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Insolvenz startet - Mietvertrag, Steuer ...

Verfasst: 20. Feb 2019, 09:01
von Janadi
Jetzt ist es auch bei mir soweit. Antrag liegt bei Gericht und das Verfahren wird dann bald eröffnet.

Ich stelle jetzt schon mal einen Ordner mit Sachen zusammen, den ich für den Termin mit
dem TH brauchen könnte.

- Steuer
Ich mache jetzt einfach ganz normal unsere Steuererklärung am Rechner und drucke alles aus ohne es abzuschicken. Darum kümmert sich der TH? Stellt der auch den Antrag, das ich und mein Ehemann getrennt aufgeschlüsselt werden? Oder muss ich da was zu schreiben?

- Mietvertrag
Wir leben mit meinen Eltern in einem gemieteten 2 Familien-Wohnhaus. Im Mietvertrag stehen nur mein Mann und mein Vater. Ich zahle meinen Anteil an meinen Mann (genau hälftige Miete unserer Wohnung). Ist dann eigentlich mein Mann mein Vermieter? Wir haben keine Kaution gezahlt, das ist schon mal gut, nehme ich an?

Ansonsten bin ich ganz schön nervös ...

Re: Insolvenz startet - Mietvertrag, Steuer ...

Verfasst: 20. Feb 2019, 09:35
von tidus82
Also erstmal: Mach dir nicht so viel Stress. Das meine ich ganz ernst. :-)

Herzlichen Glückwunsch von mir, denn der nächste Schritt in eine deutlich entspanntere Zukunft ist jetzt geschafft.
Das erste Gespräch ist nicht nur dafür gedacht, dass der IV dich kennenlernt, sondern auch, dass du den IV kennenlernst. Erkläre ihm wie es aktuell ist und er wird dir sagen was er genau braucht. Eventuell braucht er ein Untermietvertrag, eventuell auch gar nichts.

Es ist toll, dass du die Steuer vorbereitest, das wird bei ihm sicher positiv ankommen - bring die Steuererklärung ausgefüllt einfach mit und frag ihn bzgl. der gemeinsamen bzw. getrennten Veranlagung. Meines Erachtens muss er das machen, aber er wird dir das ganz sicher sagen.

Re: Insolvenz startet - Mietvertrag, Steuer ...

Verfasst: 20. Feb 2019, 10:01
von ichhabwasvergessen
tidus82 hat geschrieben: 20. Feb 2019, 09:35
Es ist toll, dass du die Steuer vorbereitest, das wird bei ihm sicher positiv ankommen - bring die Steuererklärung ausgefüllt einfach mit und frag ihn bzgl. der gemeinsamen bzw. getrennten Veranlagung. Meines Erachtens muss er das machen, aber er wird dir das ganz sicher sagen.
Bitte nicht nach einer getrennten Veranlagung fragen, es sei denn, das ist wirklich gewollt. Die bessere Lösung ist die 'Aufteilung der Steuerschuld'. Dabei werden die Steuern bei Beibehaltung der steuerlichen Vorteile der gemeinsamen Veranlangung nach 'Verursacherprinzip' aufgeteilt.

Re: Insolvenz startet - Mietvertrag, Steuer ...

Verfasst: 20. Feb 2019, 10:56
von caffery
Janadi hat geschrieben: 20. Feb 2019, 09:01 Stellt der auch den Antrag, das ich und mein Ehemann getrennt aufgeschlüsselt werden? Oder muss ich da was zu schreiben?
Wenn ihr gemeinsam veranlagt bleiben wollt (was durchaus Sinn machen kann): Weder noch.

In diesem Fall machte es wohl am meisten Sinn wenn man - wie mein Vorredner bereits anmerkte - beim Finanzamt beantragt die Steuerschuld aufzuteilen. Dies kann (und sollte m.E.) pragmatischer Weise einfach Dein Mann tun.

"Liebes Finanzamt! Hiermit beantrage ich die Aufteilung der Steuerschuld gemäß § 268 AO. Herzliche Grüße!"

Alles andere wurde ja schon geschrieben. Mach Dir keinen Stress:)

Re: Insolvenz startet - Mietvertrag, Steuer ...

Verfasst: 22. Feb 2019, 21:55
von arreis
Wenn Du keinen Mietvertrag eingegangen bist, dann ist das halt so. Zu dem Termin mit dem TH solltest Du den Mietvertrag Deines Mannes mitnehmen, um darstellen zu können, dass Du selbst keinen hast.

Re: Insolvenz startet - Mietvertrag, Steuer ...

Verfasst: 28. Feb 2019, 09:40
von Janadi
Dankeschön ihr Lieben :)
Ihr baut mich echt immer wieder auf. Ich mache mir wahrscheinlich wirklich zu viele Gedanken.
Aber in der Kur hatte ich auch viel Zeit zum nachdenken.

Mein Verfahren ist noch nicht eröffnet, heute kam mein Februar Gehalt. Kann ich mir davon jetzt auch noch alles abheben? Ich liege 52€ über der Pfändungsgrenze, das würde ich natürlich drauf lassen. Oder wird der Insolvenzverwalter da misstrauisch, warum ich so viel Geld abgehoben habe? Oder interessiert ihn alles unter der Pfändungsgrenze nicht? Ich hab halt immer noch Schiss, das mir das Konto gesperrt wird, wenn das Verfahren eröffnet wird.

Re: Insolvenz startet - Mietvertrag, Steuer ...

Verfasst: 28. Feb 2019, 12:21
von Ruhrpottmensch
Ich schreib jetzt mal ganz salopp von der Leber wech... ;)

So lange noch nichts eröffnet ist, hol die die Kohle. Ketzerisch gesagt, kann Dir keiner vorschreiben was Du mit dem Bargeld gemacht hast. Gibt es halt mal einen sehr teuren Wocheneinkauf. ;)

Nach Eröffnung kann Dir das Konto eventuell gesperrt werden (War bei mir so für ein paar Tage). Aber auch das lässt sich recht schnell aus der Welt räumen. Was Du dann im eröffneten Verfahren mit dem Pfändungsfreien Betrag machst, ist -salopp gesagt- ziemlich egal. Das was Du gesetzlich behalten darfst, ist Deins. Den Rest gibste dann an den IV ab. Ich hab zum Beispiel regelmäßig "größere" Barabhebungen auf meinem Konto. Weil ich schlicht und ergreifend seit Eröffnung eigentlich fast alles nur noch mit Bargeld mache. Hat sich bislang auch noch keiner beschwert... ;)

Re: Insolvenz startet - Mietvertrag, Steuer ...

Verfasst: 28. Feb 2019, 13:19
von Elektro
Hallo Ruhrpottmensch,

ich kann mich nur anschließen, es dürfte eine entspanntere Zeit vor Ihnen liegen. Nach ein wenig Arbeit zu Beginn, aber das Meiste haben Sie ja schon erledigt, wird es nun deutlich ruhiger.
Das Gespräch mit dem Insolvenzverwalter dient zumeist nur der Klärung der Zusammenarbeit und meine Klientinnen berichten fast immer, dass es recht entspannt war. Meistens bleibt es dann bei diesem Termin, der künftige Kontakt ist in der Regel schriftlich.
Bei der gemeinsamen oder getrennten Veranlagung der Steuer rate ich mit Ihrem Insolvenzverwalter zu reden und wenn keine gravierenden Gründe dagegen sprechen, seinem Rat zu folgen. Leider hatten wir in der Vergangenheit gelegentlich Konfliktstoff bei der gemeinsamen Veranlagung und noch nie bei einer getrennten-. Wenn dies aber im Vorfeld geklärt ist, dürfte es keine Probleme geben.

Über die 52,- € können sie vor dem Verfahren frei verfügen, von einer Vermögensverschwendung kann hier nicht die rede sein ;).
Möglicherweise wussten Sie es schon, bei 52,- € pfändbarer Masse müssten Sie die Restschuldbefreiung schon nach 5 Jahren erteilt bekommen, da damit die Verfahrenskosten beglichen sein müssten. Sie müssen dies vor Ablauf der 5 Jahre beim Insolvenzgericht schriftlich beantragen.

Ich wüsche ihnen viel Erfolg und alles Gute.

Elektro

Re: Insolvenz startet - Mietvertrag, Steuer ...

Verfasst: 1. Mär 2019, 19:27
von Janadi
Ich danke euch :)

Eben gerade habe ich gesehen, das heute mein Verfahren eröffnet wurde. Jetzt gibts kein Zurück mehr. Ich weiß noch nicht, wie es mir dabei geht ;)

Ich habe auf jeden Fall eine Insolvenzverwalterin.

Re: Insolvenz startet - Mietvertrag, Steuer ...

Verfasst: 1. Mär 2019, 20:31
von Janadi
Hallo nochmal,
jetzt gehts mir ganz schlecht :cry: Ich habe den Antrag hundert Mal gelesen. Mein Mann hat ihn gelesen, mein Vater hat ihn im Vorfeld gelesen und keiner hat gemerkt, das die Kanzlei einen Zahlendreher in mein Geburtsdatum gepackt hat :cry: Was kann mir denn jetzt passieren, ist jetzt alles hinfällig? Wieso habe ich das nicht gesehen?