Du kannst Deinen Betrieb erstmal wie gehabt fortführen, sollte das Gericht Deinem Antrag stattgeben und das Insolvenzverfahren direkt eröffnen.
Dann wird sich der Insolvenzverwalter vermutlich umgehend bei Dir melden, denn ab Eröffnung ist er erstmal "der Chef" und Du darfst über Deinen Betrieb eigentlich gar nicht mehr selbst verfügen (da "Insolvenzmasse"). Das gilt auch für Dein Geschäftskonto (sofern vorhanden), die Bank wird Dir ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine Verfügungen mehr erlauben.
Also stell es vor Abgabe des Inso-Antrages am besten auf Null, wenn möglich.
Hast Du noch Betriebsausgaben zu tätigen (Miete, Gehälter, Betriebsbedarf) ?
Das geht dann eben erstmal nicht mehr.
Und für Deinen eigenen Lebensunterhalt (plus Familie?) solltest Du etwas Bargeld in petto haben.
Es könnte aber auch sein, dass das Gericht vorab einen Insolvenzverwalter beauftragt, ein Gutachten zu Deinem Betrieb zu erstellen, eben zu der Frage: Fortsetzen oder nicht.
Also wenn es eh auf ein Inso-Verfahren hinausläuft, dann mach einfach weiter wie bisher, Insolvenzverwalter und/oder Gericht werden sich sicher zeitnah bei Dir melden.
Bist Du mit Deinem Anwalt zufrieden ?
Fühlst Du Dich von ihm gut beraten ?
Vermutlich hat er "Vorkasse" genommen, denn er will ja nicht zu Deinen Insolvenzgläubigern gehören ...
Woran lag es denn, dass der Betrieb den Bach runter ging ?
Ist das "Problem" für die Zukunft behoben ?
Hast Du Anlaß zur Hoffnung, dass es nicht einfach weiter bergab geht ?
Sollte der IV Deinen Betrieb umgehend 'freigeben', gem. InsO $ 35 (2):
https://dejure.org/gesetze/InsO/35.html
dann läuft wieder alles auf Dein Risiko!
Viel Glück !