Finanzamt Sepa Lastschrift
Verfasst: 30. Mär 2020, 12:20
Hallo zusammen
Erstmal Danke für die vielen Tipps im alten Forum.
Habe meine RSB erhalten
Jetzt habe ich noch ein letztes Problem mit dem Finanzamt.
Hatte mich ja in der Wohlverhaltensphase selbstständig gemacht.
Erst als Kleinunternehmer, musste also keine Umsatzsteuer berechnen und abführen.
Im letzten Jahr ist dann mein Umsatz gestiegen und ich habe Voranmeldungen etc. über Elster abgegeben und auch sofort am Jahresanfang dem FA ein Sepa Lastschriftmandat erteilt.
Die haben aber nie abgebucht. Keine Mahnung, nichts.
Dann Ende des Jahres eine Kontopfändung von denen bekommen. Habe das sofort bezahlt.
Nach ewiger Diskussion warum die nicht einfach abgebucht haben, habe ich erfahren das die mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen „Insolvenzmerker“ setzen und dann nicht abbuchen.
Mitteilen tun die das aber auch nicht.
Da gemäß §224 AO mit Erteilung des Sepa Mandats die Zahlung als geleistet gilt, habe ich jetzt eine Menge Schriftkram wegen den Säumniszuschlägen und Pfändungsgebühren.
Die fühlen sich im Recht und haben erst jetzt, Anfang des Jahres, nachdem der Beschluss für die RSB kam und ich ein neues Mandat erteilt habe angefangen abzubuchen.
Hat noch jemand solche Erfahrungen gemacht ? Gibt es für deren vorgehen eine Rechtsgrundlage ?
Gruß
Vossy
Erstmal Danke für die vielen Tipps im alten Forum.
Habe meine RSB erhalten
Jetzt habe ich noch ein letztes Problem mit dem Finanzamt.
Hatte mich ja in der Wohlverhaltensphase selbstständig gemacht.
Erst als Kleinunternehmer, musste also keine Umsatzsteuer berechnen und abführen.
Im letzten Jahr ist dann mein Umsatz gestiegen und ich habe Voranmeldungen etc. über Elster abgegeben und auch sofort am Jahresanfang dem FA ein Sepa Lastschriftmandat erteilt.
Die haben aber nie abgebucht. Keine Mahnung, nichts.
Dann Ende des Jahres eine Kontopfändung von denen bekommen. Habe das sofort bezahlt.
Nach ewiger Diskussion warum die nicht einfach abgebucht haben, habe ich erfahren das die mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen „Insolvenzmerker“ setzen und dann nicht abbuchen.
Mitteilen tun die das aber auch nicht.
Da gemäß §224 AO mit Erteilung des Sepa Mandats die Zahlung als geleistet gilt, habe ich jetzt eine Menge Schriftkram wegen den Säumniszuschlägen und Pfändungsgebühren.
Die fühlen sich im Recht und haben erst jetzt, Anfang des Jahres, nachdem der Beschluss für die RSB kam und ich ein neues Mandat erteilt habe angefangen abzubuchen.
Hat noch jemand solche Erfahrungen gemacht ? Gibt es für deren vorgehen eine Rechtsgrundlage ?
Gruß
Vossy