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Vergütung Treuhänderin
Verfasst: 21. Feb 2021, 22:12
von najala
Hallo,
mein Insolvenzverfahren wurde am 18.10.2019 aufgehoben.
Im Beschluss steht das ich die Kosten der Treuhänderin von ca 130€/Jahr begleichen muss.
Werden die 130€ aus der Masse genommen oder werde ich irgendwann eine Rechnung bekommen?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Re: Vergütung Treuhänderin
Verfasst: 22. Feb 2021, 05:43
von Witwe Bolte
Es kommt eine Rechnung (von der Treuhänderin).
Aber Du kannst auch jetzt schon (oder wenn Du die Rechnung hast) an das Gericht einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten stellen, wenn Du kein (pfändbares) Geld hast.
Hier ist so ein Antrag:
https://www.justiz.bayern.de/media/imag ... antrag.pdf
Es wird aber, wie der Name schon sagt, erstmal nur gestundet.
Also wird das Gericht Dich später nochmal anschreiben und fragen, wie es dann aussieht,
ob Du dann zahlen kannst.
Re: Vergütung Treuhänderin
Verfasst: 22. Feb 2021, 07:55
von caffery
najala hat geschrieben: ↑21. Feb 2021, 22:12
Werden die 130€ aus der Masse genommen oder werde ich irgendwann eine Rechnung bekommen?
Ja, wenn es eine Masse gibt werden diese Kosten vorrangig daraus bedient. (§ 53 InsO) Allerdings sind diese 119 Euro die Mindestvergütung für den Treuhänder. Wenn die Masse höher ist, gibt es stattdessen einen höheren Prozentsatz aus der Masse an TH-Vergütung. Das sind i.d.R. 5% der Masse. (§ 14 InsVV)
Wenn Du den letzten Paragraphen googelst, steht da schon eine Mindestvergütung von 140 Euro. Dies wurde angehoben. Für Dich gilt aber noch eine Mindestvergütung von 119 Euro (100+Mehrwertsteuer)
Achja und: Falls diese Kosten bei Dir aus der Masse bedient werden können, vergiss bitte nicht Deinen Verkürzungsantrag auf 5 Jahre.
Re: Vergütung Treuhänderin
Verfasst: 22. Feb 2021, 08:16
von caffery
Hui! Ich finde diesen Stundungsantrag deutlich hübscher als den, der seit allen Zeiten aus meinem InsO-Manager rauskommt. Ich werde bei der nächsten Teamrunde mal anregen das bayrische Modell hier zu benutzen.
Re: Vergütung Treuhänderin
Verfasst: 22. Feb 2021, 10:52
von najala
Vielen Dank für die Antworten, ja der Betrag kann aus der Masse bedient werden.
Mir werden im Monat zwischen 400 und 800€ vom Lohn gepfändet.
Leider sind meine 5 Jahre erst am 10.03.2022 vorbei, also hat der Antrag noch etwas Zeit.