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Statusupdate: Gründung einer Gesellschaft (AG, GMBH, UG) in der Insolvenz

Verfasst: 29. Mai 2025, 10:53
von Ziel:Insolvenz-Ende
Hallo,

ich musste mit mehreren Firmen und auch persönlich Insolvenz anmelden – einige werden das hier mitbekommen haben.

Weil ich persönlich wegen Abgabeversäumnissen in der EU finanzamtstechnisch für zwei Jahre gesperrt bin und auch befürchtet habe, dass mich andere Dienstleister ebenfalls als „Privatperson“ sperren, habe ich mich dazu entschlossen, eine Gesellschaft zu gründen und diese mir vorzuschalten.
So kann ich „unter dem Radar“ fliegen – zumindest bei den meisten (nicht bei allen) Gegebenheiten.

Das Problem ist nur: Ein Insolventer kann sich jederzeit mit einer Einzelfirma selbstständig machen – der Insolvenzverwalter (IV) muss zustimmen und diese freigeben –, aber bei einer Gesellschaft sieht das anders aus. Zumindest mein IV hat damit massive Probleme. Mein Anwalt sagt zwar, der IV sei unerfahren – aber egal, da stecke ich nun mal drin.

Ein Bekannter hat vor ein paar Monaten eine Gesellschaft mit dem Ziel gegründet, meine Firmen zu kaufen und mir dann – nach Freigabe – diese Gesellschaft zu übertragen.

Das war ein riesiger Akt, und es läuft einfach nicht so, wie ich es mir vorgestellt hatte.
Die Gesellschaft ist gegründet, die Firmen sind gekauft, die Gesellschaft ist auch schon am Markt aktiv und macht Geschäfte.

Die Freigabe durch den IV war hochkompliziert, Zusagen wurden nicht eingehalten, und es lief alles andere als gut und glatt.
Die Freigabe ist zwar jetzt da, bezieht sich aber nur auf die Gesellschaft.

Sprich: Beziehe ich ein Geschäftsführer-Gehalt, wird dieses gepfändet (natürlich im Rahmen der Pfändungsgrenze).
Ich soll mir das Geld stattdessen als Gesellschafter auszahlen lassen…

Außerdem warnte mein Anwalt – nachdem er die Freigabe gesehen hatte –, dass der IV auf die Idee kommen könnte zu behaupten, meine Gesellschaft mache ja Millionenumsätze und deshalb sei mein GF-Gehalt von 3.000 € brutto viel zu niedrig. Bei 3 Millionen Umsatz müssten mindestens 13.000 € brutto drin sein – was natürlich einen riesigen Batzen an Pfändung bedeuten würde…
(P.S.: Das mit den Millionenumsätzen war natürlich nur der Wortlaut des Anwalts, als übertriebenes Beispiel gemeint.)

Also: Ich habe die Gesellschaft notariell gekauft. Da sie keinen „inneren Wert“ hatte, lag der Kaufpreis bei den reinen Gründungskosten, die ich monatlich abbezahle.
Im Kaufvertrag stand, dass der Kauf nur zustande kommt, wenn der IV diese Gesellschaft freigibt. Der IV wollte sie aber erst freigeben, nachdem ich sie gekauft habe…
Die Freigabe habe ich nun erhalten, und die Gesellschaft gehört jetzt mir.

Das ist nun der aktuelle Stand. Ein sehr wichtiges Ziel ist nun erreicht.

Gruß

Re: Statusupdate: Gründung einer Gesellschaft (AG, GMBH, UG) in der Insolvenz

Verfasst: 29. Mai 2025, 15:05
von robo
Ziel:Insolvenz-Ende hat geschrieben: 29. Mai 2025, 10:53 ...
Das Problem ist nur: Ein Insolventer kann sich jederzeit mit einer Einzelfirma selbstständig machen
...
Das ist richtig.
Ziel:Insolvenz-Ende hat geschrieben: 29. Mai 2025, 10:53 ...
– der Insolvenzverwalter (IV) muss zustimmen und diese freigeben
...
Das ist (mW) nicht richtig:
1. Ein IV muss nicht "zustimmen".
Jeder Schuldner hat idR das Recht auf "freie Berufsausübung" - eben auch in Form einer selbständigen Tätigkeit.
2. Ein IV MUSS die selbständige Tätigkeit nicht freigeben iSd § 35 (2) InsO - er KANN sie freigeben.
Oder aber eben auch nicht.
Wenn nicht, dann ist der IV der Chef im Laden, ihm gehört der komplette Umsatz und er entscheidet über JEDE Betriebsausgabe.
Ziel:Insolvenz-Ende hat geschrieben: 29. Mai 2025, 10:53 ...
aber bei einer Gesellschaft sieht das anders aus. Zumindest mein IV hat damit massive Probleme.
...
Das ist verständlich, denn eine Gesellschaft, z.B. eine GmbH, ist ja eine eigenständige juristische Person (und somit zwar insolvenzfähig, aber nicht RSB-fähig).

Die Freigabe einer GmbH ist nun mal eine komplizierte Kiste ... und es kommt sehr auf die individuellen (Vertrags-) Verhältnisse an. Wenn der Schuldner zB alleiniger geschäftsführender Gesellschafter ist, dann könnte ein IV die GF-Tätigkeit ggf. 'freigeben' - aber die Gesellschaftsanteile sind normalerweise "Vermögen" und fallen in die "Masse".
Ziel:Insolvenz-Ende hat geschrieben: 29. Mai 2025, 10:53 ...
Die Freigabe ist zwar jetzt da, bezieht sich aber nur auf die Gesellschaft.
...
Das Schreiben des IV würde mich echt interessieren, magst Du es hier mal einstellen ?
Anonymisiert natürlich.

Und was hat der IV zu Deiner GF-Tätigkeit gesagt/geschrieben ?
Betrachtet er das als 'selbständige Tätigkeit' (wie im SV-Recht) und gibt sie frei (gem. § 35(2) InsO) ?

Re: Statusupdate: Gründung einer Gesellschaft (AG, GMBH, UG) in der Insolvenz

Verfasst: 29. Mai 2025, 17:07
von Ziel:Insolvenz-Ende
Hi robo,

da du mir so oft mit Rat zur Seite gestanden hast würde ich dir das Schreiben gerne zukommen lassen. Und ich habs manchmal nicht verstanden oder anders gemacht.... Aber es hier posten, ich weiss net.... muss ich mir überlegen...

Klar muss der IV die Gesellschaft NICHT frei geben, das ist etwas unklar. Wenn er sie nicht frei gibt würde ich sie laufen lassen und dann die Arbeit einstellen, soll er es überehmen.... (zu dem Gedanken später mal mehr)...


Und was hat der IV zu Deiner GF-Tätigkeit gesagt/geschrieben ?

Ja EBEN, der IV hat die Tätigkeit NICHT frei gegeben.... Ich darf sozusagen kein Gehalt beziehen, er sagte ich solle kein Gehalt beziehen sondern mit Geld als Gesellschafter entnehmen, ABER das kann gegen das Gesetz verstoßen...

was sagst du dazu?
Mein anwalt sagt der IV ist ein +++++++++++++
Ich habe ja einen Anwalt und hätte ihn diesen ganzen scheiss abwickeln lassen sollen, dann wäre ich 5 stellig besser raus gekommen...
der IV macht weitere Probleme und nun schalte ich nur noch meinen Anwalt ein.....

Re: Statusupdate: Gründung einer Gesellschaft (AG, GMBH, UG) in der Insolvenz

Verfasst: 29. Mai 2025, 17:09
von Ziel:Insolvenz-Ende
Ach Robo, kannst du das Schreiben mal lesen und mir deine Meinung sagen?

Re: Statusupdate: Gründung einer Gesellschaft (AG, GMBH, UG) in der Insolvenz

Verfasst: 30. Mai 2025, 09:03
von robo
täte ich ggf sogar machen, doch ich war in Telepathie schon immer schlecht.

Re: Statusupdate: Gründung einer Gesellschaft (AG, GMBH, UG) in der Insolvenz

Verfasst: 31. Mai 2025, 10:37
von Ziel:Insolvenz-Ende
Hallo

ja ja ich muss das erstmal cleanen, das sind annähernd 15 seiten und immer und immer wieder werden namen und orte genannt

beim ersten versucht ist mein PC angekackt... kommt

Re: Statusupdate: Gründung einer Gesellschaft (AG, GMBH, UG) in der Insolvenz

Verfasst: 2. Jun 2025, 10:23
von robo
15 Seiten für eine Freigabe ?
STAUN !!!
Bei mir war das ein (1) Satz, das war allerdings eine Einzelfirma, keine GmbH o.ä.

Und was steht in den Insolvenzbekanntmachungen vom Gericht ?
„ … der IV hat die Freigabe der Firma … gem. InsO § 35 (2) erklärt … „ ?