Geplante Selbstständigkeit
Verfasst: 26. Feb 2025, 08:28
Guten Morgen zusammen,
ich wurde im November ungerechtfertigt außerordentlich gekündigt (lange Geschichte, Kündigungsschutzklage läuft noch) und habe dadurch eine Sperre von der Arbeitsagentur erhalten und musste 3 Monate Bürgergeld beziehen. Dadurch war/bin ich zahlungsunfähig. Ich habe mehrere Gläubiger und insgesamt eine mittlere 5-stellige Summe an Schulden. Gläubiger sind alles Banken.
Ich bin aktuell bei einer Schuldnerberatung und stehe kurz vor dem Versuch der außergerichtlichen Vergleichs. Dieser wird voraussichtlich scheitern und ich werde dann Privatinsolvenz anmelden müssen.
Nun habe ich von der Arbeitsagentur die gewünschte Weiterbildung im Bereich Vertrieb bewilligt bekommen. Diese startet nächste Woche und hat für mich das Ziel mich selbstständig zu machen. Verdienstmöglichkeiten sind hier sehr gut, so dass ich keine Bedenken habe das fiktive Gehalt dann an den IV abzuführen.
Mein Problem ist jetzt folgendes: ich möchte natürlich so schnell es geht aus der Arbeitslosigkeit raus und möchte zudem noch Gründungszuschuss beantragen. Am Liebsten würde ich mich also jetzt schon im März selbstständig machen. Die Schuldnerberatung meinte, dann könnten sie mir nicht mehr helfen und ich müsste Regelinsolvenz anmelden. Wenn ich jetzt aber noch warte, dann dauert es noch Monate bis ich in die Selbstständigkeit starten kann. Ich habe jetzt gelesen, dass vom Insolvenzantrag bis Eröffnung 1-3 Monate vergehen können und dann muss ich ja noch warten bis ich den IV um Genehmigung meiner Selbstständigkeit bitten kann. Das zieht sich ja alles ewig und in der Zeit könnte ich schon wieder Geld verdienen (übrigens benötige ich für meine Arbeit nur bereits vorhandenes Handy und Laptop und müsste keinerlei Investitionen tätigen, sondern würde von Tag 1 Geld verdienen).
Lange Rede kurzer Sinn: gibt es keinen schnelleren Weg oder muss ich wirklich noch Monate abwarten? Hat da jemand Erfahrung/Ideen?
ich wurde im November ungerechtfertigt außerordentlich gekündigt (lange Geschichte, Kündigungsschutzklage läuft noch) und habe dadurch eine Sperre von der Arbeitsagentur erhalten und musste 3 Monate Bürgergeld beziehen. Dadurch war/bin ich zahlungsunfähig. Ich habe mehrere Gläubiger und insgesamt eine mittlere 5-stellige Summe an Schulden. Gläubiger sind alles Banken.
Ich bin aktuell bei einer Schuldnerberatung und stehe kurz vor dem Versuch der außergerichtlichen Vergleichs. Dieser wird voraussichtlich scheitern und ich werde dann Privatinsolvenz anmelden müssen.
Nun habe ich von der Arbeitsagentur die gewünschte Weiterbildung im Bereich Vertrieb bewilligt bekommen. Diese startet nächste Woche und hat für mich das Ziel mich selbstständig zu machen. Verdienstmöglichkeiten sind hier sehr gut, so dass ich keine Bedenken habe das fiktive Gehalt dann an den IV abzuführen.
Mein Problem ist jetzt folgendes: ich möchte natürlich so schnell es geht aus der Arbeitslosigkeit raus und möchte zudem noch Gründungszuschuss beantragen. Am Liebsten würde ich mich also jetzt schon im März selbstständig machen. Die Schuldnerberatung meinte, dann könnten sie mir nicht mehr helfen und ich müsste Regelinsolvenz anmelden. Wenn ich jetzt aber noch warte, dann dauert es noch Monate bis ich in die Selbstständigkeit starten kann. Ich habe jetzt gelesen, dass vom Insolvenzantrag bis Eröffnung 1-3 Monate vergehen können und dann muss ich ja noch warten bis ich den IV um Genehmigung meiner Selbstständigkeit bitten kann. Das zieht sich ja alles ewig und in der Zeit könnte ich schon wieder Geld verdienen (übrigens benötige ich für meine Arbeit nur bereits vorhandenes Handy und Laptop und müsste keinerlei Investitionen tätigen, sondern würde von Tag 1 Geld verdienen).
Lange Rede kurzer Sinn: gibt es keinen schnelleren Weg oder muss ich wirklich noch Monate abwarten? Hat da jemand Erfahrung/Ideen?