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Rentenversicherung fordert Beiträge.....
Verfasst: 3. Mär 2021, 09:46
von FoLo
Hallo!
Ich habe mein Insolvenzantrag am 26.02.21 beim Gericht abgegeben. Habe noch kein Aktenzeichen oder Bescheid über den Eingang erhalten.
Heute habe ich von der Rentenversicherung eine Aufforderung bekommen die Beiträge von 2x 305,97 zu bezahlen.
Ich hatte aber 0,00 € Einnahmen.
Beides hatte ich der Rentenversicherung per Kontaktformular zugesendet.
Telefonisch komme ich bei der Rentenversicherung nicht an. Man wird von vornherein "abgewürgt" (Corona bedingt zu wenig Personal).
Einkommenssteuer habe ich noch nicht gemacht. Wollte am Wochenende damit anfangen.
Hat jemand einen Tipp wie ich auf diese Aufforderung reagieren sollte?
Hätte ich die Rentenversicherung auch als Gläubiger einsetzen können/sollen?
Re: Rentenversicherung fordert Beiträge.....
Verfasst: 3. Mär 2021, 10:02
von Witwe Bolte
Wenn Du nett bist, dann schreibst Du der DRV, dass der Inso-Antrag beim Inso-Gericht bereits eingereicht wurde, sie mögen doch bitte von Vollstreckungsmaßnahmen absehen.
Dann sammelst Du, was evt. noch kommt, und schickst dann alles zu "Deinem" Insolvenzverwalter, sobald Du Name+Adresse+Aktenzeichen vom Gericht bekommen hast.
"Nachtrag zur Tabelle" heißt das dann (oder so).
Ein Wort noch zu "Deinem" Insolvenzverwalter:
Erwarte nicht, dass der (oder die) Deine Interessen vertritt oder Dir ggf. hilft, Dich berät ... oder auch nur freundlich zu Dir ist - Du musst es auch nicht zu ihm (ihr) sein ... sachlich korrekt und höflich genügt.
Er (oder sie) hat zunächst mal nur das eigene Interesse im Sinn, und das heißt (im Regelfall):
Mit möglichst wenig Aufwand möglichst viele Einnahmen erwirtschaften
(und das ist ja auch völlig legitim).
Aber da Insolvenzverwalter so gut wie keiner Kontrolle unterliegen (er kann ja noch nicht mal seine Kunden durch Unfreundlichkeit und schlechten Service vergraulen ...
),
entwickelt der eine (oder die andere) doch schon mal "Sonnenkönigallüren" ...
("l'etat c'est moi !"), sprich: Selbstherrlichkeit.
Re: Rentenversicherung fordert Beiträge.....
Verfasst: 3. Mär 2021, 10:10
von caffery
FoLo hat geschrieben: ↑3. Mär 2021, 09:46
Habe noch kein Aktenzeichen oder Bescheid über den Eingang erhalten.
Auch auf die Gefahr hin es schon drölf mal erwähnt zu haben:
Gerichte verschicken KEINE Eingangsbestätigungen zu Insolvenzanträgen.
NIE!
Sie verschicken Eröffnungsbeschlüsse oder Rückfragen zum Antrag. Wie lange das dauert unterscheidet sich je nach Gericht erheblich - wird durch die aktuelle Lage zudem mit Sicherheit nicht beschleunigt.
Anrufe von Antragstellern mit Rückfragen ala: "Wie lange dauerts denn noch?!?" sind zwar menschlich nachvollziehbar - sorgen aber flächendeckend (nicht nur bei Insolvenzgerichten sondern in fast allen Zusammenhängen überall auf der Welt bei denen Menschen arbeiten die nur eins nach dem andern machen können) selten für gute Stimmung;)
FoLo hat geschrieben: ↑3. Mär 2021, 09:46
Einkommenssteuer habe ich noch nicht gemacht. Wollte am Wochenende damit anfangen.
Lass es. Bereite es nur vor. Lass es den Insolvenzverwalter einreichen.
FoLo hat geschrieben: ↑3. Mär 2021, 09:46
Hat jemand einen Tipp wie ich auf diese Aufforderung reagieren sollte?
siehe Mrs. Rob
Weiterhin solltest Du ihnen eigentlich auch mitteilen wie Deine wirklich Einnahmen waren, damit sie Dich auf den Mindestbeitrag setzen mögen. Ich muss aber zugeben, dass ich da nicht sonderlich "Hipp" bin und keinerlei Erfahrungen mit diesen Online-Kontaktformularen haben. Ich bin da konservativ und würde sowas weiterhin per Post oder Fax versenden.
FoLo hat geschrieben: ↑3. Mär 2021, 09:46
Hätte ich die Rentenversicherung auch als Gläubiger einsetzen können/sollen?
Ja
Eigentlich hättest Du Deine Selbständigkeit auch schon längst abmelden sollen, da Du sie ja ohnehin nicht mehr verfolgen willst bzw. überhaupt nie wirklich damit begonnen hast. Aber dann hättest Du ja keinen Regelinsolventantrag mehr stellen können;)
Re: Rentenversicherung fordert Beiträge.....
Verfasst: 3. Mär 2021, 10:55
von Witwe Bolte
Hattest Du denn überhaupt mal einen Antrag auf "freiwillige Versicherung" gestellt ?
Versicherungs
pflichtig sind med. Masseure doch m.W. nicht - oder doch ?
s. SGB VI § 2
https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/2.html
... ist im Grunde aber egal, wenn Du eh nicht zahlen kannst/willst.
Schlimmstenfalls fehlen Dir später mal diese zwei Monate ...
(aber die Chance, dass das wirklich 'weh' tut, ist m.E. doch ziemlich gering).
Re: Rentenversicherung fordert Beiträge.....
Verfasst: 3. Mär 2021, 11:03
von FoLo
Danke MrsRob + Caffery!
MrRob: Wenn Du nett bist, dann schreibst Du der DRV, dass der Inso-Antrag beim Inso-Gericht bereits eingereicht wurde, sie mögen doch bitte von Vollstreckungsmaßnahmen absehen.
LoFo: Das hatte ich schon per Kontaktformular gemacht, ist aber im Schreiben nicht erwähnt.
Denke werde Widerspruch einlegen..... .und nochmal auf das Insolvenzverfahren hinweisen.
Habe auch geschr. das ich mich beim Gesundheitsamt, bei der ARGE (Zulassungssteelle), Finanzamt(Bescheid gegeben) , Berufsgenossenschaft abgemeldet habe.
Ich habe "nur" von dem Gesundheitsamt eine Bestätigung bekommen.
Werde dieses Schreiben aufheben (u. andere falls noch welche kommen) und es dem Insolvenzverwalter zusenden, wenn ich seine Anschrift habe.
FoLo hat geschrieben: ↑3. Mär 2021, 09:46
Einkommenssteuer habe ich noch nicht gemacht. Wollte am Wochenende damit anfangen.
Lass es. Bereite es nur vor. Lass es den Insolvenzverwalter einreichen.
LoFo: Guter Tipp, Danke!!!
Caffery:
Weiterhin solltest Du ihnen eigentlich auch mitteilen wie Deine wirklich Einnahmen waren, damit sie Dich auf den Mindestbeitrag setzen mögen. Ich muss aber zugeben, dass ich da nicht sonderlich "Hipp" bin und keinerlei Erfahrungen mit diesen Online-Kontaktformularen haben. Ich bin da konservativ und würde sowas weiterhin per Post oder Fax versenden.
Das hatte ich bereits im Kontaktformular erwähnt...0,00 € Einnahmen. Werde es aber nochmal im Schreiben erwähnen.
Caffery:
Eigentlich hättest Du Deine Selbständigkeit auch schon längst abmelden sollen, da Du sie ja ohnehin nicht mehr verfolgen willst bzw. überhaupt nie wirklich damit begonnen hast. Aber dann hättest Du ja keinen Regelinsolventantrag mehr stellen können;)
Hab ich überall gemacht. Berufsgenossenschaft, ARGE, Gesundheitsamt, Finanzamt.
Gewerbeamt müssen wir (Masseure/Physiotherapeuten) nicht anmelden....Keine Umsatzsteuerpflicht.
Danke euch beiden !!!! LoFo
Re: Rentenversicherung fordert Beiträge.....
Verfasst: 3. Mär 2021, 11:06
von caffery
@MrsRob
Ich meine es gab da mal was, dass Bezieher von diesen Existenzgründungszuschüssen (der TE hatte das mal erwähnt) automatisch verpflichtet sind Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen. Mag aber sein, dass das veraltet ist. Gehört nicht zu meinem Tagesgeschäft.
Re: Rentenversicherung fordert Beiträge.....
Verfasst: 3. Mär 2021, 11:24
von FoLo
Hallo!
Hab gerade gesehen, das das Schreiben, das heute gekommen ist am 22.02.21 ausgestellt wurde.
Vielleicht ist das nicht mehr aktuell.?
Werde Widerspruch einlegen (schreiben) und nochmals auf alles hinweisen, was ich schon geschrieben habe.
LoFo