Seite 1 von 2
Kontopfändung Einzelunternehmer
Verfasst: 13. Aug 2026, 15:31
von eunternehmer1986
Hallo liebes Forum,
ich bin Einzelunternehmer und beziehe mein gesamtes Einkommen ausschließlich aus meiner selbstständigen Tätigkeit. Aktuell droht eine Kontopfändung.
Da mein Geschäftskonto als Einzelunternehmer nicht entsprechend vor der Pfändung geschützt werden kann, besteht die Gefahr, dass mir ab Eingang der Pfändung keinerlei finanzielle Mittel mehr für Miete, Strom, Lebensmittel und meinen sonstigen Lebensunterhalt zur Verfügung stehen.
Was kann man denn in diesem Fall nun tun?
Die örtlichen Schuldnerberatungen teilen mir alle mit, sie könnten ausschließlich Privatpersonen beraten, die ich ja ganz offensichtlich nicht bin.
Re: Kontopfändung Einzelunternehmer
Verfasst: 13. Aug 2026, 17:53
von robo
Du führst Deine Firma ja als „natürliche Person „ - oder ist es eine GmbH = juristische Person ?
Wer ist der Kontoinhaber?
Vermutlich bist Du der Kontoinhaber und vermutlich führst Du Deine Firma als „natürliche Person“, d.h. Du kannst im Fall des Falles das Konto in din P-Konto umwandeln lassen.
Re: Kontopfändung Einzelunternehmer
Verfasst: 13. Aug 2026, 18:02
von eunternehmer1986
Wie ich bereits schrieb:
Ich bin Einzelunternehmer, dann kann es keine GmbH sein.
Als Einzelunternehmer läuft das Girokonto auf den Namen des Einzelunternehmers aus dem Personalausweis. Es handelt sich dabei um ein Geschäftskonto.
Geschäftskonten können nicht in P-Konten umgewandelt werden -> Das ist ja das Problem.
Sämtliche Einnahmen werden von den Kunden auf das Geschäftskonto überwiesen und als Einzelunternehmer überweist du deine Entnahmen von deinem Geschäftskonto auf dein privates Girokonto.
Was aber ja nicht mehr geht, weil: Durch Pfändung gesperrt.
Re: Kontopfändung Einzelunternehmer
Verfasst: 13. Aug 2026, 18:13
von MaxMuster
Es kommt hier drauf an ob das Geschäftskonto nur auf den reinen privaten Namen also: eunternehmer1986 oder aber auf den Firmennamen im Sinne von: eunternehmer1986 e.K. läuft.
Bei ersterem ist eine Umwandlung in ein P-Konto möglich und man kann einen erhöhten Freibetrag für Betriebsausgaben bei Gericht beantragen. Bei zweitem ist eine Umwandlung nicht möglich.
https://www.bmjv.de/DE/themen/wirtschaf ... _node.html
Siehe Punkt 9
Re: Kontopfändung Einzelunternehmer
Verfasst: 13. Aug 2026, 18:47
von eunternehmer1986
Auf den privaten Namen läuft es, kein e.K.!
Bei mir lehnen die Banken aber die Umwandlung in ein P-Konto ab, Punkt 9 der Verlinkung ist mir bekannt.
Zitat meiner Hausbank:
"Leider besteht nicht die Möglichkeit ein Geschäftskonto in ein P-Konto umzuwandeln. Dies geht nur bei Privatkonten."
Re: Kontopfändung Einzelunternehmer
Verfasst: 13. Aug 2026, 19:03
von Shopgirl
Da erzählt deine Hausbank leider Quatsch. Die Umwandlung ist möglich, solange du kein weiteres P-Konto besitzt.
Re: Kontopfändung Einzelunternehmer
Verfasst: 13. Aug 2026, 19:24
von MaxMuster
Versuchs mal damit... Ersteingabe bei Google im KI Modus : kann ich ein geschäftskonto welches auf meinen Privaten Namen läuft in ein P-Konto umwandeln? Wenn ja, nenne mir die § und vorschriften dazu
Und danach : bank lehnt umwandlung ab, mit begründung Geschäftskonten können nicht umgewandelt werden, dies geht nur bei privatkonten
Da bekommst du alles was du brauchst...
Re: Kontopfändung Einzelunternehmer
Verfasst: 13. Aug 2026, 21:09
von robo
Dann frag Deine Bank mal nach ihrer Ombudsstelle (Ombudsmann/Ombudsfrau) und schick da eine Beschwerde hin und schreib ihr gleich auch, dass Du Dich an die Bafin wenden wirst, wenn Sie Dir weiterhin solchen Unsinn erzählen.
Das gehört vermutlich in die Schublade "Kunden vergraulen".
Wenn sie selbst (die Bank) Dich als Kunden nicht mehr abzocken können, dann mögen sie Dich auch nicht mehr, egal, wie lange und wie gut Du zuvor Kunde dort warst.
https://www.bafin.de/DE/verbraucherinne ... _node.html
Das mit dem "Geschäftskonto geht nicht als P-Konto" ist reiner Schwachsinn.
Sie werden sich sehr wohl an Dich persönlich halten, auch wenn Deine Firma bei Ihnen im Minus ist.
Informier Dich mal über den Unterschied zwischen "Natürliche Person" und "Juristische Person".
Und lies dann nochmal den § 850k der ZPO:
https://dejure.org/gesetze/ZPO/850k.html
Oder wechsel die Bank und such Dir eine, die sich an Recht und Gesetz hält.
Re: Kontopfändung Einzelunternehmer
Verfasst: 14. Aug 2026, 02:07
von Shopgirl
Kleiner Disclaimer zu den letzten (auch meiner) Antwort:
Das gilt alles nur, falls du noch kein P-Konto hast.
Welche Bank ist das eigentlich?
Re: Kontopfändung Einzelunternehmer
Verfasst: 14. Aug 2026, 07:33
von eunternehmer1986
Danke für eure Antworten, ich habe die Bank erneut darum gebeten und entsprechende Rechtsgrundlagen mitgeschickt. Ich bin gespannt!
Es handelt sich um eine Volksbank.