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Schuldnerberatung mit Expertise bei Selbständigen gesucht, Firma soll fortgeführt werden
Verfasst: 24. Jun 2025, 14:10
von SabTo
Hallo allerseits,
ich habe die letzten Jahre immer mal wieder im Forum gelesen und es war in vielen Dingen schon mal ein guter Weg um Info's zu erhalten.
Meine Frage konkret:
Kann mir jemand eine Schuldnerberatung empfehlen, die sich im Bereich Selbständigkeit auskennt (UG Gründung?) > am besten auch hinsichtlich Umgang mit Sozialämtern.
Entschuldigt, falls es da schon sowas wie eine Liste gibt - die habe ich bis jetzt übersehen.
Zum besseren Verständnis versuche ich einmal meinen Fall zu umreißen:
Ich habe 2021 durch eine Mitarbeiterin einen Schaden von 60 - 80000€ erlitten - damals habe ich keine Insolvenz angemeldet, weil ich noch genügend Substanz in der Firma gesehen habe, um das mit entsprechendem "Gürtel enger schnallen" abzuarbeiten. Gürtel enger schnallen sah so aus, dass ich Bürgergeld beantragt habe. Das hat 1 Jahr gut funktioniert und ich habe wieder genug Gewinn ausweisen können, um zum Wohngeld zu wechseln. Nun haben bei uns die Wohngeldämter kaum Personal und die Wartezeiten bis zum Bescheid dauern Monate bis Jahre. Das führt wiederum zu einem Antrag auf Bürgergeld (zur Überbrückung). Dort dauert die Bearbeitung bis zum Bescheid ebenfalls Monate. Die unkundigen Eingriffe und Vorschriften in die Firma seitens des Sachbearbeiters mal nicht näher beleuchtet.
Dieses Hin und Her habe ich jetzt ununterbrochen durch seit 21. Das führt dazu, dass meine Entnahmen aus der Firma zu groß sind, weil die Ämter verspätet zahlen Das wiederum führt zu Mahnungen und das dann Bescheiden/Pfädungen. Obwohl die Ämter irgendwann positiv bescheiden, ist der Schaden in der Firma (z.B. sinkende Umsätz) durch die übermäßigen Entnahmen ja schon angerichtet. Und das hat zur Folge, dass ich immer mehr Probleme habe mit der Firma auf die Beine zu kommen.
Ich habe jetzt verschiedenen Überlegungen ->
- Gründung UG (alleiniger Gesellschafter oder + Ehefrau) damit Geschäftskonten nicht gepfändet werden können?
- Pfändungsschutz auf privatem Konto, damit erst mal Ruhe ist
- Privatinsolvenz oder Vergleich um einen Strich zu machen?
Unklar ist mir auch:
- An Schulden habe ich überwiegend einen Mix aus Krediten und Familiendarlehen. Letztere haben einen höheren Anteil - da gibt es keine konkreten Verträge oder Rückzahlungsverpflichtungen. Müssen diese als Schuldner angegeben werden? Bis auf entsprechende Überweisungen aus der Vergangenheit gibt es nichts schriftliches. Aber natürlich die Absicht meinerseits das zurück zu zahlen. Grundsätzlich würde ich gerne jedem alles zurückzahlen - aber wenn eine Pfändung kommt, kann ich nicht mehr wirtschaften.
- Wenn ich in meiner Situation eine UG gründe, Firma weiterführe und irgendwann später Insolvenz anmelde > gib das dann Ärgder von seitens des IV oder kann mir in irgendeiner Form da Gläubigerbevorteiligung vorgeworfen werden?
Das würde ich gerne mal mit jemandem, der sich da mehr auskennt, durchdenken.
Danke schon mal für Eure Antworten.
Re: Schuldnerberatung mit Expertise bei Selbständigen gesucht, Firma soll fortgeführt werden
Verfasst: 24. Jun 2025, 19:32
von caffery
SabTo hat geschrieben: ↑24. Jun 2025, 14:10
Müssen diese als Schuldner angegeben werden?
Du meinst Gläubiger - Schuldner sind das Gegenteil.
Aber ja - müssen sie... und es gäbe auch nebenbei gesagt (neben der grundsätzlichen Pflicht) kaum einen sinnvollen Grund es nicht zu tun.
SabTo hat geschrieben: ↑24. Jun 2025, 14:10
- Wenn ich in meiner Situation eine UG gründe, Firma weiterführe und irgendwann später Insolvenz anmelde > gib das dann Ärgder von seitens des IV oder kann mir in irgendeiner Form da Gläubigerbevorteiligung vorgeworfen werden?
Wodurch jetzt genau?
Grundsätzlich:
Natürlich gibt es auch Beratungen für Selbständige. Aber die werden nirgends öffentlich gefördert. Sie kosten also immer Geld - und das in der Regel nicht wenig. Wenn die dann noch dauerhaft sein soll um ein spezielles Konstrukt zu begleiten wirds richtig teuer. In einem Mix aus dem was Du da schreibst ist das also schwer vorstellbar.
Wenn Du aber magst schicke ich Dir einen Kontakt zu einer (kommerziellen) alten Kollegin per pn die Beratung für Selbständige macht.
Ich will aber auf keinen Fall, dass der Kontakt hier irgendwie im Forum landet.
Persönlich habe ich nichts mit ihr zu tun und fand sie auch nicht immer einfach - fachlich ist sie aber unschlagbar und außerdem ist sie direkt. Ich schätze sie so ein, dass sie Dir eher eine unangenehme Wahrheit sagen würde mit der sie nichts oder wenig verdient anstatt Dir das zu sagen was Du hören willst nur um damit Einnahmen zu generieren.
Re: Schuldnerberatung mit Expertise bei Selbständigen gesucht, Firma soll fortgeführt werden
Verfasst: 24. Jun 2025, 20:44
von SabTo
caffery hat geschrieben: ↑24. Jun 2025, 19:32
SabTo hat geschrieben: ↑24. Jun 2025, 14:10
Müssen diese als Schuldner angegeben werden?
Du meinst Gläubiger - Schuldner sind das Gegenteil.
Ja - meinte Gläubiger
Aber ja - müssen sie... und es gäbe auch nebenbei gesagt (neben der grundsätzlichen Pflicht) kaum einen sinnvollen Grund es nicht zu tun.
SabTo hat geschrieben: ↑24. Jun 2025, 14:10
- Wenn ich in meiner Situation eine UG gründe, Firma weiterführe und irgendwann später Insolvenz anmelde > gib das dann Ärgder von seitens des IV oder kann mir in irgendeiner Form da Gläubigerbevorteiligung vorgeworfen werden?
Wodurch jetzt genau?
Der Gedanke ist über eine UG Ruhe reinzubringen und die geschäftlichen Konten von den privaten zu trennen. Aktuell läuft alles als Einzelunternehmer - auch die Kredite laufen ja letztendlich auf mich als privat. Wenn ich dann danach Privatinsolvenz anmelde, die Firma weiterhin als UG weiterläuft, ich als GF angestellt bin > kann der IV mir die "Überführung" der Firma in eine UG vor der Insolvenz negativ auslegen? Wenn ich's stabilisieren kann wird das nicht erfolgen - aber falls nicht dann geht ja eigentlich nur noch Insolvenz
Grundsätzlich:
Natürlich gibt es auch Beratungen für Selbständige. Aber die werden nirgends öffentlich gefördert. Sie kosten also immer Geld - und das in der Regel nicht wenig. Wenn die dann noch dauerhaft sein soll um ein spezielles Konstrukt zu begleiten wirds richtig teuer. In einem Mix aus dem was Du da schreibst ist das also schwer vorstellbar.
Ist das dann die "Richtung" mittels einem Anwalt? Es gibt ja einige, die werben mit "für Selbständige" > Privatinsolvenz und Gründung UG etc.
Wenn Du aber magst schicke ich Dir einen Kontakt zu einer (kommerziellen) alten Kollegin per pn die Beratung für Selbständige macht.
Ich will aber auf keinen Fall, dass der Kontakt hier irgendwie im Forum landet.
Persönlich habe ich nichts mit ihr zu tun und fand sie auch nicht immer einfach - fachlich ist sie aber unschlagbar und außerdem ist sie direkt. Ich schätze sie so ein, dass sie Dir eher eine unangenehme Wahrheit sagen würde mit der sie nichts oder wenig verdient anstatt Dir das zu sagen was Du hören willst nur um damit Einnahmen zu generieren.
Gerne! Macht Sie Schuldenberatung oder allgemeine Beratung für Selbständige? Etwas Empathie wäre zwar schön - aber letztendlich brauch ich klare Möglichkeiten und Handlungsempfehlungen.
Re: Schuldnerberatung mit Expertise bei Selbständigen gesucht, Firma soll fortgeführt werden
Verfasst: 25. Jun 2025, 03:06
von Shopgirl
Ich frage mal (absichtlich) ganz provokant: Wenn der Laden jetzt schon so schlecht läuft, dass ihr auch nach Jahren noch Wohngeld bezieht, was soll sich mit einer UG daran ändern?
Ohne euren speziellen Fall zu kennen (viele Details verrätst du ja nicht) kann ich aus privater und beruflicher Sicht nur sagen, dass sich Selbstständige oft viel zu lange an das eigentlich sinkende Schiff klammern. In nahezu 100% dieser Fälle wäre es besser gewesen, dicht zu machen und einer abhängigen Beschäftigung mit geregeltem Einkommen nachzugehen.
Re: Schuldnerberatung mit Expertise bei Selbständigen gesucht, Firma soll fortgeführt werden
Verfasst: 25. Jun 2025, 08:13
von imker
SabTo hat geschrieben: ↑24. Jun 2025, 20:44
caffery hat geschrieben: ↑24. Jun 2025, 19:32
...
Der Gedanke ist über eine UG Ruhe reinzubringen und die geschäftlichen Konten von den privaten zu trennen. Aktuell läuft alles als Einzelunternehmer - auch die Kredite laufen ja letztendlich auf mich als privat. Wenn ich dann danach Privatinsolvenz anmelde, die Firma weiterhin als UG weiterläuft, ich als GF angestellt bin > kann der IV mir die "Überführung" der Firma in eine UG vor der Insolvenz negativ auslegen? Wenn ich's stabilisieren kann wird das nicht erfolgen - aber falls nicht dann geht ja eigentlich nur noch Insolvenz
...chkeiten und Handlungsempfehlungen. [/color]
Ich halte diesen Gedanken nach wirklich zahlreichen Begleitungen von Situationen mit dieser Ausweich-Idee für eine "Fehlvorstellung".
Das liegt daran, dass ein GF einer UG so extrem viele Dinge einzuhalten hat, um nicht bei einer Krise und Insolvenz der UG/GmbH selbst wieder persönlich haften zu müssen.
Wird die Insolvenz bei der UG/GmbH beantragt und eingeleitet, ist regelmäßig der GF mit persönlkcher Haftung im Fokus des Verwalters - weil die übliche Verhaltensweise des GF durch "das schaffe ich schon" gekennzeichnet ist und der Verwalter und die Gericht sich nur fragen, wann hätten Zahlungen und damit der Geschäftsbetrieb wegen Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung eingestellt werden müssen.
Und die schlauen GF, die dann andere Personen zum GF machen und als Hintermann die Abläufe des Betriebs steuern, haften dennoch grundsätzlich für die Nichteinhaltung von unverständlichen Regeln.
Mach das nur, wenn... und sonst lass es sein mit der Selbständigkeit.
Re: Schuldnerberatung mit Expertise bei Selbständigen gesucht, Firma soll fortgeführt werden
Verfasst: 26. Jun 2025, 11:31
von SabTo
Ja das sind gute Einwände - die Frage ob es Sinn macht die weiterzuführen stelle ich mir immer wieder regelmäßig. Ich empfinde das auch nicht als provokant.
Aber ist inzwischen nicht mehr leicht zu beantworten..
Aktuell denke ich "JA" - ich mache es vor allem an 2,5 Dingen fest.
- Punkt 1:vor dem Schaden lief es gut und ich konnte deutlich mehr entnehmen
- Punkt 2: Wenn die Ämter Ihre arbeit getan haben und endlich Geld fließt, erholt sich die Firma schlagartig und läuft ins Plus. Solange die Ämter nicht bescheiden, muss ich knapp das 3 bis 4 fache (knapp 3-4tsd €) von dem entnehmen, als was eigentlich möglich ist. Das schnürt der Firma die Luft zu atmen ab. Sobald ich nur das entnehme, dass möglich ist, stabilisiert sich alles. Bis hin, dass ich kontrolliert mehr entnehmen kann. Das zeigt sich recht gut in der BWA.
- Punkt 2.5: Substanz (i.S. von Umsatz, knapp 6stellig) ist grundsätzlich vorhanden, Kostenstruktur muss aber verbessert werden, was aber schwer geht, wenn Liquidität in "falsche" Richtungen abfließt.
Ich kann gerne auch mehr ins Detail gehen - will Euch aber nicht langweilen. Daher hab ich's recht kurz gehalten. Gerne nachfragen.
Falls Ihr andere Wege als die UG wisst oder andere Ideen habt - gerne her damit. An sich ist mir die UG nicht so lieb, weil mehr Verwaltungsaufwand - aber ich sehe keine andere Möglichkeit.
Ich möchte vor allem versuchen die Firma vor z.B. Pfändungen/Übergriffen aus dem privaten Bereich zu schützen. Aktuell sind die Firmenkonten ungeschützt und können gesperrt werden, wenn aus dem privatem Bereich jemand beschließt eine Pfändung auf ein entsprechendes Konto zu legen - das macht mir dann ein wirtschaften bis zur Bezahlung unmöglich. Wenn ich hier dann aber bezahle, fehlt das Geld wieder in der Firma.
Auch habe ich mit dem zuständigen SB bei dem Jobcenter immense Probleme. Obwohl ich Bürgergeld zur Überbrückung bis zum Wohngeldbescheid beziehe, teilt er mein Unternehmen in verschiedenen Teilbereiche auf. Damit erzeugt er künstlich ein höheres "Einkommen", was dann wiederum zu reduzierten Leistungen führt. Das kostet viel Energie und Kraft hier sinnvoll gegen zu halten. Auch ist eine Vergleichbarkeit zu Wohngeld nicht mehr gegeben, da er dadurch einfach ein anderes Einkommen erzeugt. Das wäre über eine UG einfacher - dann ist eine "Zustromaufteilung" nicht mehr möglich.
Inzwischen ist natürlich auch die Überlegung da, einen kompletten Schnitt zu machen. Alles was privat und in der Firma angelaufen ist zusammen in die Insolvenz zu geben. Die Firma dann ohne Bindungen weiterlaufen zu lassen.
Re: Schuldnerberatung mit Expertise bei Selbständigen gesucht, Firma soll fortgeführt werden
Verfasst: 26. Jun 2025, 12:08
von Schuldine
SabTo hat geschrieben: ↑26. Jun 2025, 11:31
Ja das sind gute Einwände - die Frage ob es Sinn macht die weiterzuführen stelle ich mir immer wieder regelmäßig. Ich empfinde das auch nicht als provokant.
Aber ist inzwischen nicht mehr leicht zu beantworten..
Aktuell denke ich "JA" - ich mache es vor allem an 2,5 Dingen fest.
....
- Punkt 2: Wenn die Ämter Ihre arbeit getan haben und endlich Geld fließt, erholt sich die Firma schlagartig und läuft ins Plus. Solange die Ämter nicht bescheiden, muss ich knapp das 3 bis 4 fache (knapp 3-4tsd €) von dem entnehmen, als was eigentlich möglich ist. Das schnürt der Firma die Luft zu atmen ab. Sobald ich nur das entnehme, dass möglich ist, stabilisiert sich alles. Bis hin, dass ich kontrolliert mehr entnehmen kann. Das zeigt sich recht gut in der BWA.
.....
Da ich schon in einer vergleichbaren Situation war und die Problematik daher durchaus verstehe, frage ich mal nach:
Punkt 2 verstehe ich so, dass die Firma durchschnittlich 1000€/mtl. Entnahmen zulässt.
Wie viele Stunden monatlich arbeitest du dafür?
Das macht einen Stundenlohn in Höhe von ?
Wie bist du versichert?
Wiegt das alles die Probleme auf(auch mit Behörden), die sich für dich seit 2021 als Einzelunternehmer daraus ergeben ?
Dass sich mit der fortgeführten Selbstständigkeit weitere Probleme durch einen Insolvenzantrag ergeben würden, das hast du ja schon erkannt.
Wie hoch wären deine Verdienstmöglichkeiten in einem abhängigen Arbeitsverhältnis?
Welche Probleme würden sich dadurch weitgehend in Luft auflösen?
Würde sich ein Käufer für deine Firma finden lassen?
Drei Jahre sind keine Ewigkeit und danach kannst du neu überlegen.
Mir hat mal jemand eine Frage mit auf den Weg gegeben, die ich jetzt gerne an dich weitergeben würde:
"Ich habe es mir 40 Jahre schwer gemacht, warum soll ich jetzt damit aufhören?"

Re: Schuldnerberatung mit Expertise bei Selbständigen gesucht, Firma soll fortgeführt werden
Verfasst: 26. Jun 2025, 13:13
von SabTo
Schuldine hat geschrieben: ↑26. Jun 2025, 12:08
Da ich schon in einer vergleichbaren Situation war und die Problematik daher durchaus verstehe, frage ich mal nach:
Punkt 2 verstehe ich so, dass die Firma durchschnittlich 1000€/mtl. Entnahmen zulässt.
aktuell ja. Ich rechne mit 1200€/mtl; in der Vergangenheit waren es auch schon mehr als 3tsd
Wie viele Stunden monatlich arbeitest du dafür?
ca 60
Das macht einen Stundenlohn in Höhe von ?
auf Entnahme gerechnet unter Mindeslohn
Wie bist du versichert?
normal - aber keine Rentenversicherung etc.
Wiegt das alles die Probleme auf(auch mit Behörden), die sich für dich seit 2021 als Einzelunternehmer daraus ergeben?
Ich habe mich Mitte 2028 hauptberuflich selbständig gemacht. Als ich damals gegründet habe, war das die einzige Möglichkeit ein höheres Einkommen zu erwirtschaften, mit dem ich aus dem ALG II Bereich rausgekommen bin. War aufgrund der Familiengröße damals aufstockend ALG IIer. Der Stresslevel ist höher klar - aber abseits von der Schuldenproblematik nehme ich die Arbeit nicht so sehr als Arbeit war. Das war in der Anstellung anders.
Dass sich mit der fortgeführten Selbstständigkeit weitere Probleme durch einen Insolvenzantrag ergeben würden, das hast du ja schon erkannt.
Wie hoch wären deine Verdienstmöglichkeiten in einem abhängigen Arbeitsverhältnis?
ca. 2000 - 2500 Netto
Welche Probleme würden sich dadurch weitgehend in Luft auflösen?
Wäre immer noch Auftstocker, wenn keine Insolvenz erfolgt wären Schulden immer noch vorhanden. Wenn Insolvenz erfolgt wären Schulden "getilgt", aber Einkomenn zu klein für Familiengröße. Selbständigkeit bietet Möglichkeit auch kurzfristige finanzielle private Engpässe durch höhere Entnahmen (und spätere Rückführungen, entsprechende Disziplin habe ich) wieder auszugleichen. Die Möglichkeit gibt es in der Anstellung nicht mehr.
Würde sich ein Käufer für deine Firma finden lassen?
nein
Drei Jahre sind keine Ewigkeit und danach kannst du neu überlegen.
Mir hat mal jemand eine Frage mit auf den Weg gegeben, die ich jetzt gerne an dich weitergeben würde:
"Ich habe es mir 40 Jahre schwer gemacht, warum soll ich jetzt damit aufhören?"
Ich pflege zu sagen, dass die Selbständigkeit mich für eine Anstellung verdorbend hat.
Grundätzlich bewerbe ich mich immer mal wieder auf Stellen, die mir interessant erscheinen und wo ich mir gute Chance ausrechne. So komisch das klingt, sehe ich aber immer noch in der Selbständigkeit die größte Möglichkeit. Die aktuelle Entnahme von etwas über 1200 stellen knapp 10% des monatlichen Umsatzes dar. Das will ich auf 50% erhöhen. Aber die Umstellung braucht etwas Zeit bzw. es existieren Verträge (z.B. Ladengeschäft) die mich bis Ende diesen Jahres binden. Und wird halt aufgehalten und zurückgeworfen durch die Ämtergeschichten.
Daher ist mein aktueller Gedankengang durch stärkere Trennung von Privat und geschäftlich Ruhe in die Ämtergeschichten reinzubringen und dadurch dann auch Ruhe in die Firma. Was dann wiederum zu einer Reduzierung der Ämtergeschichten führt, weil höhere Entnahmen möglich sind.
Re: Schuldnerberatung mit Expertise bei Selbständigen gesucht, Firma soll fortgeführt werden
Verfasst: 26. Jun 2025, 14:06
von Schuldine
Shopgirl hat geschrieben: ↑25. Jun 2025, 03:06
Ich frage mal (absichtlich) ganz provokant: Wenn der Laden jetzt schon so schlecht läuft, dass ihr auch nach Jahren noch Wohngeld bezieht, was soll sich mit einer UG daran ändern?
Ohne euren speziellen Fall zu kennen (viele Details verrätst du ja nicht) kann ich aus privater und beruflicher Sicht nur sagen, dass sich Selbstständige oft viel zu lange an das eigentlich sinkende Schiff klammern. In nahezu 100% dieser Fälle wäre es besser gewesen, dicht zu machen und einer abhängigen Beschäftigung mit geregeltem Einkommen nachzugehen.
Das kann ich nur unterschreiben!
Das Problem der Selbstständigen ist nämlich meistens "ihr Baby" loszulassen.
Das ist nicht rational begründbar, aber emotional - und das wiegt enorm schwer!
@ SabTo
Ich sehe das typische (emotionale) Dilemma eines Selbstständigen in deiner Situation.
Du hältst dich an Pro-Argumenten für deine Selbstständigkeit fest.
Ich verstehe das absolut, da ich selbst in dieser Situation war!
Zudem waren meine Einkünfte aus der Selbstständigkeit deutlich höher , als ich sie als Arbeitnehmer hätte erzielen können.
Du blendest aber aus, dass die Sicherung des Lebensunterhalts und gleichzeitiger Schuldenbereinigung eines Selbstständigen um ein vielfaches schwieriger ist als eines Arbeitnehmers mit nachweislich gleichbleibendem, evtl. pfändbarem Einkommen!
Gleiches gilt ja auch für Leistungen, die du bei Ämtern beantragst.
Noch eine Frage:
Ist deine Frau berufstätig/verfügt über eigenes Einkommen?
Re: Schuldnerberatung mit Expertise bei Selbständigen gesucht, Firma soll fortgeführt werden
Verfasst: 26. Jun 2025, 15:08
von SabTo
Schuldine hat geschrieben: ↑26. Jun 2025, 14:06
@ SabTo
Ich sehe das typische (emotionale) Dilemma eines Selbstständigen in deiner Situation.
Du hältst dich an Pro-Argumenten für deine Selbstständigkeit fest.
Ja - emotional ist die Entscheidung sehr schwer. Durch einen auslaufenden Mietvertrag für die betrieblichen Räumlichkeiten, habe ich mit selbst aber eine Deadline gegeben. Aktuell stehen die Weichen so, dass auf Jahresende der Vetrag nicht verlängert wird. Das führt dann zu einer grunsätzlich anderen Situation, wo es evtl. auch um die Beendigung des ganzen geht. Ich selbst habe mir verordnet, dass ich den Vertrag nur verlängere, wenn es belastbare Zeichen da sind, dass es besser wird.
Ich verstehe das absolut, da ich selbst in dieser Situation war!
Zudem waren meine Einkünfte aus der Selbstständigkeit deutlich höher , als ich sie als Arbeitnehmer hätte erzielen können.
Was war für Dich das "schlagende Argument" aufzuhören bzw. zu wechseln?
Du blendest aber aus, dass die Sicherung des Lebensunterhalts und gleichzeitiger Schuldenbereinigung eines Selbstständigen um ein vielfaches schwieriger ist als eines Arbeitnehmers mit nachweislich gleichbleibendem, evtl. pfändbarem Einkommen!
Gleiches gilt ja auch für Leistungen, die du bei Ämtern beantragst.
Jaein - oder wahrscheinlich ja
Ich habe eigentlich recht gleichbleibende Umsätze. Da wäre das verwendebare Einkommen gut abschätzbar. Aber ja - der Aufwand ist höher und sowas wie Kündigungsschutz bei Auftraggebern oder Kaufgebot bei Kunden gibt es nicht. Und die wirtschafltiche Gesamtsituation ist nicht rosig.
Noch eine Frage:
Ist deine Frau berufstätig/verfügt über eigenes Einkommen?
War bisher zu Hause bei den Kindern gebunden und hilft im Geschäft aus. Die Kinder gehen teilweise jetzt aber selber in Ausbildung. Dann ist Sie freier. Da ist eine Anstellung bei extern nicht ausgeschlossen. Es laufen aber keine Verbindlichkeiten (z.B. Kredite) auf Sie.