Statusupdate: Gründung einer Gesellschaft (AG, GMBH, UG) in der Insolvenz
Verfasst: 29. Mai 2025, 10:53
Hallo,
ich musste mit mehreren Firmen und auch persönlich Insolvenz anmelden – einige werden das hier mitbekommen haben.
Weil ich persönlich wegen Abgabeversäumnissen in der EU finanzamtstechnisch für zwei Jahre gesperrt bin und auch befürchtet habe, dass mich andere Dienstleister ebenfalls als „Privatperson“ sperren, habe ich mich dazu entschlossen, eine Gesellschaft zu gründen und diese mir vorzuschalten.
So kann ich „unter dem Radar“ fliegen – zumindest bei den meisten (nicht bei allen) Gegebenheiten.
Das Problem ist nur: Ein Insolventer kann sich jederzeit mit einer Einzelfirma selbstständig machen – der Insolvenzverwalter (IV) muss zustimmen und diese freigeben –, aber bei einer Gesellschaft sieht das anders aus. Zumindest mein IV hat damit massive Probleme. Mein Anwalt sagt zwar, der IV sei unerfahren – aber egal, da stecke ich nun mal drin.
Ein Bekannter hat vor ein paar Monaten eine Gesellschaft mit dem Ziel gegründet, meine Firmen zu kaufen und mir dann – nach Freigabe – diese Gesellschaft zu übertragen.
Das war ein riesiger Akt, und es läuft einfach nicht so, wie ich es mir vorgestellt hatte.
Die Gesellschaft ist gegründet, die Firmen sind gekauft, die Gesellschaft ist auch schon am Markt aktiv und macht Geschäfte.
Die Freigabe durch den IV war hochkompliziert, Zusagen wurden nicht eingehalten, und es lief alles andere als gut und glatt.
Die Freigabe ist zwar jetzt da, bezieht sich aber nur auf die Gesellschaft.
Sprich: Beziehe ich ein Geschäftsführer-Gehalt, wird dieses gepfändet (natürlich im Rahmen der Pfändungsgrenze).
Ich soll mir das Geld stattdessen als Gesellschafter auszahlen lassen…
Außerdem warnte mein Anwalt – nachdem er die Freigabe gesehen hatte –, dass der IV auf die Idee kommen könnte zu behaupten, meine Gesellschaft mache ja Millionenumsätze und deshalb sei mein GF-Gehalt von 3.000 € brutto viel zu niedrig. Bei 3 Millionen Umsatz müssten mindestens 13.000 € brutto drin sein – was natürlich einen riesigen Batzen an Pfändung bedeuten würde…
(P.S.: Das mit den Millionenumsätzen war natürlich nur der Wortlaut des Anwalts, als übertriebenes Beispiel gemeint.)
Also: Ich habe die Gesellschaft notariell gekauft. Da sie keinen „inneren Wert“ hatte, lag der Kaufpreis bei den reinen Gründungskosten, die ich monatlich abbezahle.
Im Kaufvertrag stand, dass der Kauf nur zustande kommt, wenn der IV diese Gesellschaft freigibt. Der IV wollte sie aber erst freigeben, nachdem ich sie gekauft habe…
Die Freigabe habe ich nun erhalten, und die Gesellschaft gehört jetzt mir.
Das ist nun der aktuelle Stand. Ein sehr wichtiges Ziel ist nun erreicht.
Gruß
ich musste mit mehreren Firmen und auch persönlich Insolvenz anmelden – einige werden das hier mitbekommen haben.
Weil ich persönlich wegen Abgabeversäumnissen in der EU finanzamtstechnisch für zwei Jahre gesperrt bin und auch befürchtet habe, dass mich andere Dienstleister ebenfalls als „Privatperson“ sperren, habe ich mich dazu entschlossen, eine Gesellschaft zu gründen und diese mir vorzuschalten.
So kann ich „unter dem Radar“ fliegen – zumindest bei den meisten (nicht bei allen) Gegebenheiten.
Das Problem ist nur: Ein Insolventer kann sich jederzeit mit einer Einzelfirma selbstständig machen – der Insolvenzverwalter (IV) muss zustimmen und diese freigeben –, aber bei einer Gesellschaft sieht das anders aus. Zumindest mein IV hat damit massive Probleme. Mein Anwalt sagt zwar, der IV sei unerfahren – aber egal, da stecke ich nun mal drin.
Ein Bekannter hat vor ein paar Monaten eine Gesellschaft mit dem Ziel gegründet, meine Firmen zu kaufen und mir dann – nach Freigabe – diese Gesellschaft zu übertragen.
Das war ein riesiger Akt, und es läuft einfach nicht so, wie ich es mir vorgestellt hatte.
Die Gesellschaft ist gegründet, die Firmen sind gekauft, die Gesellschaft ist auch schon am Markt aktiv und macht Geschäfte.
Die Freigabe durch den IV war hochkompliziert, Zusagen wurden nicht eingehalten, und es lief alles andere als gut und glatt.
Die Freigabe ist zwar jetzt da, bezieht sich aber nur auf die Gesellschaft.
Sprich: Beziehe ich ein Geschäftsführer-Gehalt, wird dieses gepfändet (natürlich im Rahmen der Pfändungsgrenze).
Ich soll mir das Geld stattdessen als Gesellschafter auszahlen lassen…
Außerdem warnte mein Anwalt – nachdem er die Freigabe gesehen hatte –, dass der IV auf die Idee kommen könnte zu behaupten, meine Gesellschaft mache ja Millionenumsätze und deshalb sei mein GF-Gehalt von 3.000 € brutto viel zu niedrig. Bei 3 Millionen Umsatz müssten mindestens 13.000 € brutto drin sein – was natürlich einen riesigen Batzen an Pfändung bedeuten würde…
(P.S.: Das mit den Millionenumsätzen war natürlich nur der Wortlaut des Anwalts, als übertriebenes Beispiel gemeint.)
Also: Ich habe die Gesellschaft notariell gekauft. Da sie keinen „inneren Wert“ hatte, lag der Kaufpreis bei den reinen Gründungskosten, die ich monatlich abbezahle.
Im Kaufvertrag stand, dass der Kauf nur zustande kommt, wenn der IV diese Gesellschaft freigibt. Der IV wollte sie aber erst freigeben, nachdem ich sie gekauft habe…
Die Freigabe habe ich nun erhalten, und die Gesellschaft gehört jetzt mir.
Das ist nun der aktuelle Stand. Ein sehr wichtiges Ziel ist nun erreicht.
Gruß