Treuhänder möchte monatliche BWA einsehen
Verfasst: 13. Dez 2024, 23:11
Hallo Zusammen,
hier vorab die Eckdaten:
12/2022 Insolvenzeröffnung - Vollzeitbeschäftigung
09/2024 Freigabe einer selbstständigen Tätigkeit - immer noch Vollzeitbeschäftigung (bis 31.12.2024)
10/2024 Insolvenzverfahren aufgehoben
Mit der Freigabe zusammen Hinweis wie folgt:
"Sollten Ihrer Hauptbeschäftigung bei Firma xy nicht mehr nachgehen und somit keine pfändbaren Beträge ... abführen können, sind Sie als Selbständiger verpflichtet die Insolvenzgläubiger durch entsprechende Zahlungen an die Insolvenzmasse so zu stellen, wie es bei einem angemessen Dienstverhältnis der Fall wäre. Aus diesesem Grunde bitte ich Sie, auch in Ihrer selbständigen Tätigkeit monatlich weiterhin Betrag x auf das nachstehende Konto zu überweisen."
Punkt. Bis dahin alles ok. Habe ich verstanden.
Sechs Wochen später ein erneutes Schreiben:
"Hiermit möchte ich Sie an mein Schreiben vom September erinnern, welches ich in Kopie beifüge. Bitte teilen Sie mir mit, wie hoch Ihr monatliches Nettoeinkommen ist, damit ich den pfändbaren Betrag ermitteln kann. Bitte entsprechende Nachweise beifügen." Frist eine Woche. (Anmerk. im ersten Schreiben, war keine Aufforderung hierzu)
ab 01.01.2024 werde ich bei einer anderen Firma Teilzeit arbeiten, Gewerbe GbR läuft seit September.
Telefonat mit dem Treuhänder: O-Ton: "ich möchte jeden Monat ab Januar eine BWA von Ihnen haben, damit ich den pfändbaren Betrag berechnen kann, ich muss ja auch wissen, ob überhaupt bei Ihnen gepfändet werden kann."
Jetzt stehe ich etwas auf dem Schlauch, was denn nun?
Das zweite Schreiben und auch das Telefonat widersprechen ganz und gar dem Freigabeschreiben.
Zur meiner Person: Mitte 50, keine abgeschlosse Ausbildung.
Könnt Ihr mir eventuell Tipps geben, wie ich mich verhalten soll? Ich habe bereits das Forum und auch das Internet durchstöbert, weiß aber nicht wirklich wie genau die Rechtslage ist. Muss ich dem TH die mtl. BWA schicken? Oder reicht es auch wie gehabt den Betrag x zu überweisen?
Vielen Dank im Voraus.
-Nolan-
hier vorab die Eckdaten:
12/2022 Insolvenzeröffnung - Vollzeitbeschäftigung
09/2024 Freigabe einer selbstständigen Tätigkeit - immer noch Vollzeitbeschäftigung (bis 31.12.2024)
10/2024 Insolvenzverfahren aufgehoben
Mit der Freigabe zusammen Hinweis wie folgt:
"Sollten Ihrer Hauptbeschäftigung bei Firma xy nicht mehr nachgehen und somit keine pfändbaren Beträge ... abführen können, sind Sie als Selbständiger verpflichtet die Insolvenzgläubiger durch entsprechende Zahlungen an die Insolvenzmasse so zu stellen, wie es bei einem angemessen Dienstverhältnis der Fall wäre. Aus diesesem Grunde bitte ich Sie, auch in Ihrer selbständigen Tätigkeit monatlich weiterhin Betrag x auf das nachstehende Konto zu überweisen."
Punkt. Bis dahin alles ok. Habe ich verstanden.
Sechs Wochen später ein erneutes Schreiben:
"Hiermit möchte ich Sie an mein Schreiben vom September erinnern, welches ich in Kopie beifüge. Bitte teilen Sie mir mit, wie hoch Ihr monatliches Nettoeinkommen ist, damit ich den pfändbaren Betrag ermitteln kann. Bitte entsprechende Nachweise beifügen." Frist eine Woche. (Anmerk. im ersten Schreiben, war keine Aufforderung hierzu)
ab 01.01.2024 werde ich bei einer anderen Firma Teilzeit arbeiten, Gewerbe GbR läuft seit September.
Telefonat mit dem Treuhänder: O-Ton: "ich möchte jeden Monat ab Januar eine BWA von Ihnen haben, damit ich den pfändbaren Betrag berechnen kann, ich muss ja auch wissen, ob überhaupt bei Ihnen gepfändet werden kann."
Jetzt stehe ich etwas auf dem Schlauch, was denn nun?
Das zweite Schreiben und auch das Telefonat widersprechen ganz und gar dem Freigabeschreiben.
Zur meiner Person: Mitte 50, keine abgeschlosse Ausbildung.
Könnt Ihr mir eventuell Tipps geben, wie ich mich verhalten soll? Ich habe bereits das Forum und auch das Internet durchstöbert, weiß aber nicht wirklich wie genau die Rechtslage ist. Muss ich dem TH die mtl. BWA schicken? Oder reicht es auch wie gehabt den Betrag x zu überweisen?
Vielen Dank im Voraus.
-Nolan-