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RSB ist wie Sondervermögen, ein Wortwitz. Und was macht das Finanzamt mit den Schulden? Es treibt sie ein?

Verfasst: 29. Okt 2024, 04:44
von Ziel:Planinsolvenz
Hallo,

heute habe ich gelernt, zugegeben hier habe ich es auch schonmal gehört, eine Restschuldbefreiung gibt es nicht, es ist nur die (mit meinen Worten) Anweisung an die Gläubiger dass sie die Schulden nicht mehr eintreiben dürfen, diese bleiben also bestehen. Also auch NACH :!: der RSB

Ich halte es also für zwingend erforderlich einen Vergleich zu erwirken, der alle Schulden löscht....

Mein erster Anwalt riet mir vollkommen davon ab, und auch robo hier ist der Meinung dass die 3 Jahre schnell vorbei gehen....

Nun habe ich einen neuen Anwalt, einen Spezialisten für Steuerinsolvenzrecht.

Dieser sagte dass das Finanzamt zukünftige Steuergutschriften dazu verwenden wird um deren Verbindlichkeiten zu decken....

Eine Neugründung ist also unter Vorbelastungen ....

Gibt es eine Individuelle Lösung die man ggf mit dem FA treffen kann?

Re: RSB ist wie Sondervermögen, ein Wortwitz. Und was macht das Finanzamt mit den Schulden? Es treibt sie ein?

Verfasst: 29. Okt 2024, 07:47
von robo
Ja, das Finanzamt darf, wie jeder andere Inso-Gläubiger, während des Inso-Verfahrens ggf. aufrechnen.
Aber nach erteilter RSB m.W. nicht mehr.
Ziel:Planinsolvenz hat geschrieben: 29. Okt 2024, 04:44 ...
Gibt es eine Individuelle Lösung die man ggf mit dem FA treffen kann?
Kommt auf Dein FA an ...

Aber Deine beiden Inso-Verfahren (GmbH und e.K.) sind doch bereits eröffnet ?
Dann sind 'individuelle Lösungen' doch vorbei, dann gilt die InsO
(da steht auch irgendwo was zu 'Aufrechnungslage').

Re: RSB ist wie Sondervermögen, ein Wortwitz. Und was macht das Finanzamt mit den Schulden? Es treibt sie ein?

Verfasst: 29. Okt 2024, 09:27
von tidus82
Nein, das Finanzamt darf nach der RSB nicht mehr aufrechnen mit zukünftigem Guthaben.
Ich habe genau das gleiche Problem - Schulden beim FA aus ehemaliger Selbständigkeit - nach RSB habe ich dann sogar rückwirkend für die letzten Jahre meine Steuererklärungen gemacht und die wurden mir normal ausgezahlt.

Re: RSB ist wie Sondervermögen, ein Wortwitz. Und was macht das Finanzamt mit den Schulden? Es treibt sie ein?

Verfasst: 29. Okt 2024, 10:21
von robo
Danke, tidus82, dann stimmt meine Erinnerung ja, ich war nur gerade zu faul, die Rechtsgrundlage dafür rauszusuchen.
Ziel:Planinsolvenz hat geschrieben: 29. Okt 2024, 04:44 ...
heute habe ich gelernt, zugegeben hier habe ich es auch schonmal gehört, eine Restschuldbefreiung gibt es nicht, es ist nur die (mit meinen Worten) Anweisung an die Gläubiger dass sie die Schulden nicht mehr eintreiben dürfen, diese bleiben also bestehen. Also auch NACH :!: der RSB
...
Es gibt keine "Anweisung" (von wem auch ?), das ist ganz einfach geltendes Recht.


Ziel:Planinsolvenz hat geschrieben: 29. Okt 2024, 04:44 ...
Ich halte es also für zwingend erforderlich einen Vergleich zu erwirken, der alle Schulden löscht....
...
Ganz einfach: Einige Dich mit Deinem Gläubiger.
Wenn der Dir dann bestätigt: "So, alles gut" und Dir ggf. seinen 'Titel' gegen Dich herausgibt (entwertet, versteht sich), dann ist doch alles gut.

Re: RSB ist wie Sondervermögen, ein Wortwitz. Und was macht das Finanzamt mit den Schulden? Es treibt sie ein?

Verfasst: 29. Okt 2024, 10:41
von Ziel:Planinsolvenz
Ich habe nun mit dem FA telefoniert, die haben mir bestätigt was ihr hier sagt.

Das FA rechnet nicht mehr auf....

Seltsam dass der Anwalt mir sowas sagt...

Re: RSB ist wie Sondervermögen, ein Wortwitz. Und was macht das Finanzamt mit den Schulden? Es treibt sie ein?

Verfasst: 4. Nov 2024, 12:00
von Darnox
Ziel:Planinsolvenz hat geschrieben: 29. Okt 2024, 10:41 Seltsam dass der Anwalt mir sowas sagt...
Das kommt halt davon, wenn man den "Spezialisten" fragt. 😂