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Re: Privatinsolvenz und Anzahl der Gläubiger

Verfasst: 16. Jan 2020, 10:57
von Witwe Bolte
Meines Erachtens ist der Aufwand bei der "Verbraucherinsolvenz" größer (als bei der "Regelinsolvenz"),
denn es muss ja zwingend vorab ein 'aussergerichtlicher Einigungsversuch' gemacht und von einer 'anerkannten Stelle' bestätigt werden.
Sprich: Es ist ein Termin bei einer Schuldnerberatung nötig (das kann dauern) ODER
ein Termin bei einem Anwalt (das WIRD! kosten).
Den Antrag auf Regel-Inso kann man sofort und selbst stellen, ohne Warten, ohne Kosten.
Aber das muss jeder selbst wissen.

Re: Privatinsolvenz und Anzahl der Gläubiger

Verfasst: 16. Jan 2020, 11:42
von gurami
Teufel hat geschrieben: 16. Jan 2020, 10:39 Je mehr Aufwand betrieben wird um so mehr kann man auch finden, wenn man zwingend was finden will..... So denke ich zumindest
Die Verwalter wollen alles durchsuchen was Geld einbringt. Da wird es egal sein für welche Insolvenz mam sich entscheidet.

Re: Privatinsolvenz und Anzahl der Gläubiger

Verfasst: 16. Jan 2020, 13:28
von Teufel
Hallo,
einen Termin hab ich mir vorsorglich bei so einer Stelle geben lassen. Es geht mit der Vorlaufzeit. In einem Monat hab ich da einen Termin. Absagen kann ich ja immer falls ich die Sache irgendwie mit der Regel Inso bewältigt bekomme.

Re: Privatinsolvenz und Anzahl der Gläubiger

Verfasst: 17. Jan 2020, 12:57
von Teufel
Hallo,
ich hätte da noch eine Frage. Ist die Anlage 2 bei dem Regelinso Antrag denn nun zwingend auszufüllen?

Anlage 2:
1.
Name des Geschäftsbetriebs: Außer zu Werbezwecken stand sonst immer mein Name überall
Den Betrieb gibt es nicht mehr, also Anschrift mach keinen Sinn.

Werden Geschäftsräume von weiteren seblständigen Personen genutzt
Es gibt keine mehr
2. Niederlassungen
Gibbet auch nicht
3. Mitarbeiter
Nie gehabt
Höhe Lohnrückstände
Gibt keinen Sinn, weil keine Mitarbeiter
4. Buchführung
Bis auf ein paar Unterlagen von 2010 gibt es nichs mehr. Hab immer nur ne einfache EÜR gemacht und fertig war der Mist. Und die Steuererklärung von 2010 hab ich meiner Meinung nicht abgegeben und das FA ist sowieso jetzt ein Gläubiger. Und danach hab ich keine Steuererklärung abgegeben, weil nicht mehr verlangt.
Die Familie musste damals aus dem Haus raus und ich bin 5x umgezogen und musste selbst erstmal unterkommen und mein Leben in Ordnung bringen, damit ich nicht von Hartz leben muss. Da war es mir zu dem Zeitpunkt egal wer alles gern Geld von mir haben wollte.

5. Geschäftsräume
Gibbet nicht mehr.
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Anlage 4

Kassenbestand

Habe nie eine extra Barkasse geführt.

Bankguthaben
Konto ist mit negativem Saldo gekündigt worden und Bank ist einer meiner Gläubiger. Ich habe privat ein eigenes Girokonto. Auf welches bezieht sich die Frage denn?
Passiva
Was soll ich da einsetzen????

Mir scheinen halt diese ganzen Fragen so sinnfrei in meinem Fall. Sowas macht einen unsicher.

Re: Privatinsolvenz und Anzahl der Gläubiger

Verfasst: 17. Jan 2020, 18:27
von Witwe Bolte
Hallo Teufel, ich habe gerade mal einen Blick auf das Formular aus dem Link von caffery geworfen (justiz.nrw.de), da steht klein über "Anlage 2": Antrag juristische Person.

Bist Du doch gar nicht, nie gewesen, oder ?

Man muss ja kein Formular ausfüllen, welches sinnfrei ist.
Was bei Dir nicht zutrifft, das streichst Du einfach durch und schreibst dazu: Nicht zutreffend.

Wenn das Inso-Gericht dann später meint, es fehle irgendwas, dann werden sie Dir das schon schreiben.

Re: Privatinsolvenz und Anzahl der Gläubiger

Verfasst: 17. Jan 2020, 20:29
von Teufel
Hallo,
die Formulare beziehen sich scheinbar auf NRW. Ist leider das falsche Bundesland.


Hier klicken
Da passt dann das Bundesland (RLP). Es ist ein Antrag für natürliche Personen. und da werden in Anlage 2 diese Dinge gefragt

Re: Privatinsolvenz und Anzahl der Gläubiger

Verfasst: 17. Jan 2020, 20:46
von caffery
So langsam wird es ein wenig anstrengend wenn ich ehrlich sein soll... Deinen letzten Fragenkatalog hatte ich eigentlich auch bereits wiederholt beantwortet.

Ich wiederhole mich eigentlich sehr ungern dauernd.
Aber weil Dus bist:
Es gibt keine formellen Vorgaben für Regelinsolvenzanträge. Der von mir verlinkte Antrag ist ein Vorschlag der Justiz-NRW. Er kann demnach in jedem Bundesland genutzt werden - genauso wie Deiner aus RLP.

Re: Privatinsolvenz und Anzahl der Gläubiger

Verfasst: 17. Jan 2020, 21:47
von Teufel
Hallo und nochmals vielen Dank für eure Hilfe. Ich versuch mal mein Glück mit dem Ausfüllen. Wünsches euch ein schönes Wochenende