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Dauer des Verfahrens

Verfasst: 8. Feb 2019, 16:05
von arreis
Hallo zusammen!

Egal wo ich nachlese,ist es immer so, dass die Dauer des eigentlichen Verfahrens mit rund einem Jahr angegeben wird.
Ich kann nicht nachvollziehen, warum es bei meiner Frau zweieinhalb Jahre und bei mir sogar drei Jahre und acht Monate gedauert hat. Dazu sei gesagt, dass es keine Besonderheiten gegeben hat.

Wie läuft das eigentlich ab? Setzt das Gericht einen Termin für den Schlusstermin fest oder gibt der TH dem Gericht Bescheid, dass er soweit ist und er Schlusstermin stattfinden kann? Oder vielleicht noch ganz anders?

Gruß Arreis

Re: Dauer des Verfahrens

Verfasst: 8. Feb 2019, 16:25
von tidus82
Der IV (da eröffnetes Verfahren ist es der IV) „gibt dem Gericht Bescheid“, dass die Schlussverteilung vollzogen werden kann - ggf. hilft bei dem IV einfach mal freundlich anzufragen, woran es liegt bzw. in die Akte bei Gericht zu schauen.

Re: Dauer des Verfahrens

Verfasst: 8. Feb 2019, 16:26
von caffery
arreis hat geschrieben: 8. Feb 2019, 16:05 Ich kann nicht nachvollziehen, warum es bei meiner Frau zweieinhalb Jahre und bei mir sogar drei Jahre und acht Monate gedauert hat.
Vielleicht hast Du ja zu viele Fragen gestellt;)
arreis hat geschrieben: 8. Feb 2019, 16:05 gibt der TH dem Gericht Bescheid, dass er soweit ist und der Schlusstermin stattfinden kann?
so

Glücklich ist, wer vergisst, was nicht zu ändern ist.

Ich könnte mich wenn ichs wollte auch den ganzen Tag ärgern, etwa über: Rundfunkbeiträge, Öko-Wahn, Altersrentenbesteuerung, Die Bayern, Genderschwachsinn, ungerechte Arbeitslosenversicherung oder Rauchverbot in Kneipen.
Mach ich aber nur dann wenn ich echt Bock auf schlechte Laune hab. Das kommt eher so mitteloft vor.

Was man theoretisch an Deiner Stelle tun kann weißt Du bereits aus unzähligen anderen Deiner Threads. (Beim Gericht anstupsen - mit dem kleinen Risiko der Ungnade des Verwalters) Mehr Möglichkeiten gibts leider nicht.

Re: Dauer des Verfahrens

Verfasst: 8. Feb 2019, 18:00
von arreis
Vielleicht stelle ich wirklich zu viele Fragen :oops: aber ich möchte das Ganze gerne verstehen.

Das Verfahren meiner Frau und das meinige sind bereits beendet, ich würde nur gerne wissen, warum es bei uns länger gedauert hat, als es allgemein beschrieben wird, ohne einen Staatsakt daraus zu machen.

Ich bin immer in der Hoffnung, dass hier jemand eventuell eine Ahnung hat, woran es gelegen haben könnte.

Re: Dauer des Verfahrens

Verfasst: 8. Feb 2019, 18:09
von caffery
Okay, dann habe ich jetzt (zu 99%) die reine Wahrheit und nichts als die Wahrheit für Dich:

Euer Verwalter war langsam. Ich weiß nicht ob absichtlich, unabsichtlich, aus Überarbeitung oder Faulheit, aus Bosheit, Gier oder Bequemlichkeit, aus gutem Grund oder einfach nur so - auf jeden Fall war er einfach richtig richtig langsam.
Warum? Weil ers kann. Warum? Weil nichts wirksames dagegen spricht. Warum? Weils leider so ist. Mehr gibts da nicht zu verstehen.

Gräme Dich nicht. Du bist nicht allein. Ich habe auch häufig Leute denen es so geht bei denen der Grund genau der eben genannte ist. Sie ärgern sich, ich mich auch(kurz), ich berate dazu, sie entscheiden den Ärger zu schlucken und irgendwann wirds akzeptiert und das Leben geht weiter.

Re: Dauer des Verfahrens

Verfasst: 8. Feb 2019, 18:10
von Ruhrpottmensch
@arreis: Die Eröffnung ist beendet... Ihr seid in der WVP... Wo steht jetzt der Hahn und kräht?! ;)

Nicht falsch verstehen, aber der Kontext in Deinen bisherigen Beiträgen ist so ziemlich ähnlich. Du hälst Dich oftmals mit Detailfragen auf, die in diesem Fall sogar "unwichtig" sind da Eröffnung schon vorbei...

Respekt wenn Du so viel "Durchhaltevermögen" hast... Ich wäre froh, wenn ich die Sache (Die Inso) so unkompliziert wie möglich hinter mich bringen könnte. Du scheint aber gerne (beabsichtigt?!) den steinigeren Weg zu gehen...