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antrag auf vorzeitige RSB

Verfasst: 8. Feb 2019, 19:05
von Celo318
Hallo,

ich werde im Februar 2010 meine 5 Jahre Insolvenz voll haben, überlege mir jetzt schon einen Antrag zu stellen.
Habe meinen TH darauf angesprochen und dies als Mail bekommen:

"Sehr geehrter Herr xxx,
um Ihr Insolvenzverfahren auf 5 Jahre zu verkürzen, ist es nötig, dass Sie einen eigenen Antrag auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung stellen.
Der Antrag muss beim Insolvenzgericht unter Angabe Ihres Aktenzeichens nach Ablauf von 5 Jahren, also ab dem 15.02.2020, gestellt werden."


Wäre das nicht zu spät für einen Antrag?

Und wie soll der Antrag inhaltlich sein, was sollte ich alles reinschreiben?

danke

Re: antrag auf vorzeitige RSB

Verfasst: 8. Feb 2019, 19:26
von caffery
Ich kopiere mal meine Antwort aus einem anderen Thread zur gleichen Frage:

Zur Wann-Frage:
Dazu gibt es keine einheitliche Regelung. In Absprache mit "unserem" Gericht, empfehlen wir den Leuten den Antrag etwa 6 Monate vor der voraussichtlichen Beendigung zu stellen.
Ich weiß aber auch, dass es Gerichte gibt, die schon 2 Jahre vorher einen solchen Antrag annehmen. Unseres würde einen solch frühen Antrag zurückschicken, mit der Bitte ihn zu gegebener Zeit zu stellen.

Zur Wie-Frage:
Der Antrag bedarf keiner besonderen Form. Ich würde höchst unverbindlich folgenden Text vorschlagen:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit beantrage ich die Erteilung der Restschuldbefreiung nach 5 Jahren gemäß § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO.
Wie der angelegten Mitteilung des Treuhänders zu entnehmen ist, wurden die Kosten des Verfahrens vollständig berichtigt.
Ich versichere, dass die in diesem Antrag gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Sollten weitere Angaben oder Nachweise erforderlich sein, bitte ich um einen entsprechenden richterlichen Hinweis.

MFG"

Wieso der Mensch Dir schreibt, Du sollst den Antrag erst nach Ablauf der 5 Jahre stellen erschließt sich mir nicht. Man kann ihn stellen nachdem die Voraussetzungen erfüllt sind. Das kann natürlich auch schon vorher sein.
Es gibt aber weiter Unsicherheiten bei dem Thema. Eben weil es neu ist - die ersten 5-Jahres-Beedingungen wird es erst ab dem 01.07.19 geben.
"Zu spät" wäre ein Antrag nach Ablauf der 5 Jahre aber nicht. Wenn die Voraussetzungen (vollständige Berichtigung der Verfahrenskosten) nachweislich schon vor Ablauf der 5 Jahre erfüllt waren, kann der Antrag auch danach gestellt werden. Ist aber aus meiner Sicht sinnlos - wie bereits beschrieben.
Ich würde ihn an Deiner Stelle im August 2019 stellen.

Re: antrag auf vorzeitige RSB

Verfasst: 1. Mai 2019, 07:09
von Celo318
Hallo nochmal

ich habe den Antrag auf vorzeitige RSB gestellt und letzte Woche auch schon Post vom Gericht bekommen, also eine Bestätigung meines Antrages.

Jetzt heißt es bis 02.2020 warten und hoffen dass es ohne Probleme beendet wird.

Danke

Re: antrag auf vorzeitige RSB

Verfasst: 7. Apr 2020, 13:23
von Celo318
Hallo an alle (Hoffe sind alle gesund)..

Ich melde mich hier nochmal um Bescheid zu geben dass ich mit der Insolvenz durch bin.

Ab dem 26.02.2020 hatten die Gläubiger Zeit sich beim Gericht zu melden, gestern aber habe ich gelesen dass die RSB erteilt wurde.

Ich möchte mich hier (auch im alten Forum) an alle für die nützlichen Informationen bedanken..

Eine letzte Frage hätte ich aber noch..
Muss ich mich jetzt noch irgendwo melden, irgendwen informieren wegen der RSB?

Re: antrag auf vorzeitige RSB

Verfasst: 7. Apr 2020, 13:28
von tidus82
Herzlichen Glückwunsch! Das freut mich, dass du durch bist! :-)

Also außer dem Arbeitgeber brauchst du eigentlich niemandem etwas melden - alle Gläubiger bekommen den Beschluss (spätestens über die Veröffentlichung auf der Webseite) sowieso zugestellt.
Aber der Arbeitgeber sollte informiert werden, dass die vorzeitige RSB erteilt wurde, damit nicht irgendwas unnötig abgeführt wird.

Rahm den Beschluss gern ein und häng ihn ins Wohnzimmer :-)

Re: antrag auf vorzeitige RSB

Verfasst: 2. Mai 2020, 18:03
von Einsamer Mann
Hallo und Guten Tag, ich bin mit meiner ( nun mittlerweile verstorbenen Frau) durch einen Hauskauf 1995 in die Insolvenz geraten. Seit Dezember 2014 läuft diese Insolvenz. Ich habe Ende Januar 2020 einen Antrag auf vorzeitige Insolvenzbefreiung gestellt. Seither habe ich nichts davon gehört und nachwievor wird der pfändbare Betrag von meiner Rente abgezogen. Bekommt man keine Benachrichtigung oder wie verhält sich das? Ich glaube fast, es wird mit zweierlei Maß recht gesprochen. Da ich allein lebe Mus ich für meine Bestattung vorsorgen und das geht leider nicht da mir das gepfändete Geld fehlt!

Re: antrag auf vorzeitige RSB

Verfasst: 2. Mai 2020, 18:25
von caffery
Einsamer Mann hat geschrieben: 2. Mai 2020, 18:03 Hallo und Guten Tag, ich bin mit meiner ( nun mittlerweile verstorbenen Frau) durch einen Hauskauf 1995 in die Insolvenz geraten. Seit Dezember 2014 läuft diese Insolvenz. Ich habe Ende Januar 2020 einen Antrag auf vorzeitige Insolvenzbefreiung gestellt.
Waren die Voraussetzungen (vollständige Berichtigung der Verfahrungskosten) denn zum Ablauf der 5 Jahre erfüllt?
Was genau hast Du denn geschrieben?
Einsamer Mann hat geschrieben: 2. Mai 2020, 18:03 Seither habe ich nichts davon gehört und nachwievor wird der pfändbare Betrag von meiner Rente abgezogen.
Es ist schon normal so, dass erstmal weiter abgetreten wird bis die Restschuldbefreiung erteilt wird. Alles was dann nach Ablauf der 5 Jahre "zu viel" abgezogen wurde/wird, sollte Dir nachträglich erstattet werden.
Einsamer Mann hat geschrieben: 2. Mai 2020, 18:03 Bekommt man keine Benachrichtigung oder wie verhält sich das?
Sowas wie eine Eingangsbestätigung verschicken Gerichte in aller Regel nicht. Allerdings sind 4 Monate, ohne dass etwas passiert ist schon eine recht lange Zeit. Obschon die Gerichte unterschiedlich schnell arbeiten - und angesichts der aktuellen Situation mit der Maskenparade werden die auch nicht schneller.

An Deiner Stelle würde ich direkt am Montag zum Telefon greifen und bei Gericht freundlich um Auskunft betreffend Deines Antrags ersuchen. Davor brauchst Du auch keine Angst zu haben - ich bin mir sicher, dass Dir freundlich Auskunft erteilt wird. Danach bist Du sehr wahrscheinlich entspannter.
Einsamer Mann hat geschrieben: 2. Mai 2020, 18:03 Ich glaube fast, es wird mit zweierlei Maß recht gesprochen. Da ich allein lebe Mus ich für meine Bestattung vorsorgen und das geht leider nicht da mir das gepfändete Geld fehlt!
Mit zweierlei Maß in solchen Fällen mit Sicherheit nicht. Allenfalls mit zweierlei Tempo.
Wie gesagt - es sollte Dir erstattet werden wenn der Antrag korrekt gestellt wurde und die zu Potte gekommen sind. Dann solltest Du einen kleinen Batzen zurückerhalten mit dem Du machen kannst was Du willst. Allerdings würden mir persönlich erfreulichere Dinge einfallen für die ich ihn einsetzen würde.

Re: antrag auf vorzeitige RSB

Verfasst: 2. Mai 2020, 19:04
von Witwe Bolte
Einsamer Mann hat geschrieben: 2. Mai 2020, 18:03 ...
Da ich allein lebe Mus ich für meine Bestattung vorsorgen und das geht leider nicht da mir das gepfändete Geld fehlt!
Du hast Probleme ... *staun*
Manchen fehlt das Geld zum Leben - und Dir fehlt es für Deine Beerdigung ?
*kopfschüttel*

Re: antrag auf vorzeitige RSB

Verfasst: 3. Mai 2020, 09:21
von arreis
Wenn man vollkommen alleine ist, also keine Kinder hat und auch der Ehepartner bereits verstorben ist, kann es einem absolut egal sein, wie man unter die Erde kommt. Fakt ist, man wird bestattet, auch dann wenn der Staat die Kosten übernimmt.

Zum Vorgang mal eine Frage.
Besteht die Möglichkeit, dass das Gericht den Antrag auf die vorzeitige RSB nicht bearbeitet, weil dieser nach Ablauf der 5 Jahre gestellt worden ist und somit die Frist verstrichen ist?

Re: antrag auf vorzeitige RSB

Verfasst: 3. Mai 2020, 10:22
von Käsebrot
arreis hat geschrieben: 3. Mai 2020, 09:21 Zum Vorgang mal eine Frage.
Besteht die Möglichkeit, dass das Gericht den Antrag auf die vorzeitige RSB nicht bearbeitet, weil dieser nach Ablauf der 5 Jahre gestellt worden ist und somit die Frist verstrichen ist?
Nach meinen Recherchen - die mir aber nur zufällig über den Weg liefen, ohne Anspruch auf Richtigkeit 😁 - spielt der Zeitpunkt der Antragstellung keine Rolle. Wichtig ist nur, dass die Voraussetzungen innerhalb dieses Zeitraums erfüllt sein müssen.

Wobei ich das letzte Urteil dahingehend nicht so ganz begriffen hab. Da wurde wohl die Differenz erst nach Ablauf gezahlt und die vorzeitige RSB wurde dann dennoch erfolgreich eingeklagt 🧐