Pfändungsgrenze trotz Quotenzahlung §§ 35 Abs. 2, 295a
Verfasst: 27. Feb 2025, 08:28
Guten Tag
ich verhandele nun schon seit einem Monat mit dem IV und selbst mein Anwalt ist nebulös...
Hintergrund:
Also ein Freund hat meine Firmen aufgekauft und eine UG gegründet, mit dem Ziel mir diese kurzfristg zu überschreiben.
Der IV hat gesagt er würde diese UG freigeben aber ERST NACHDEM SIE MIR ÜBERSCHRIEBEN WURDE. Ich solle mich auf sein Wort verlassen...
Naja, da kan ich mich wohl drauf verlassen dass er irgendetwas frei gibt....
NUR:
Wir haben verhandelt dass ich Betrag X als Quote an ihn zahle sobald die UG meine ist.
Nun will er trotzallem mein Gehalt pfänden das ich als GF aus der UG ziehe...
Das widerspricht aus meiner sich dem 35 Abs 2
Stattdessen muss der Schuldner entweder
Einen angemessenen Betrag an den Insolvenzverwalter abführen (Quotenzahlung), oder
Das pfändbare Einkommen nach der Pfändungstabelle abgeben (wie bei einem Angestellten).
Aber er will ja beides... Er begründet das (glaube ich) damit dass es sich um eine UG und nicht um eine Einzelfirma handelt.
Ich habe meinen Anwalt gebeten das zu klären, aber statt dass er diesen Punkt, DIESEN EINZIGEN OFFENEN Punkt klärt, schreibt er mir zurück dass der IV der Freigabe zustimm und lässt diesen EINEN Punkt einfach weg...
Also nur um das nochmal deutlich zu machen: Ich wusste alles vorhergehende schon, der Anwalt sollte nur diesen einen Punkt klären NUR dafür habe ich ihn bezahlt
Leute ich weiss echt nicht mehr in welchem Saustall wir leben, aber von studierten juristen hätte ich so eine Augenwischerei, Lügerei und Hinterhältigkeit nicht erwartet...
Als weiteren Punkt: Mein IV macht keine Aussagen schriftlich, wenn ich eine konkrete Anfrage habe schreibt er zurück: Rufen Sie mich bitte an.... ICH KANN NICHTS NACHWEISEN....
Wie kann ein Deutsches Gericht einen unbescholtenen Zivilisten einem solchen wirrwarr an hinterhältigem Mist aussetzen...
ich verhandele nun schon seit einem Monat mit dem IV und selbst mein Anwalt ist nebulös...
Hintergrund:
Also ein Freund hat meine Firmen aufgekauft und eine UG gegründet, mit dem Ziel mir diese kurzfristg zu überschreiben.
Der IV hat gesagt er würde diese UG freigeben aber ERST NACHDEM SIE MIR ÜBERSCHRIEBEN WURDE. Ich solle mich auf sein Wort verlassen...
Naja, da kan ich mich wohl drauf verlassen dass er irgendetwas frei gibt....
NUR:
Wir haben verhandelt dass ich Betrag X als Quote an ihn zahle sobald die UG meine ist.
Nun will er trotzallem mein Gehalt pfänden das ich als GF aus der UG ziehe...
Das widerspricht aus meiner sich dem 35 Abs 2
Stattdessen muss der Schuldner entweder
Einen angemessenen Betrag an den Insolvenzverwalter abführen (Quotenzahlung), oder
Das pfändbare Einkommen nach der Pfändungstabelle abgeben (wie bei einem Angestellten).
Aber er will ja beides... Er begründet das (glaube ich) damit dass es sich um eine UG und nicht um eine Einzelfirma handelt.
Ich habe meinen Anwalt gebeten das zu klären, aber statt dass er diesen Punkt, DIESEN EINZIGEN OFFENEN Punkt klärt, schreibt er mir zurück dass der IV der Freigabe zustimm und lässt diesen EINEN Punkt einfach weg...
Also nur um das nochmal deutlich zu machen: Ich wusste alles vorhergehende schon, der Anwalt sollte nur diesen einen Punkt klären NUR dafür habe ich ihn bezahlt
Leute ich weiss echt nicht mehr in welchem Saustall wir leben, aber von studierten juristen hätte ich so eine Augenwischerei, Lügerei und Hinterhältigkeit nicht erwartet...
Als weiteren Punkt: Mein IV macht keine Aussagen schriftlich, wenn ich eine konkrete Anfrage habe schreibt er zurück: Rufen Sie mich bitte an.... ICH KANN NICHTS NACHWEISEN....
Wie kann ein Deutsches Gericht einen unbescholtenen Zivilisten einem solchen wirrwarr an hinterhältigem Mist aussetzen...