Seite 1 von 2

Ärztliches Attest

Verfasst: 16. Mär 2021, 10:43
von Blubsi
Kurze Frage wenn man aufgrund von 40h auf 30h runter geht aufgrund von psychischen und körperlichen Problem ist ein Attest vom Arzt notwendig?Was sollte drin stehen?

Re: Ärztliches Attest

Verfasst: 16. Mär 2021, 12:40
von Lieschenmüller
Ich würde mal sagen, der grobe Grund für die Stundenreduzieren....also keine genaue Diagnose und vor allem der Verweis, dass eine Weiterführung der Vollzeitarbeit zu einen totalen Arbeitskraftverlust führen kann, wodurch der IV dann wahrscheinlich gar keine Kohle mehr sieht.

Re: Ärztliches Attest

Verfasst: 16. Mär 2021, 13:26
von Blubsi
Ok super Vielen Dank.Kann mir trotzdem nochwas passieren wenn ich das attest habe?Oder ist es eigentlich standfest?

Re: Ärztliches Attest

Verfasst: 16. Mär 2021, 15:53
von Witwe Bolte
Nein, "standfest" ist ja so gut wie nichts im Leben.

Und wenn Du mit "kann mir was passieren?" meinst,
ob Dir die RSB versagt werden kann, dann ist die Antwort:
"Ja, das KANN passieren."

Aber OB Dir das passieren wird, kann Dir hier keiner sagen, weil
- keiner in die Zukunft schauen kann und
- keiner Deine Gläubiger kennt
(ob da einer dabei ist, der sehr sehr dafür sorgen möchte, DASS Dir das passiert).

Viel Glück !

Re: Ärztliches Attest

Verfasst: 16. Mär 2021, 20:19
von Shopgirl
Ein Attest vom Facharzt wäre vermutlich auch aussagekräftiger als vom Hausarzt. Wenn du also so was besorgen kannst, wäre das sicher von Vorteil.

Re: Ärztliches Attest

Verfasst: 16. Mär 2021, 23:05
von Blubsi
Einen therapieplatz derzeit zubekommen ist wie ein 6 im lotto.Da bleibt im Moment nur erstmal ein attest vom Hausarzt.Und Wenn es den mal zu einem therapieplatz kommt dann natürlich mit einem attest vom Facharzt.

Re: Ärztliches Attest

Verfasst: 17. Mär 2021, 08:25
von caffery
Ich würde das nicht machen. Entweder Du bist krank - dann lass Dich krank schreiben, ggf. mit Reha und Wiedereingliederung etc. - oder eben nicht. Dann erfülle weiter Deine Erwerbsobliegenheit. Das bedeutet grundsätzlich: Vollzeitstelle. Es sei denn es gibt ein amtsärztliches Gutachten aus dem hervorgeht, dass jemand nur noch eine bestimmte Wochenstundenanzahl arbeitsfähig ist.

Sowas wie eine wirksame dauerhafte teilweise Krankschreibung eines Hausarztes - gibts sowas überhaupt?

Aber Du willst Dich ja auch nicht vorübergehend teilweise krank schreiben lassen (falls sowas überhaupt gehen sollte?) - sondern dauerhaft auf einen Stellenanteil verzichten und Dir dafür quasi durch einen "Wisch" vom Hausarzt die Insolvenzabsolution erteilen lassen, wenn ich das recht verstanden habe. Das ist aus meiner Sicht - nach einem Blick durch meine "worst case Szenario-Brille" - nicht empfehlenswert.

Re: Ärztliches Attest

Verfasst: 17. Mär 2021, 12:51
von Lieschenmüller
Um eine Aussage von einem Facharzt zu bekommen, brauchst du aber keinen Therapieplatz. Therapie wäre natürlich super. Ich weiß ja nicht welche Probpeme du hast, wenn es aber zu heftig ist, solltest du dich evtl. wirklich von deinem Hausarzt in eine psychiatrische Einrichtung einweisen lassen. Dann wäre es auch möglich eine fachärztliche Stellungnahme zu bekommen.

Re: Ärztliches Attest

Verfasst: 17. Mär 2021, 15:13
von Blubsi
Ich schaffe eine 40h Woche nicht Habe dadurch viel Arbeitsplatzwechsel weil ich dadurch nach 1-2 wieder körperlich und psychisch k.o bin.Habe jetzt mich an meine Hausärztin gewandt.Sie hat mich zum Psychotherapeuten überwiesen aufgrund der Depression.

Re: Ärztliches Attest

Verfasst: 17. Mär 2021, 16:24
von Blubsi
Ich habe meiner treuehänderin den Sachverhalt erläutert.Habe von ihr jetzt die Rückmeldung bekommen