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Provision

Verfasst: 16. Apr 2021, 09:52
von gerd2021
Hallo zusammen,

ich befinde mich in der Insolvenz, über die Lohnpfändung werden Monatlich Beträge vom InsoAnwalt eingezogen.
der Betrag den mein Arbeitgeber ist jedoch höher als mein Freibetrag- dadurch hat sich auf den Auskehrungskonto einiges angesammelt.

mein Gehalt besteht aus Fixum und Prämien bei Zielerfüllung.

sind diese Prämien nicht von der Pfändung betroffen?

MfG G.

Re: Provision

Verfasst: 16. Apr 2021, 10:09
von Witwe Bolte
Hallo gerd2021,
welchen Freibetrag meinst Du ?

Den regulären Grundfreibetrag von z.Zt. 1.178,59 Euro/Monat
(der für alle P-Konto-Inhaber gilt) ?

Oder hast Du bei Gericht einen Antrag gem. ZPO § 850k auf "Quellenfreigabe" gestellt und
einen höheren persönlichen Freibetrag ?

Über welchen Betrag läßt Deine Bank Dich im Monat verfügen ?

Zusatz:
Wenn Du im Insolvenzverfahren bist, dann sind Pfändungen ja nicht mehr zulässig.
Du meinst vermutlich Deine Abtretungserklärung gem. InsO § 287 (2) ?