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Ist eine Planinsolvenz in Eigenregie ratsam?

Verfasst: 17. Jul 2025, 13:50
von MarkusBaecker
Guten Tag zusammen,

ich bin mir nicht sicher, ob ich hier im richtigen Bereich poste :roll: , aber vielleicht kennt sich jemand mit meiner Situation aus.

Ich war selbstständig tätig, leider ist mein Unternehmen insolvent gegangen – und da ich persönlich haftete, musste ich anschließend selbst Insolvenz anmelden.

Derzeit befindet sich mein Haus in der Begutachtung, also noch mitten im Verfahren.

Mein Ziel ist es, mit den Gläubigern einen Vergleich über einen Insolvenzplan zu erreichen, um das Verfahren möglichst abzukürzen und meine Existenz zumindest teilweise zu sichern.

Allerdings wurde mir gesagt, dass anwaltliche Unterstützung in solchen Fällen zwischen 5.000 und 10.000 € kosten kann – Geld, das ich in dieser Form aktuell nicht aufbringen kann. Die Schuldnerberatung ist überfordert. Zuschüsse?

Ich habe mich deshalb intensiv selbst eingelesen und nutze auch KI-gestützte Tools, die mir bereits bei vielen Fragen sehr geholfen haben.

Ich könnte mit viel Mühe gerade so einen Betrag zusammenbringen, um mein Haus zu schützen, und hätte zusätzlich noch einen kleinen Betrag, um einen Vergleich mit den Gläubigern zu versuchen. Die Forderungstabelle habe ich bereits beim Insolvenzverwalter angefordert.

Ein Teil der Gläubiger ist mir sogar persönlich bekannt – es sind aber auch die üblichen größeren Gläubiger dabei (Banken, Finanzamt, Landesbanken etc.). Die genaue Anzahl kenne ich noch nicht.

Falls jemand eigene Erfahrungen oder Hinweise hat – insbesondere zum Ablauf, zur Kommunikation mit dem Verwalter oder zur realistischen Höhe eines Vergleichs – bin ich für jeden Hinweis dankbar.

Sollte man sowas selbst angehen?

Viele Grüße
Markus

Re: Ist eine Planinsolvenz in Eigenregie ratsam?

Verfasst: 18. Jul 2025, 11:58
von Graf Wadula
Ein Insolvenzplan hat viele formale Hürden, die alleine und als Nicht-Insolvenzler nur schwer zu bewerkstelligen sind. Und wenn sie jemanden zu Hilfe holen, wird der sich das teuer bezahlen lassen. Versuchen können Sie es natürlich auch alleine.
Wenn Sie alle Gläubiger kennen und mit allen einen Vergleich abschließen können, dann wäre möglicherweise auch eine Einstellung gemäß § 213 InsO nutzbar. Allerdings gibt es da keine Restschuldbefreiung (die sie ja dann auch nicht benötigen) und es müssen aben auch alle Gläubiger zustimmen.