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Auskunfteien Löschung nach 3 Jahren RSB

Verfasst: 11. Feb 2019, 10:50
von Tombay1969
Was haltet ihr von dem Bericht? Da kann man auch ne Mail anfrage hinschicken, das ist doch bestimmt unseriös oder?

https://www.vfe.de/verbrauchertipps/sch ... ht-werden/

https://www.vfe.de/verbrauchertipps/sch ... hfuehrung/

Der unterste link berichtet von einem Urteil das schufa den vermerk RSB sofort löschen muss, da kann man hinschreiben und man bekommt nen Formular zu geschickt was man ausfüllen muss und an die schufa schickt. Aber ich kann es mir nicht vorstellen, dieser Beitrag ist vom 20/21.01.2019.

Re: Auskunfteien Löschung nach 3 Jahren RSB

Verfasst: 11. Feb 2019, 11:18
von Tombay1969
Das Urteil kann oder wird nicht wie hier berichtet nicht veröffentlicht werden, und wenn man diese Anwälte bittet das sie die schufa anschreiben um die Löschung der RSB zu erwirken dann wollen die pauschal 499€ das sind doch betrüger oder? So ein Urteil gibt es doch gar nicht wie hier im Bericht steht.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/schuf ... 51247.html

Re: Auskunfteien Löschung nach 3 Jahren RSB

Verfasst: 11. Feb 2019, 12:00
von caffery
Tombay1969 hat geschrieben: 11. Feb 2019, 10:50 Was haltet ihr von dem Bericht?
Ist ja lustig, davon lese ich zum ersten Mal. Das Urteil ist vom 20.12.2018 und wurde bislang in keinem Newsletter oder ähnlichem erwähnt - wobei ich mal behaupte wirklich alle wesentlichen dieser Art zu erhalten (und zu lesen;)). Wenn es das Dingen geben sollte und sich die Auffassung des LG Frankfurt durchsetzt, wäre das in der Tat ein echter Brüller.
Irgendjemand scheint großes Interesse daran zu haben, dass es nicht veröffentlicht wird - so es denn das Urteil in der genannten Form wirklich gibt.
Tombay1969 hat geschrieben: 11. Feb 2019, 10:50 Da kann man auch ne Mail anfrage hinschicken, das ist doch bestimmt unseriös oder?
Was genau erscheint Dir grundsätzlich erstmal daran unseriös, dass ein Verein für Existenzsicherung (den ich nicht kenne) unverbindlich per Mail Hilfe anbietet? Selbst wenn ich meinen (mittlerweile leicht angestaubten) Aluhut aufsetze, kann ich da spontan nichts verwerfliches dran finden.
Eine gewisse Vorsicht ist aber auf jeden Fall immer angemessen.
Tombay1969 hat geschrieben: 11. Feb 2019, 10:50 Das Urteil kann oder wird nicht wie hier berichtet nicht veröffentlicht werden, und wenn man diese Anwälte bittet das sie die schufa anschreiben um die Löschung der RSB zu erwirken dann wollen die pauschal 499€ das sind doch betrüger oder? So ein Urteil gibt es doch gar nicht wie hier im Bericht steht.
Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung ob es das Urteil wirklich gibt und was genau da drin steht, versuche das aber die Tage mal rauszufinden. Deinen spontanen "Betrugsreflex" kann ich aber hier wieder nicht nachvollziehen. Nur weil Anwälte (selbständig tätige Juristen) sich erdreisten für Ihre Leistung ein Honorar zu verlangen, kann man daraus noch keinen Betrug ableiten.
Natürlich ist eine gewisse Vorsicht aber auch hier angebracht. Ohne nähere Informationen ist es sicher nicht empfehlenswert denen einfach so 500 Schleifen zu überweisen;)
Ganz allgemein: Es ist zwar schön, dass unser Land ein enges Netz kostenfreier Beratung und aller möglicher von der Allgemeinheit finanzierter sozialer Betüddelungen vorhält - dies bedeutet aber nicht, dass alle Dienstleistungen vom Prinzip her nicht immernoch Geld kosten. Bei kommerziellen Anbietern kostet es eben den Auftraggeber und nicht die Allgemeinheit. Das ist grundsätzlich erstmal völlig normal.

Abgesehen davon wüsste ich aber nicht wirklich, was die Kanzlei da großartig schreiben sollte außer sowas wie: "Liebe Schufa! Ich fordere Sie hiermit unter Verweis auf das Urteil des LG Frankfurt am Main Az. 2-05 0 151/18 vom 20.12.2018 auf, die Einträge bzgl. der erteilten Restschuldbefreiung unseres Mandanten XXX umgehend zu entfernen. MFG"

Es spricht aus meiner Sicht nicht viel dagegen einen solchen Zweizeiler einfach mal an die Schufa zu schicken und zu sehen was passiert. Selbst wenns das Urteil nicht geben sollte oder da was völlig anderes drinsteht - was schlimmeres als "nichts" kann aus meiner Sicht nicht passieren.

Re: Auskunfteien Löschung nach 3 Jahren RSB

Verfasst: 11. Feb 2019, 12:12
von Tombay1969
Ja versuch mal bitte ob du was herausfinden kannst, das interessiert mich doch sehr.

Re: Auskunfteien Löschung nach 3 Jahren RSB

Verfasst: 12. Feb 2019, 00:11
von Tombay1969
Ich habe nun im post oben im 2.ten link was ich eingefügt habe an vfe (Verein für existenzsicherung e.v. 1986 Gegründet) eine Mail geschrieben, vfe hatte diesen satz veröffentlicht: Nun haben wir ganz aktuell Kenntnis von einem Urteil erhalten, wonach die Schufa verpflichtet war, die Tatsache der Restschuldbefreiung sofort zu löschen.

Endlich! Und von diesem Urteil dürften und sollten auch Sie profitieren!

Es schadet ja nicht mal eine Mail an denen zu schicken, ich suche mit meine Frau ja auch ne wohnung und es klappt nicht das die RSB noch drin steht. Ich glaub zwar nicht dran das die mir helfen können aber von nichts kütt nichts, bin auf die Antwort gespannt.

Re: Auskunfteien Löschung nach 3 Jahren RSB

Verfasst: 12. Feb 2019, 10:53
von imker
Ich habe die Entscheidung in der in der ZinsO 2019,263 veröffentlichten Form gelesen. Eingeschickt an den Verlag hat das Urteil ein RA Veil aus München.
Die Entscheidung begründet die vorzeitige KLöschung mit einer zuvor vom Schuldner gegen die Verarbeitung ausgesprochenem Widerspruch und Ausführungen zu den im Einzelfall den ehemaligen Insolaner beeinträchtigenden Fortwirkungen des negatives Schufaeintrages und wägt das mit dem Interesse der Wirtschaft ab, wissen zu wollen, ob die Bonität "normal" sei. Das Gericht führt immerhin aus, dass der Hinweis auf die erteilte RSB eine zulässige Warnfunktion für die Kreditwirtschat sei.

Nach allem: Kein Grund zur großen Freude, SCHUFA wird nicht alles automatisch zu löschen haben und die Vereinsjuristen streuen m.E. Hoffung bei Insolanern gegen angemessene Vergütung. :roll:

Re: Auskunfteien Löschung nach 3 Jahren RSB

Verfasst: 13. Feb 2019, 08:20
von Tombay1969
Guten morgen, so habe von vfe nun eine Rück Mail erhalten mit einem Fragebogen. Darin steht, wenn ich die Löschung der RSB bei der Schufa beantragen möchte so soll ich den Fragebogen ausgefüllt und unterschrieben zurückschicken. Für diese Tätigkeit berechnen die 464€, nach Erhalt des ausgefüllten Fragebogens, der Vollmacht und Zahlungseingang, erklären wir den Wiederspruch gegenüber der schufa und begründen diesen. In dem Fragebogen muß ich Name, Adresse, Email, Tel nummer angeben, zum Schluss steht, bei einer Klage gegen die schufa ob ich Rechtsschutz versichert bin oder nicht. Also ich glaube ich muß mich noch bis nächstes Jahr 05.10.2020 gedulden müssen, dann wird eh meine schufa sauber sein da die 3 Jahre dann rum sind. 464€ ist mir zu viel geld.

Re: Auskunfteien Löschung nach 3 Jahren RSB

Verfasst: 13. Feb 2019, 09:08
von Tombay1969
Oder soll ich mal selber an die Schufa per Fax schreiben und versuchen ob die es mir löschen? Hab zwar keine Hoffnung aber versuchen kann man es ja, weil ich suche eine Wohnung und mit der RSB eintrag hat man so gut wie keine Chance. Man kann noch auf das Landgericht Frankfurt Urteil hinweisen, hat denn jemand Ahnung wie ich es dann schreiben bzw. Formulieren kann? Hat jemand ein Vordruck für mich? Da kann ja nichts passieren außer die erwartete Absage von der schufa oder?

Re: Auskunfteien Löschung nach 3 Jahren RSB

Verfasst: 13. Feb 2019, 09:22
von tidus82
Moin tombay - ich würde an deiner Stelle noch 2-3 Tage warten bis die Praktiker eventuell etwas mehr Informationen bzgl. des Urteiles haben und hier bzw. im alten Forum verkünden.
caffery hat geschrieben: 11. Feb 2019, 12:00 Abgesehen davon wüsste ich aber nicht wirklich, was die Kanzlei da großartig schreiben sollte außer sowas wie: "Liebe Schufa! Ich fordere Sie hiermit unter Verweis auf das Urteil des LG Frankfurt am Main Az. 2-05 0 151/18 vom 20.12.2018 auf, die Einträge bzgl. der erteilten Restschuldbefreiung unseres Mandanten XXX umgehend zu entfernen. MFG"

Es spricht aus meiner Sicht nicht viel dagegen einen solchen Zweizeiler einfach mal an die Schufa zu schicken und zu sehen was passiert. Selbst wenns das Urteil nicht geben sollte oder da was völlig anderes drinsteht - was schlimmeres als "nichts" kann aus meiner Sicht nicht passieren.
Dann kannst du wie von Caffery vorgeschlagen einfach mal einen Zweizeiler hin schicken. Mehr als "Nein" sagen können die ja auch nicht.

Re: Auskunfteien Löschung nach 3 Jahren RSB

Verfasst: 13. Feb 2019, 09:40
von Tombay1969
Ja genau tidus82, dann warte ich noch ein paar Tage bis man was mehr herausgefunden hat und die dann hier oder im alten Forum was verkünden.