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VbuH

Verfasst: 11. Mär 2021, 09:49
von molinari09
Ich habe gehört, dass zur Tabelle angemeldete Forderungen aus einer vbuh bereits in der WVP vollstreckt werden können. Stimmt das?

Re: VbuH

Verfasst: 11. Mär 2021, 10:08
von caffery
Nein das stimmt nicht. Es gilt hier ein Vollstreckungsverbot. Vermutlich wurde bei dieser Aussage etwas verwechselt. Richtig ist, dass in der WVP einem solchen Gläubiger bereits ein vollstreckbarer Tabellenauszug ausgestellt werden kann. Vollstrecken (oder es versuchen) darf er damit aber in der WVP noch nicht.

Das war alles Teil dieses allgemein äußerst schrecklichen BGH-Beschlusses: BGH Beschluss v. 18.06.2020 - IX ZB 46/18

Re: VbuH

Verfasst: 11. Mär 2021, 10:19
von molinari09
Ich habe dem Rechtsgrund auch widersprochen. Dann könnte er nach dem Ende der WVP versuchen zu vollstrecken und ich könnte mich dagegen mit einer Vollstreckunsgegenklage wehren und er müßte dann ggf. auf Feststellung klagen. Aber das könnte erst nach Beendigung der WVP passieren, weil auch dann erst vollstreckt werden kann. Ist das richtig?

Re: VbuH

Verfasst: 11. Mär 2021, 10:35
von caffery
Yap

Wenn Du selbst aktiv werden willst, kannst Du m.E. auch heute schon diesbezüglich ein Gericht um Klarstellung bitten.

Re: VbuH

Verfasst: 11. Mär 2021, 10:39
von molinari09
...nein da würde ich abwarten. Ich war nur beunruhigt, weil mir von jemanden, der sich mit Insolvenzrecht auskennt gesagt wurde, der Gläubiger könne sofort nach Aufhebung des Verfahrens in die Vollstreckung gehen...

Re: VbuH

Verfasst: 11. Mär 2021, 15:21
von insolaner
vermutlich hat der Auskenner mit "Aufhebung" das Ende des gesamten Prozesses gemeint, also RBV - das ist schonmal etwas unübersichtlich...

Re: VbuH

Verfasst: 11. Mär 2021, 20:40
von Graf Wadula
Das ergibt sich übrigens schon ganz eindeutig aus dem Gesetz § 294 InsO