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Rentner in der WVP und Umzug ins Ausland ?
Verfasst: 13. Apr 2021, 10:06
von Witwe Bolte
Wie ist es, geneigte Profis hier, wenn ein Schuldner in der WVP angekommen ist und dann ebenso im wohlverdienten Ruhestand - wie steht es dann
a) mit seinen "Obliegenheitspflichten" bez. "angemessene Erwerbstätigkeit" ?
Das hat sich doch im Rentenbezug erledigt ?
Oder nicht ?
(wenn die Rente so klein ist, dass nichts mehr für den IV übrigbleibt)
b) bei einem Umzug ins Ausland ?
Bekäme er trotzdem "seine" RSB (nach deutschem Recht),
auch wenn er zum Zeitpunkt des Endes der Abtretungsfrist keinen Wohnsitz mehr in D hätte ?
Ein Freund, Kollege, "Leidensgenosse" ... hat mich diesbezüglich gefragt
und ich möchte ihm natürlich nichts Falsches sagen.
Re: Rentner in der WVP und Umzug ins Ausland ?
Verfasst: 15. Apr 2021, 10:37
von Witwe Bolte
ich hol das mal hoch.
Vielleicht wurde meine Frage einfach übersehen? (Imker ? Graf Wadula ?)
Eine Antwort wäre nett.
Ist caffery in Urlaub ?
(doch wohl nicht auf Malle
)
Re: Rentner in der WVP und Umzug ins Ausland ?
Verfasst: 15. Apr 2021, 11:05
von imker
Die erwerbsobliegenheit endet mit Erreichen des für die Altersrente maßgeblichen Lebensalter - also früher 65 und jetzt etwas mehr.
Wo man sich nach Insolvenzeröffnung aufhält ist unerheblich, solange man erreichbar bleibt.
Da taugen auch dumme Anwälte als Briefkasten ...
sind aber teuer
Re: Rentner in der WVP und Umzug ins Ausland ?
Verfasst: 15. Apr 2021, 11:28
von Graf Wadula
Oh, ich hatte auch was geschrieben, aber anscheinend nicht abgesendet
. Aber jetzt ist es ja auch beantwortet.
Re: Rentner in der WVP und Umzug ins Ausland ?
Verfasst: 15. Apr 2021, 12:03
von Witwe Bolte
Danke.
Für die RSB muss man also keine deutsche Meldeadresse haben?
Ein "Empfangsbevollmächtigter" genügt?
(Ähnlich wie bei der Kfz-Zulassung)
at Imker: Du kennst auch dumme Anwälte ?
Ich habe bisher nur gute und schlechte Anwälte kennengelernt
(aber das gilt wohl für jeden Beruf).
Und Geldgierige und Anständige
(das gilt vermutlich auch für viele Berufszeige, die die Chance zum Abzocken haben).
Re: Rentner in der WVP und Umzug ins Ausland ?
Verfasst: 15. Apr 2021, 12:30
von insolaner
imker hat geschrieben: ↑15. Apr 2021, 11:05
Wo man sich nach Insolvenzeröffnung aufhält ist unerheblich, solange man erreichbar bleibt.
um hier mach nachzuhaken - wäre eine Erreichbarkeit zB in den Niederlanden (oder sonstiges Ausland) auch ausreichend, oder muss es zwingend innerhalb Deutschlands sein?
Wohlgemerkt
nach Eröffnung des Verfahrens,
aber noch im laufenden Verfahren...
Re: Rentner in der WVP und Umzug ins Ausland ?
Verfasst: 15. Apr 2021, 13:58
von imker
ich erinnere nur "Erreichbarkeit" und die ist im Ausland gegeben, wenn die Post ankommet und man antwortet oder antworten kann
entschieden ist das nach meiner Erinnerung bei sog. "Untertauchern", dreimal im Ausland umgezogen und vorher auch weder in BRD abgemeodet noch dem Gericht und IV/TH was mitgeteilt
wenn man vom Ausland die Insolvenzveröffentlichungen regelmäßig durchflöht, sollte man ja mitbekommen, wenn das was entschieden wird und es brenzlig wird
aber Rechtsanwalt als PB oder eine Stelle wie bei den Wohnugslosen (da soll Hannover was entschieden haben) - da ist man sicher - und jetzt bei drei Jahren Laufzeit....das Problem bei Nicht-Altersrentner ist dann aber eher die Erwerbsobliegenheit, wenn in Südamerika oder Asien die Vergütung gering ist - hat man dann eine angemessene Tätigkeit im Ausland????
Re: Rentner in der WVP und Umzug ins Ausland ?
Verfasst: 15. Apr 2021, 15:02
von Graf Wadula
Das Problem ist immer die Erreichbarkeit. Deshalb sollte man auf jeden Fall einen Zustellungsbevollmächtigten (zusätzlich) bestimmen. Am einfachsten ist es wahrscheinlich wirklich, einen Anwalt zu beauftragen.
Denn Anfragen werden ja nicht öffentlich bekannt gemacht. Und wenn das Gericht z.B. nach den Einkommensverhältnissen fragt, ist schnell die Stundung aufgehoben, wenn der Postweg unendlich lang ist.
Aber nochmal im Grundsatz: man kann auch in einer Wetterstation in der Antarktis wohnen, wenn man da erreichbar ist.