Sachverständigengutachten Regelinsolvenz
Verfasst: 1. Jun 2026, 17:25
Guten Tag,
ich habe beim Gericht eine Regelinsolvenz beantragt. Bei mir hat sich nun heute ein Anwalt gemeldet, der vom Gericht beauftragt wurde, ein schriftliches Sachverständigengutachten zu erstellen zu diesen drei Themen:
„ob Tatsachen vorliegen, die den Schluss rechtfertigen, dass ein für die Rechtsform des Schuldners maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt;
Ob eine kostendeckende Masse vorhanden ist.
Ob Aussichten für die Fortführung des Unternehmens des Schuldners bestehen.“
Der Anwalt hatte mich heute angerufen, in dem Telefonat aber nur von dem Regelinsolvenzverfahren gesprochen und nichts von dieser Vorabprüfung gesagt. Das stand dann in der E-Mail.
In dem Antrag für das Gericht hatte ich bereits offengelegt, dass ich Bürgergeld beziehe und wie hoch meine Umsätze als Selbstständiger sind. Ein Schuldnerberater einer anderen Einrichtung sagte mir im Vorfeld, dass er meine Chance auf eine Bearbeitung der Regelinsolvenz wegen der geringen Umsatzhöhe auf 50 % schätzt.
Frage 1: Laufe ich Gefahr, dass jetzt ein teures Gutachten erstellt wird, das ich dann bezahlen muss, obwohl keine Regelinsolvenz kommt? Kann ich dagegen ggf. irgendetwas machen?
Frage 2: Das erste vom Gericht genannte Thema verstehe ich nicht, kann mir das netterweise jemand erläutern?
Frage 3: Ergibt sich aus Thema 2, dass ich die Kosten der Regelinsolvenz selber vorab erarbeiten muss? Hatte anderes gelesen.
Frage 4: Ich werde definitiv weiter als freischaffender Künstler aktiv sein und strebe auch größere Projekte an. Da ist dann aber die Frage, was ich versuche mir vom Gericht erlauben zu lassen und welchen Teil meiner etwaigen Gewinne ich dann später abgeben muss oder nicht. Kann das jemand einschätzen? Ist es da jetzt am besten, alles zu erzählen, was ich vorhabe? Oder sollte ich erst mal versuchen, den Ball flach zu halten?
Vielen Dank für jede Hilfe!
ich habe beim Gericht eine Regelinsolvenz beantragt. Bei mir hat sich nun heute ein Anwalt gemeldet, der vom Gericht beauftragt wurde, ein schriftliches Sachverständigengutachten zu erstellen zu diesen drei Themen:
„ob Tatsachen vorliegen, die den Schluss rechtfertigen, dass ein für die Rechtsform des Schuldners maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt;
Ob eine kostendeckende Masse vorhanden ist.
Ob Aussichten für die Fortführung des Unternehmens des Schuldners bestehen.“
Der Anwalt hatte mich heute angerufen, in dem Telefonat aber nur von dem Regelinsolvenzverfahren gesprochen und nichts von dieser Vorabprüfung gesagt. Das stand dann in der E-Mail.
In dem Antrag für das Gericht hatte ich bereits offengelegt, dass ich Bürgergeld beziehe und wie hoch meine Umsätze als Selbstständiger sind. Ein Schuldnerberater einer anderen Einrichtung sagte mir im Vorfeld, dass er meine Chance auf eine Bearbeitung der Regelinsolvenz wegen der geringen Umsatzhöhe auf 50 % schätzt.
Frage 1: Laufe ich Gefahr, dass jetzt ein teures Gutachten erstellt wird, das ich dann bezahlen muss, obwohl keine Regelinsolvenz kommt? Kann ich dagegen ggf. irgendetwas machen?
Frage 2: Das erste vom Gericht genannte Thema verstehe ich nicht, kann mir das netterweise jemand erläutern?
Frage 3: Ergibt sich aus Thema 2, dass ich die Kosten der Regelinsolvenz selber vorab erarbeiten muss? Hatte anderes gelesen.
Frage 4: Ich werde definitiv weiter als freischaffender Künstler aktiv sein und strebe auch größere Projekte an. Da ist dann aber die Frage, was ich versuche mir vom Gericht erlauben zu lassen und welchen Teil meiner etwaigen Gewinne ich dann später abgeben muss oder nicht. Kann das jemand einschätzen? Ist es da jetzt am besten, alles zu erzählen, was ich vorhabe? Oder sollte ich erst mal versuchen, den Ball flach zu halten?
Vielen Dank für jede Hilfe!