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Freibetrag von Arbeitgeber und Bank.
Verfasst: 9. Apr 2021, 22:31
von Serkan55
Hallo
Erstmal danke für die Aufnahme. Ich bin seit 6 Monaten in Privatinsolvenz. Bevor ich privat Insolvenz angemeldet habe war beim Schuldnerberatung. Leider waren die nicht das gelbe vom Ei. Das einzige was ich da bekommen habe war vom Anwalt das Schreiben wegen P Konto, bezüglich der Freibetrages. Naja danach habe ich über ein Anwalt Insolvenz angemeldet. Mein Konto würde auch gepfändet. Jetzt habe ich dies bezüglich paar Fragen. Ich verstehe das nicht ganz. Ich bekomme 2 mal Gehalt. Einmal Ende des Monats dann zum 10. Wie funktioniert das ganze . Von meinem Gehalt wird ja gepfändet und dann noch mal von meinem Konto. Ist das normal so. Ich dachte von meinem Gehalt wird schon alles abgezogen.
Und zweitens wie lange ist das Schreiben von dem Anwalt gültig wegen Freibetrag?
Eine Frage hätte ich noch. Wie ist es mit dem nicht Pfändbaren Zahlungen wie zb Feiertagszuschläge oder Sonntagsarrbeit. Die sind ja laut gezezt nicht pfändbar. Weil das Geld wird ja auf mein Konto überwiesen aber woher soll die Bank wissen was davon nicht pfändbar ist? Oder muß der Arbeitgeber das bei der Bank angeben?
Re: Freibetrag von Arbeitgeber und Bank.
Verfasst: 9. Apr 2021, 23:33
von Käsebrot
Hallo!
Wenn bei deinem Arbeitgeber bereits gepfändet wird, erhältst du nur mehr den unpfändbaren Anteil ausgezahlt. Über diesen kannst du frei verfügen. Das nennt sich Quellenfreigabe.
Damit das aber auch so ist, musst du beim Gericht einen entsprechenden Antrag stellen. Das geht formlos. Wenn dein Einkommen aufgrund der Zuschläge schwankt, dann ist es auch möglich, pauschal das Einkommen deines Arbeitgebers freigeben zu lassen. Die Bank darf das aber nur dann, wenn ein entsprechender Beschluss des Gerichts vorliegt.
Scheinbar weisen die IV darauf nicht regelmäßig hin wie ich erst kürzlich hier gelesen hab. Meiner hat das getan.
Re: Freibetrag von Arbeitgeber und Bank.
Verfasst: 9. Apr 2021, 23:50
von Witwe Bolte
Serkan55 hat geschrieben: ↑9. Apr 2021, 22:31
...
Ich bekomme 2 mal Gehalt. Einmal Ende des Monats dann zum 10. Wie funktioniert das ganze . Von meinem Gehalt wird ja gepfändet und dann noch mal von meinem Konto. Ist das normal so. Ich dachte von meinem Gehalt wird schon alles abgezogen.
...
Dein Arbeitgeber ist ja verpflichtet, den pfändbaren Teil von Deinem Gehalt an Deinen Insolvenzverwalter zu überweisen.
Und den nicht-pfändbaren Teil überweist er Dir auf Dein Konto
(ob er das 1x oder 2x im Monat macht oder jede Woche oder alle drei Tage ist voll egal).
Die Bank gibt Dir aber nur den "P-Konto-Grundfreibetrag" von z.Zt. 1.178,59 Euro/Monat.
Deswegen musst Du der Bank eine Bescheinigung vorlegen, dass sie Dir alles geben,
was von Deinem Arbeitgeber kommt (weil ja schon dort 'gepfändet' wird - und 1x pfänden reicht).
Diese Bescheinigung für die Bank bekommst Du von Deinem Gericht.
Dazu musst Du bei dem Gericht einen Antrag stellen, zB mit diesem Formular:
https://www.ag-koeln.nrw.de/behoerde/be ... -850-k.pdf
oder diesen hier:
https://www.justiz.bayern.de/media/imag ... _konto.pdf
oder diesen hier:
https://www.sparkasse-karlsruhe.de/cont ... ef=textbox
Alles klar soweit?
Serkan55 hat geschrieben: ↑9. Apr 2021, 22:31
Und zweitens wie lange ist das Schreiben von dem Anwalt gültig wegen Freibetrag?
Eine Frage hätte ich noch. Wie ist es mit dem nicht Pfändbaren Zahlungen wie zb Feiertagszuschläge oder Sonntagsarrbeit. Die sind ja laut gezezt nicht pfändbar. Weil das Geld wird ja auf mein Konto überwiesen aber woher soll die Bank wissen was davon nicht pfändbar ist? Oder muß der Arbeitgeber das bei der Bank angeben?
Nein, nicht der Arbeitgeber.
Du musst das der Bank sagen.
Und weil die Bank Dir nicht glaubt, brauchst Du die Bescheinigung vom Gericht,
die Du der Bank vorlegen kannst.
Hast Du "Unterhaltsberechtigte" ?
(Sprich: Ehepartner, Kind-er ?)
Re: Freibetrag von Arbeitgeber und Bank.
Verfasst: 10. Apr 2021, 07:39
von FoLo
Hallo MrsRob
Bei dem Antrag (
https://www.ag-koeln.nrw.de/behoerde/be ... -850-k.pdf) steht folgendes:
Dem Antrag sind beizufügen:
- Aktueller Verdienstnachweis oder Bescheide zu den Zahlungen, die Sie
erhalten
- Schreiben/ Bescheid, aus dem sich die (einmalige) Zahlung ergibt, die
freigegeben werden soll
- Kontoauszüge, aus denen sich die (einmalige) Zahlung ergibt, die freigegeben
werden soll
....Schreiben/Bescheid...einmalige Zahlung würde doch wegfallen, das es sich bei der Quellenfreigabe, (bei mir) bis zum Ende des IV geht....und nicht einmalig ist...oder?
Und......
....Ich nehme Bezug auf die anliegenden Unterlagen und beantrage:
(Zutreffendes bitte ankreuzen, gegebenenfalls mehrfach)
- das gesperrte Guthaben auf meinem Pfändungsschutzkonto
in Höhe von € einmalig freizugeben.
- die auf das Konto am gelangte einmalige (Nach-) Zahlung
in Höhe von € freizugeben.
- sämtliche Gutschriften, überwiesen von: (Arbeitgeber, Arbeitsagentur,
Jobcenter, Familienkasse, Krankenkasse etc.)
dauerhaft für den Zeitraum des laufenden Insolvenzverfahrens freizugeben.
Ich nehme an, das ich hier das zweite ankreuzen muss und den Betrag von 1728 € eintragen muss ?
Schönes Wochenende!
FoLo
Re: Freibetrag von Arbeitgeber und Bank.
Verfasst: 10. Apr 2021, 08:05
von Käsebrot
Guten Morgen beinand!
Warum so kompliziert mit dem Formular? Ein formloser Antrag reicht vollkommen aus! Da braucht man nix ankreuzeln und Unterlegen beifügen muss man auch nicht, weil der IV ja sowieso zu dem Antrag gehört wird, um seine Zustimmung zu geben. Falls man doch welche einreichen muss, wird sich das Gericht dazu schon äußern.
Ein kurzes Schreiben in etwa so:
Sehr geehrtes Gericht,
da mein Gehalt bereits bei meinem Arbeitgeber XYZ gepfändet wird und ich somit nur mehr den unpfändbaren Teil ausgezahlt bekomme, beantrage ich hiermit die Erhöhung meines Freibetrags auf meinem P-Konto bei der Bank ABC in Höhe der Auszahlung.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Schuldner
It‘s so easy
Re: Freibetrag von Arbeitgeber und Bank.
Verfasst: 10. Apr 2021, 08:16
von FoLo
Guten Morgen Käsebrot! (Auch Frühaufsteher?)
Danke für die Info!! Schönes Wochenende!
FoLo
Re: Freibetrag von Arbeitgeber und Bank.
Verfasst: 10. Apr 2021, 08:19
von Käsebrot
FoLo hat geschrieben: ↑10. Apr 2021, 08:16
Guten Morgen Käsebrot! (Auch Frühaufsteher?)
Danke für die Info!! Schönes Wochenende!
FoLo
Nicht wirklich, wurde von einem Frühaufsteher geweckt
Re: Freibetrag von Arbeitgeber und Bank.
Verfasst: 10. Apr 2021, 09:24
von FoLo
Hallo!
Eine Frage noch......
....Sehr geehrtes Gericht,
da mein Gehalt bereits bei meinem Arbeitgeber XYZ gepfändet wird und ich somit nur mehr den unpfändbaren Teil ausgezahlt bekomme, beantrage ich hiermit die Erhöhung meines Freibetrags auf meinem P-Konto bei der Bank ABC in Höhe der Auszahlung.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Schuldner
....die Erhöhung meines Freibetrags.....
....wie hoch kann/darf man hier gehen......dachte es bleibt bei den 1128 €, weil das der unpfändbare Betrag ist.....
FoLo
Re: Freibetrag von Arbeitgeber und Bank.
Verfasst: 10. Apr 2021, 09:33
von Käsebrot
Wenn du jeden Monat das gleiche Gehalt bekommst, dann ja. Wenn du aber auch unpfändbare Zuschläge erhältst, dann weißt du das ja im Vorhinein nicht, sodass hier eine individuelle Freigabe jeden Monat erfolgen muss. Das ist aber durch den Gerichtsbeschluss genauso möglich, sodass du den Antrag nicht jeden Monat neu stellen musst.
Das heißt, du schreibst in den Antrag keinen absoluten Betrag rein, sondern beantragst lediglich die Freigabe der Gutschrift, egal wie hoch sie ausfällt.
Re: Freibetrag von Arbeitgeber und Bank.
Verfasst: 10. Apr 2021, 09:42
von Käsebrot
Hier mal der Wortlaut meines Beschlusses:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Käsebrot
Bank als Drittschuldnerin
hat das Amtsgericht am xx.xx.xxxx beschlossen:
Gemäß § 850a Nr. 3 ZPO wird der pfändungsfreie Betrag der Schuldnerin abweichend von § 850 k Abs. 1 bis 3 ZPO festgesetzt. Der Schuldnerin sind monatlich alle von dem Arbeitgeber ABC auf das Pfändungsschutzkonto überwiesenen Einkommen pfändungsfrei zu belassen. Etwaige pfändbare Einkommensanteile werden bereits direkt vom Arbeitgeber an den Insolvenzverwalter ausgekehrt.
Danach folgt noch die Begründung, warum das so beschlossen wurde.