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Insolvenzeröffnung und erstes Gehalt

Verfasst: 14. Apr 2021, 18:25
von TaDa
Hi, durch die Insolvenzbekanntmachungen habe ich heute erfahren, daß mein Verfahren am 8. eröffnet wurde.
Jetzt habe ich ja eine Pfändung im Vorrechtsbereich. Mir bleiben 1050 Euro. Von Arbeitgeber 1 bekomme ich 600 Euro überwiesen, wegen der Pfändung. Von Arbeitgeber 2 bekomme ich 450 Euro.
Arbeitgeber 1 zahlt zum 15. diesen Monat.
Die Personalabteilung werde ich morgen früh informieren.
Jetzt meine Frage:
Die IV wird wohl noch nicht meine Arbeitgeber informiert haben und das Geld von der Pfändung ist ja schon weg. Muss mein Arbeitgeber nächsten Monat doppelt abführen? Soll ich die IV morgen früh versuchen anzurufen?
Oder läuft das dann erst ab dem 1.also nächsten Monat?

Bin gerade etwas verwirrt.
Danke für die Hilfe
LG Tanja

Re: Insolvenzeröffnung und erstes Gehalt

Verfasst: 14. Apr 2021, 20:22
von TaDa
:lol: OK, ich habe nicht bemerkt, dass der Hinweis unter meinem Beitrag :"hast du schonmal bei dem Thema... geguckt " Werbung ist. Der Link führte mich zu Amazon zu einem Produkt "die Kunst seine Kunden zu lieben" ;)

Re: Insolvenzeröffnung und erstes Gehalt

Verfasst: 14. Apr 2021, 21:36
von imker
Die IV muss jetzt erst einmal einen Antrag auf Zusammenrechnung stellen.
Vorrechtsbereich wegen Unterhalt oder wegen unerlaubter Handlung? Wenn Unterhalt, Anpassung beantragt?? Laufender Unterhalt wird gezahlt? :evil: :evil:

Re: Insolvenzeröffnung und erstes Gehalt

Verfasst: 14. Apr 2021, 22:10
von TaDa
Hi, ja ich überweise meiner Tochter Essensgeld, trotz Hardcorepfändung und obwohl sie nebenbei jobbt. Unsere Kinder bekommen immer Geld, auch ohne Aufforderung. Das ist blöd gelaufen und auch tatsächlich mein Verschulden. Da rede ich mich auch nicht raus. Unsere Große ist in eine Wg gezogen und hat ihren Job verloren. Essensgeld, Kleidung etc haben wir bezahlt. Dann kam der jobverlust und ich habe mit ihr einen Antrag auf Alg2 Leistungen gestellt . Das Jobcenter hat 10 Monate bezahlt, bis ihnen auffiel, dass sie mich heranziehen können und ich habe mich nicht ausreichend informiert. Egal, blöd gelaufen und dann habe ich damlicherweise mit Bockigkeit reagiert.
Die Forderung ist berechtigt und nun wurde ich gepfändet. Meine Tochter weiß nichts davon und das ist auch nicht ihr Problem. Wir hätten auch alle Nachweise über Kleidung etc. schicken können. Haben wir nicht und wir wollen unser Kind auch nicht reinziehen oder ihr ein schlechtes Gewissen machen. In 23 Jahren ist es das erste Mal, dass ich Unterhaltsschulden habe,die gerechtfertigt sind. Deine Anmerkung ist gerechtfertigt, jedoch wollte ich den Hintergrund erklären.

Re: Insolvenzeröffnung und erstes Gehalt

Verfasst: 14. Apr 2021, 23:06
von TaDa
OK, jetzt war meine Antwort ziemlich emotional. Danke erstmal für deine Antwort. Laufender Unterhalt besteht aktuell nicht. Meine Tochter hat einen Job, lebt in einer Wg und bekommt zur Unterstützung Geld von mir. Im August, Beginn der Ausbildung bekommt sie direkt Geld von mir.

Re: Insolvenzeröffnung und erstes Gehalt

Verfasst: 15. Apr 2021, 05:03
von imker
TaDa hat geschrieben: 14. Apr 2021, 18:25 ...
Jetzt habe ich ja eine Pfändung im Vorrechtsbereich. ...
Bin gerade etwas verwirrt.
Danke für die Hilfe
LG Tanja
Wer pfändet da "weswegen/was" bei Dir im Vorrechtsbereich? Kannst Du das beantworten?

Re: Insolvenzeröffnung und erstes Gehalt

Verfasst: 15. Apr 2021, 07:49
von TaDa
Guten Morgen,
das Jobcenter pfändet Unterhalt im Vorrechtsbereich.

LG Tanja

Re: Insolvenzeröffnung und erstes Gehalt

Verfasst: 15. Apr 2021, 07:59
von TaDa
Mir geht es nicht um die Pfändung. Mir geht es darum, dass ja ab Beginn etwas abgeführt werden muss an den IV. Muss ich das dann nachzahlen oder wird es beim nächsten Gehalt doppelt abgeführt? Oder startet es erst wenn mein IV Kontakt zu meinem Arbeitgeber aufgenommen hat? LG Tanja

Re: Insolvenzeröffnung und erstes Gehalt

Verfasst: 15. Apr 2021, 08:50
von Witwe Bolte
Mach Dir keinen Kopp deswegen.
Dein IV wird schon dafür sorgen, dass das Geld von Deinem Arbeitgeber bei ihm landet.

Hast Du einen kleinen Arbeitgeber, dann wäre ich nett und würde mit ihm reden und ihm eine Kopie des Eröffnungsbeschlusses geben.
Ist es ein großer, dann läuft das eh routinemäßig.

Du bist diesbezüglich raus, jetzt ist Dein AG in der Pflicht, korrekt abzuführen.

Schönen Tag !

Re: Insolvenzeröffnung und erstes Gehalt

Verfasst: 15. Apr 2021, 09:18
von TaDa
Danke Mrs. Rob. Ja, ich spreche heute mit der Personalabteilung.
LG Tanja