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benötige Infos, wie läuft eine fortsetzung der Firma bei insolvenz

Verfasst: 25. Sep 2024, 09:05
von Ziel:Planinsolvenz
Hallo,
vielleicht hat jemand für mich Informationen in Bezug auf einen Ablauf:
Ich schildere hier einen fiktiven Fall:

Eine Firma geriet in die Insolvenz, eine e.K., der Inhaber ist dadurch auch insolvent.
Nehmen wir an, die Firma macht Umsätze, diese reichen aber nicht aus, um die Kredit- und Zinszahlungen zu decken. Der Insolvenzverwalter spricht davon, die „Firma“ fortzuführen, da Umsätze vorhanden sind.
Wie läuft so etwas in der Regel ab? Nehmen wir an, der Inhaber wäre für die Fortführung des Unternehmens und möchte dies tun.

Was passiert mit den Verbindlichkeiten? Wie ist der Ablauf bei so etwas?

Re: benötige Infos, wie läuft eine fortsetzung der Firma bei insolvenz

Verfasst: 25. Sep 2024, 12:47
von imker
...Du bist ja fast noch lustiger als ich es von mir glaube ....

Schau Dir mal das fiktive Eröffnungsgutachten an und berichte, was da zu den Fortführungsaussichten zu lesen ist.

Und dann frag doch mal den IV, wie und wovon die leben sollst, denn die Einnhamen sind einfach nicht mehr Deine.

Re: benötige Infos, wie läuft eine fortsetzung der Firma bei insolvenz

Verfasst: 26. Sep 2024, 06:56
von Ziel:Planinsolvenz
Hi,
kannst du vielleicht konkreter werden, ich verstehe aktuell deine Aussagen nicht.

was meinst du wie und wovon ich leben soll?
Ich habe Bürgergeld angemeldet und das wurde mir für 6 Monate zugesagt.
Ich werde wohl bis Januar das bekommen.
Am 01/11/2024 wird die Insolvenz eröffnet.

Re: benötige Infos, wie läuft eine fortsetzung der Firma bei insolvenz

Verfasst: 26. Sep 2024, 08:53
von robo
Kürzlich hattest Du geschrieben:
Ziel:Planinsolvenz hat geschrieben: 5. Sep 2024, 10:06 Hallo
also eben wurde für eine meiner Firmen (GmbH) die Inso angemeldet. Am Dienstag dann die private bzw die der e.K.
...
Und jetzt soll dein 'privates' Regel-Insolvenzverfahren (für den e.K.) erst am 1.11. eröffnet werden ?
Ja, was denn nun ?
M.W. kann man das vorab weder wissen noch beeinflussen, wann das Gericht die Eröffnung beschliessen wird.
Aber gut ...

Den "Ablauf bei so was" hatte ich Dir kürzlich schon beschrieben,
ich wiederhol mich nicht gern, lies es ggf. nochmal nach.

Zu Deiner Frage hier: "Was passiert mit den Verbindlichkeiten ?"
Für die gilt Deine 'Restschuldbefreiung' (die Du in drei Jahren nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bekommst, WENN kein Gläubiger "aus vbuH" anmeldet und Du dem nicht erfolgreich widersprichst, und WENN Du Deine "Obliegenheitspflichten" in den drei Jahren erfüllt hast).
Sie sind dann zwar nicht weg, aber sie können vom Gläubiger eben nicht mehr zwangsvollstreckt werden.

Und während des Insolvenzverfahrens darf ja auch kein Gläubiger vollstrecken, davor wärst Du also erstmal geschützt.

Du hoffst, dass Du für die nächsten sechs Monate Bürgergeld bekommst ?
In dem Bescheid dazu wird vermutlich stehen, dass Du es nur 'vorläufig' bekommst und dass Du dann so etwas wie eine EÜR ("Einnahme-Überschuss-Rechnung") vorlegen musst, und erst danach wird entschieden, ob Du es behalten darfst oder zurückzahlen musst.

Aber, keine Sorge, sogar die Leute vom JobCenter wissen, dass Umsatz nicht gleich Einkommen ist ...

Doch sie werden vermutlich sehr genau auf Deine Betriebsausgaben schauen, ob diese wirklich 'notwendig' waren ... und wenn sie meinen "nein, waren nicht notwendig", dann streichen sie sie einfach aus Deiner EÜR und Du hast auf wundersame Weise ein schönes Betriebsergebnis ...
nur leider kein Geld, denn das hast Du ja bereits ausgegeben.

Re: benötige Infos, wie läuft eine fortsetzung der Firma bei insolvenz

Verfasst: 26. Sep 2024, 09:58
von MaxMuster
Hallo,

ergänzend zu robo´s Beitrag könnte man noch anmerken,
Du hast ja noch Ware, die, wie du es so schön formuliert hast, die Bank für dich bezahlt hat.
Durch den Verkauf dieser Ware erzielst du dann ja einen 100%igen Gewinn nach Steuer.
Dieser wird dir in der EÜR natürlich angerechnet. Somit wäre durch die ersmal nur vorläufige Bewilligung, des Bürgergeldes natürlich ein Teil, wenn nicht gar alles zurückzuzahlen.

Aber abgesehen davon, müsste dir doch auch dein Anwalt welcher für dich doch die Freigabe des Gewerbes beantragt hat/beantragen wollte, Infos gegeben haben wie es dann weitergeht.

Re: benötige Infos, wie läuft eine fortsetzung der Firma bei insolvenz

Verfasst: 1. Okt 2024, 18:45
von Ziel:Planinsolvenz
Danke man ihr habt mir den Kopf etwas zurecht gerückt...
sorry robo aber bei mir knallt es an jeder ecke.. kann gaarnicht schnell genug denken und dann ist der Punkt dass ich vollkommen psychisch am Arsch bin und aktuell voll abdrifte...

Ich muss mich zusammen reisen und den scheiss schritt für schritt angehen... sonst sauf ich ab....

Re: benötige Infos, wie läuft eine fortsetzung der Firma bei insolvenz

Verfasst: 1. Okt 2024, 18:57
von Ziel:Planinsolvenz
da ich eher pessemist bin frage ich mich ohnehin ob ich die firma neu aufziehen soll oder alles beenden... wirtschaftlich sieht es ja in der EU zwar noch gut aus aber in deutschland nicht...

Ich kann das Unternehmen in 2 Arten wieder beleben
1. auf unterstem Level, ich nehme nur ein paar Artikel, die die am meisten Geld brachten, reduziere die Kosten fast auf 0, und mach den kram auf Sparflamme weiter.....Suche mir noch einen Job der etwas Geld bringt, wenn dann eine Rezession kommt überlebe ich das ganz einfach...da ich im Gegensatz zur Konkurrenz null Kosten habe (naja fast)

2. ich mache obiges und nehme noch ein paar Artikel mehr mit rein, behalte aber Lager, was natürlich eine Miete mit sich bringt die erstmal gezahlt werden muss... hatte den Laden ja fast restrukturiert( wie schon gepostet, mir ist das Pferd vor der Apotheke verreckt) und hatte schon neue Kunden die große Umsätze versprachen...
Problem: Wenn die Wirtschaft abkackt, kacke ich mit ab... da am Anfang (wie schon geschrieben) die Gewinne gering sind und erst nach etwa 5 Monaten die Neukunden im Boot wären

aber gut, dank euch habe ich nun einen Weg... den kann ich erstmal gehen und sehen wie weit ich komme... wenn es dann soweit klappt kann ich mich immer noch entscheiden....