dagegen sprechen würde sie sich äußern sollten, jedoch immer mit einer 14 tägigen Frist, bei mir sind es gut 3 Wochen. Ist da so üblich?
Wäre sehr dankbar wenn mir jemand die Angst nehmen könnte das doch etwas Schiefgeht.
nachdem ich schon einige Zeit hier als stiller Leser hier unterwegs bin möchte ich nun endlich doch auch mal um eine kleine Hilfe bitten.
Ich bin seit 04.2016 in der Privatinsolvenz und hatte bisher auch keinerlei Probleme außerr das mein Verwalter etwas langsam ist.
Da sich die Insolvenz gut lief und alle Kosten gedeckt waren habe ich im Februar bei Gericht den Antrag auf Verkürzung des Verfahrens auf 5 Jahre gestellt. Habe dann vorsichtshalber mal Anfang April das Gericht angerufen ob der Antrag den auch eingegangen sein, dies wurde bejaht und darauf verwiesen das der Verwalter im März aufgefordert wurde einen Bericht abzugeben. Da mein Verwalter nie der schnellste war habe ich auf dort nachgehakt ob denn alles OK sei und mir wurde dort gesagt das die Akte zur wieder Vorlage vorgemerkt ist. Dachte mir, ok....läuft ja.
Da ich aber von Hause aus ein ungeduldiger Mensch bin habe ich heute nochmals bei Gericht nachgefragt da ich Online in den Insolvenzbekanntmachungen nichts neues Entdecken konnte. Da Gericht sagte mir das der Bericht des TH vorliege und die Gläubiger Schriftlich angehört werden. Habe dann gefragt ob es nicht üblich wäre es denn im Internet auf der Seite zu veröffentlichen. Dies wurde verneint da es ja niemanden etwas anginge
Die Frist zur Anhörung läuft bis zum 12.05.21 und danach würde ich wenn nichts dagegen sprechen würde die Restschuldbefreiung bekommen .
Jetzt habe ich nochmal Online nachgesehen und einige Verfahrung bei meinem AG gefunden wo öffentlich gemacht wurde das der Schuldner den Antrag auf Verkürzung des Verfahrens gestellt hat und wo die Gläubiger Online aufgefordert wurden falls was dagegen sprechen würde sie sich äußern sollten, jedoch immer mit einer 14 tägigen Frist, bei mir sind es gut 3 Wochen. Ist da so üblich?
Wäre sehr dankbar wenn mir jemand die Angst nehmen könnte das doch etwas Schiefgeht.