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Ermittlungsverfahren 283b und 283StGB wie verfahren

Verfasst: 10. Sep 2025, 11:59
von Ziel:Insolvenz-Ende
Hallo

ich habe gestern ein Schreiben der Kriminalpolizei erhalten.
Ich werde über ein Ermittlungsverfahren gegen mich informiert mit folgenden Verstößen

Verletzung der Buchführungspflichten gem 283b StGB für 3 Geschäftsjahre und 283 STGB für das Insolvenzjahr.....

Man macht sich natürlich Gedanken was das sein könnte.... und ich bin kein Profi mir kamen da nur ein paar Gedanken:
1. Insolvenzbericht des IV prüfen
2. habe ich aus meiner Sicht keine Straftat begangen

Was sollte man nun tun?

Aussage verweigern.

Sollte ich das nun laufen lassen oder sollte ich einen Anwalt einschalten. Als Insolventer hat man bekanntlich kein Geld... mein Anwalt würde 250€ netto die Stunde nehmen, unbezahlbar im Moment.

Re: Ermittlungsverfahren 283b und 283StGB wie verfahren

Verfasst: 10. Sep 2025, 12:31
von AktiverRentner
Wer hat die Anzeige erstattet bzw. das Verfahren angeregt? Der Insolvenzverwalter oder ein Gläubiger oder wer?

Re: Ermittlungsverfahren 283b und 283StGB wie verfahren

Verfasst: 10. Sep 2025, 12:45
von Ziel:Insolvenz-Ende
Naja, bisher habe ich dazu keine Angaben. Akteneinsicht kann nur ein Anwalt nehmen und der verlangt nunmal 4h a 250€ netto.
Der IV kann das aus meiner Sicht nicht, denn er kann das aus meiner Sicht nicht belegen/vermuten. In meinem Fall hat der IV nämlich keine Geschäftsunterlagen angefordert, er hat aus meiner Sicht überhaupt keinen Einblick in die Geschäftsunterlagen. ich hatte ihn mehrfach darauf hingewiesen dass die Unterlagen noch im angemieteten Firmengebäude sind aber da kam nichts.

Re: Ermittlungsverfahren 283b und 283StGB wie verfahren

Verfasst: 10. Sep 2025, 12:50
von Shopgirl
Reine Akteneinsicht gibt es bei jedem Feld-Wald-und-Wiesen-Anwalt für kleines Geld (rund 100 Euro). Dafür muss es niemand sein, der 250 Euro /Stunde verlangt.

Re: Ermittlungsverfahren 283b und 283StGB wie verfahren

Verfasst: 10. Sep 2025, 13:26
von Ziel:Insolvenz-Ende
Ja ok Shopgirl.... hab mal eine Anfrage bei advocado gestellt....

Die Frage ist halt was mir das bringt.... ich bin aktuell etwas überlastet, bei den ganzen problemen hätte ich mit sowas nun nicht gerechnet, zumal der Bericht des IV eigentlich keine ungeremitheiten aufzeigte

Re: Ermittlungsverfahren 283b und 283StGB wie verfahren

Verfasst: 10. Sep 2025, 15:48
von MaxMuster
Hallo,

du hattest, wenn ich mich recht erinnere, doch mal in einem deiner ersten Beiträge was davon geschrieben, dass du i-wo Waren bestellt hast, diese über einen Kredit bezahlt hast, obwohl du wusstest das du den Kredit nicht bedienen kannst. So hat es dir doch dein Anwalt geraten wie du geschrieben hast.
Und genau darum geht es doch in den §.
Von daher, ohne es dir persönlich anlasten zu wollen, ist die Anzeige doch gerechtfertigt, da es sich im Grunde genommen um Wirtschafts- bzw. Warenwirtschaftsbetrug handelt.
Und das mit dem ganz klaren Wissen über deine Zahlungsunfähigkeit.

Re: Ermittlungsverfahren 283b und 283StGB wie verfahren

Verfasst: 10. Sep 2025, 17:01
von Ziel:Insolvenz-Ende
Hi Max,

ja genau das dachte ich auch.... zum Glück hat mein Anwalt mir das geraten.... aber ich habe den Gedanken verworfen... Ich hatte 2 Firmen eine GmbH und eine eK.. und dieses Verfahren läuft über die GmbH ... aber es war die EK die das machte....

Das Problem das ich "wahrnehme" ist dass es um mehrere Jahre geht...

Der Grundgedanke des Anwalts war ja nicht "bestell mal Fett um es dann billig raus zu kaufen" sondern eher "bestell mal Fett (naja nicht so direkt) weil du willst ja weiter machen.... und dieser Gedanke ist ja nachvollziehbar...
Mein Anwalt hat mir sehr sehr geholfen, auch wenn er manche dinge sagte dass ich machen soll die ich dann nicht tat... Und ganz ehrlich: Ich hätte noch viel mehr bestellen sollen....

Wieso? Ich habe ja über einen Freund eine Firma aufgemacht und die ist wirtschaftlich tragfähig, wenn der Insolvenzverwalter nicht durch Regeln und Gesetze so stark gebunden gewesen wäre hätte man vielleicht die Firmen retten können. Zumindest eine und die Gläubiger hätten eventuell davon profitiert.... Aktueller Stand ist nun: Niemand hat irgendwas von irgendwas.... weder die Gläubiger noch ich.... alles ist in einer Starre... nix geht vorwärts und rückwärts...

Re: Ermittlungsverfahren 283b und 283StGB wie verfahren

Verfasst: 10. Sep 2025, 17:05
von Ziel:Insolvenz-Ende
Jetzt hast du mich auf was gebracht..... aber das kanns auch nicht sein....
ich hatte dem Anwalt eine enorme Summe als Vorschuss gezahlt, sowohl in der GmbH als auch in der e;k,....
er hat mir 2 Rechnungen geschrieben für beide Firmen....
vielleicht ist das der auslöser, aber auch das kann es nicht sein weil er ja eine Rechnung schrieb... der muss doch wissen was er macht...

Re: Ermittlungsverfahren 283b und 283StGB wie verfahren

Verfasst: 10. Sep 2025, 17:05
von Ziel:Insolvenz-Ende
sorry aber ich bin im Moment echt wieder am Limit.... das schafft mich alles....

Re: Ermittlungsverfahren 283b und 283StGB wie verfahren

Verfasst: 10. Sep 2025, 20:19
von Renegade
Naja. Das steht doch klar da, worum es geht. Du warst zur Buchführung verpflichtet und hast es nicht gemacht. Wenn ich raten müsste, dann würde ich darauf tippen, dass es schlussendlich um die Frage der Insolvenzverschleppung geht. Wenn du Anspruch auf einen Beratungsschein hast, dann hol dir einen und such dir einen Anwalt für Strafrecht. Dass du dieser Pflicht nicht nachgekommen bist, könnte man anhand der Steuererklärungen/Bilanzen bzw der fehlenden, feststellen. Frag doch mal beim Insolvenzgericht selbst nach, ob die dir dazu etwas sagen können. Good luck