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Steuerbescheide ohne Steuererklärung

Verfasst: 20. Okt 2024, 09:51
von Ziel:Planinsolvenz
Hallo

ich hatte eben meine Steuerbescheide im Briefkasten, jedoch ohne je eine Steuererklärung abgegeben zu haben. Selbst die Umsatzsteuer wurde irgendwie berechnet.

Wie kann sowas funktionieren?Ich weiss dass niemand, selbst der IV die Zahlen hatte...
Die Unterlagen liegen in meinem Büro....

Re: Steuerbescheide ohne Steuererklärung

Verfasst: 20. Okt 2024, 10:00
von tidus82
Könnte das eine Schätzung vom Finanzamt sein?

Re: Steuerbescheide ohne Steuererklärung

Verfasst: 20. Okt 2024, 10:50
von Ziel:Planinsolvenz
Naja es muss ja eine Schätzung sein, wenn die keine daten haben....
Es ist das Jahr 2022 das gerade beim STB ist, der aber nix macht weil er kein Geld bekommen wird.
und 2023, die Unterlagen sind noch bei mir...

ich habe mehrere Firmen, morgen oder vielleicht heut mittag fahr ich in die Firma, vielleicht hat die andere firma auch den Bescheid für 23 vorliegen....

Re: Steuerbescheide ohne Steuererklärung

Verfasst: 20. Okt 2024, 11:44
von robo
Bisher waren "mehrere" Firmen doch die zwei: GmbH und e.K. ... richtig ?
Und für die GmbH ist das Insolvenzverfahren bereits eröffnet, richtig ?
Für Dich persönlich (=e.K.) auch ?
Welche Rechtsform haben die ggf. noch anderen Firmen ?
Und wer ist der Adressat der Steuerbescheide ?

Achte mal auf die Datum-Angaben: Für welchen Zeitraum genau ist der Bescheid / sind die Bescheide ?
Besteht da einen Zusammenhang mit der Inso-Eröffnung / den Inso-Eröffnungen ?

Wenn es Schätzungen vom FA wären, müßte das eigentlich auch da stehen, mit dem Zusatz:
" ... entbindet nicht von der Abgabe der Erklärung ..." oder so.

"Normal" erläßt das FA zum Datum der Inso-Eröffnung solche Bescheide zwecks Abtrennung von
VOR Eröffnung = ggf. Inso-Forderung
NACH Eröffnung = ggf. neue Schulden.

Sonst fällt mir auch nichts dazu ein ... aber das ein FA "ganz von alleine" irgendwelche Bescheide erläßt, das kommt mir schon ziemlich komisch vor. Glaube ich eigentlich auch nicht.

Ansonsten: Morgen beim FA anrufen ... eine Tel-Nr steht doch IMMER auf dem Bescheid - oder ?

Re: Steuerbescheide ohne Steuererklärung

Verfasst: 29. Okt 2024, 08:02
von robo
Wie ist denn hier der Stand der Dinge ?

'Normal' gibt es ja vom FA ab Inso-Eröffnung eine neue StNr. um abzugrenzen:
VOR Eröffnung = Inso-Forderung (ggf)
NACH Eröffnung = Neuschulden (ggf)

Re: Steuerbescheide ohne Steuererklärung

Verfasst: 29. Okt 2024, 10:44
von Ziel:Planinsolvenz
korrekt.

Also aktuell vermute ich dass das eine Schätzung ist, mein neuer Anwalt meinte ich solle in jedem Fall Einspruch einlegen... ABER die Schätzung ist ein Witz.. bin gerade mit dem IV am klären was wir tun... melde mich