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Antrag auf Verkürzung auf 3 Jahre

Verfasst: 8. Mär 2021, 11:34
von bonfire
Es geht in den Endspurt, die Nervosität steigt, Lampenfieber, Bauchkribbeln:
Der Countdown zum Ende der Dreisjahresfrist Ende Mai ist schon weit unter 100 und somit muss (darf) ich den Antrag auf vorzeitige RSB stellen. 8-)

Nach Auskunft vom sehr hilfsbereiten Insolvenzverwalter und meinen eigenen Berechnungen muss ich wohl zu den letzten beiden Lohnpfändungen für März und April noch ca. 200 mickirige Euros drauf zahlen, um die RSB in 3 Jahren zu bekommen. Der Rechtspfleger meine, daß ich jetzt den Antrag stellen sollte, damit ich bei evtl. Fehlberechnungen für die 35% noch einen Nachschuss geben könnte.

Habt ihr noch Hinweise und Tips, damit ich das nicht doch noch verk.....? Wenn das alles klappt, dann feier ich sowas von ein Fest. Bisher lief alles sowas von einfach, daß es mir sogar etwas zu einfach vorkam. :D

Re: Antrag auf Verkürzung auf 3 Jahre

Verfasst: 8. Mär 2021, 12:21
von imker
..stelle ich den Antrag auf vorzeitige Erteilung der Reschuldbefreiung und beziehe mich für das erreichen der Quote von 35% auf die zur Akte gereichten Berichte des insolvenzverewalters.
Nach meinen Berechnungen ist eine weitere Zahlung in Höhe von 200 EUR aus meinem unpfänbaren Einkommen zusätzlich erforderlich, die ich ausweislich des in Kopie beigefügten Überweisungsbelegs gestern erbracht habe.

Sollte ich mich wider erewarten verrechnet haben, bitte ich um einen Hinweis und vorsorglich für die dann mglw. verspätetet Zahlung um widereinsetzung in den vorigen/vorherigen Stand. Unterschrift

TIPPFEHLER vorhetr :lol: beseitigen

Re: Antrag auf Verkürzung auf 3 Jahre

Verfasst: 8. Mär 2021, 22:07
von insolaner
bonfire hat geschrieben: 8. Mär 2021, 11:34 Habt ihr noch Hinweise und Tips, damit ich das nicht doch noch verk.....?
ich denke, Du willst verkürzen?! :P

scnr...

Re: Antrag auf Verkürzung auf 3 Jahre

Verfasst: 12. Mai 2021, 18:08
von bonfire
Nur so zur Info, weil geteilte Freude doppelte Freude ist und als Mutmacher für andere:


Heute stehts drin:

"1. Nach vollständiger Berichtigung der Verfahrenskosten, Verstreichen der Abtretungsfrist von 3 Jahren und Eingang eines Betrages bei dem Treuhänder innerhalb dieses Zeitraums, der eine Befriedigung der Forderungen der Insolvenzgläubiger in Höhe von mindestens 35 % ermöglicht, hat das Gericht auf Antrag des Schuldners über die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden."


Bis zum 26.05. haben die Gläubiger noch Zeit um mir gegen das Schienbein zu treten. Aber ich denke mal, daß ich da brav genug war und es keine Beanstandungen geben wird.


:D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D

Dat gibt ein Fest !!!!

Re: Antrag auf Verkürzung auf 3 Jahre

Verfasst: 12. Mai 2021, 21:11
von Witwe Bolte
Das hört sich gut an.
Glückwunsch !