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(Teil)-selbstständig nach Inso
Verfasst: 6. Sep 2024, 05:57
von Ziel:Planinsolvenz
Hallo
ich bin am überlegen wie mein Leben nach der Insolvenz aussieht. Ziel soll es sein möglichst selbstständig zu bleiben, ABER das ist ja nach einer Pleite nicht so einfach....
Mein Anwalt beantragt fortführung der selbstständigkeit....
Das ist eine Option. Er möchte ein fiktives Gehalt annehmen und unter berücksichtiung meiner freigrenzen müsste ich dann "nur" 200€ eventuell 250€ im Monat "abtreten"...
Nun ist es so dass ich natürlich den Laden nicht an die Wand fahren möchte sondern möglichst sicher fahren will... deshalb habe ich mir gedacht noch einen Nebenjob anzunehmen.
Die Frage ist was dann passiert wenn:
Einzelunternehmen & ich zahle 200€/Monat (s.o.)
und dann Teilzeitstelle Einkommen etwa 1800€ netto
unterschied zu
UG anmelden & ich als GF (gehalt angepasst an Gewinn) wird nicht viel sein
und dann Teilzeitstelle Einkommen etwa 1800€ netto
das erste wäre mir lieber, da ne UG viel Stress macht....
was denkt ihr?
Re: (Teil)-selbstständig nach Inso
Verfasst: 6. Sep 2024, 08:17
von robo
Ziel:Planinsolvenz hat geschrieben: ↑6. Sep 2024, 05:57
...
Mein Anwalt beantragt fortführung der selbstständigkeit....
...
Wo will er das "beantragen" ?
Das steht Dir doch frei, ist Deine Entscheidung, ob selbständig oder angestellt.
Ziel:Planinsolvenz hat geschrieben: ↑6. Sep 2024, 05:57
...
Er möchte ein fiktives Gehalt annehmen und unter berücksichtiung meiner freigrenzen müsste ich dann "nur" 200€ eventuell 250€ im Monat "abtreten"...
...
"Er möchte ..." ???
Das sieht das Gesetz so vor:
Wenn Du selbständig bist, musst Du Deine Gläubiger so stellen,
ALS OB Du angestellt wärst, s InsO § 295a:
https://dejure.org/gesetze/InsO/295a.html
Andersrum wäre es m.E. einfacher, resp. sicherer:
Wenn Du einen Angestellten-Job mit 1.800,-€ netto hast,
musst Du monatlich 215,78 € an den IV abtreten, s.
https://www.justiz.nrw.de/BS/broschuere ... _pflicht5=
Dann kannst Du Deine Selbständigkeit 'nebenher' betreiben, brauchst davon nichts abzuführen (Deine Pflicht erfüllst Du ja schon aus dem Angestellten-Job) und bist auf der sicheren Seite.
Die andere Varianten (Abführung aus dem Einkommen aus der Selbständigkeit nach einem fiktiven Angestelltenlohn) beinhaltet immer die Gefahr, dass ein Gläubiger sagt, Du HÄTTEST ja sehr viel mehr verdienen und folglich abführen KÖNNEN ...
Warum das Risiko eingehen ?
Was bezahlst Du zZt eigentlich dem Anwalt ?
Der wird ja vermutlich nur gegen Vorkasse für Dich tätig ...
der will ja nicht einer von Deinen Inso-Gläubigern werden ...
*grins*
Re: (Teil)-selbstständig nach Inso
Verfasst: 6. Sep 2024, 08:53
von Ziel:Planinsolvenz
er will die Freigabe der e.K. beantragen, sodass ich weiter machen kann. beim IV.
ja das muss man, aber man nimmt als "Angabe" das Gehalt aus dem erlernten Beruf, und er sagt man kann mit den IV verhandeln.... erlernter Beruf wären 200€...
also ich habe eine Latte an Freigrenzen (oder wie man das nennt) unterhalte etc...
in meiner selbstständigkeit würde ich nur 6.000 verdienen, das reicht aus meiner sicht nicht um schnell ein fundament aufzubauen, deshalb suche ich einen nebenjob...
die selbstständigkeit kann ich erst ausbauen wenn ich 100k auf der Kante habe, sonst ist das Risiko zu groß...
wenn ich 1800 netto habe bin ich nicht sicher ob da was für den IV "übrig" bleibt wegen Unterhalt...
ich habe vorkasse 10k gezahlt, bei 250€ die stunde, was aber nur die Anmeldung abdeckt... schon lächerlich... denn diese Zeit braucht man niemals um die paar Zettel auszufüllen... Betrüger wo man hinschaut, es ist echt zum kotzen...
Re: (Teil)-selbstständig nach Inso
Verfasst: 6. Sep 2024, 10:16
von robo
Dann mal deutlicher:
Man kann/muss die 'Freigabe gem. § 35 (2)' nicht 'beantragen, dass entscheidet der IV allein nach seinem Interesse.
Man kann / darf auch als Insolvenzler (ggf. weiter) selbständig sein, darüber hat ein IV nicht zu entscheiden.
" ... eine Latte an ..." - heißt also mehrere 'Unterhaltsberechtigte' ?
Und die könntest Du alle mit 1.800,- € netto minus 200,- Abtretung 'unterhalten' ?
*staun*
"100k auf der Kante von 6.000 Verdienst" ?
bytheway:
6.000,-€ "Verdienst" pro Monat aus Deiner selbständigen Tätigkeit ?
Nach Steuern ??
Und Du kennst schon den Unterschied zwischen 'Umsatz' und 'Verdienst' ???
Und jetzt mal ohne 'geprellte' Geschäftspartner ????
Selbst bei einer möglichen Rücklage daraus von monatlich 3.000,-wäre das dann in etwa drei Jahren ...
dann ist Dein Inso-Verfahren mit RSB Geschichte und Du hast mit dem IV nichts mehr zu tun.
Und wenn von 1.800 aus einem Angestellten-Job nichts an den IV geht,
dann geht eben nichts an den IV, so ist nun mal das Gesetz, dann ist das für den IV eben ein Nullsummenspiel, dann bekommt er sein Geld von Vater Staat. Punkt.
10k per Vorkasse an den Anwalt ?
= ./. 250 = 40 Std. ... nur für die zwei Inso-Anmeldungen ... ?
(GmbH und 'Deine' Regel-Inso)
*staun*
Also dann bin ich jetzt mal hier raus.
Da ist ja dann vermutlich noch reichlich "Luft", um Deinen Anwalt alle Fragen zu fragen,
die Dich beschäftigen - zumal Du weder auf meine Fragen antwortest,
noch auf meine Vorschläge reagierst.
Viel Glück - schätze, Du wirst es brauchen.
Re: (Teil)-selbstständig nach Inso
Verfasst: 6. Sep 2024, 11:59
von Ziel:Planinsolvenz
Ich versuche auf alle deine Fragen zu antworten...
Mit "Verdienst" meine ich tatsächlich den Gewinn vor Steuern.
Die 6000€ sind sehr wenig und deshalb will ich diese ja auch nicht zum verleben benutzen sondern langsam damit den Laden wieder aufbauen. Der Zuverdienst von 1800 netto soll die Entnahmen die ich aus der Firma hätte stark reduzieren.
Ich wusste überhaupt nicht dass der IV aus einem dann neu gegründete Unternehmen nicht "soviel" entnehmen darf.
Ja 10K an den Anwalt für 2 Firmen und nur für die Anmeldung, war 3 mal bei ihm, je 2h.
Bei einer Einnamen Überschuss Rechnung könnte man bei 240000€ Umsatz etwa 72000€ Gewinn machen, Man könnte davon 40.000€ im ersten Jahr reinvestieren in den Warenbestand um den Gewinn zu drücken und somit die steuerlast senken..
zumindest habe ich so die ersten 7 Jahren gearbeitet, damals vor 20 Jahren...
Sind noch fragen offen, dann beantworte ich die natürlich
Re: (Teil)-selbstständig nach Inso
Verfasst: 7. Sep 2024, 11:04
von robo
Ziel:Planinsolvenz hat geschrieben: ↑6. Sep 2024, 11:59
...
Ich wusste überhaupt nicht dass der IV aus einem dann neu gegründete Unternehmen nicht "soviel" entnehmen darf.
...
Ein IV darf gar nichts "entnehmen" ...
Entweder führt der IV das Unternehmen selbst (ggf. weiter), dann muss der Unternehmer, der ja die Arbeit im Betrieb machen muss, zusehen, dass er vom IV auch einen angemessenen "Lohn" für seine Arbeit bekommt. Und er muss natürlich alle Betriebsausgaben sich vom IV genehmigen lassen.
Oder der IV gibt das Unternehmen gem. InsO § 35 (2) frei. Das schrieb ich ja schon.
Dann muss der Unternehmer den IV so stellen, als ob er angestellt wäre. Also an ihn abführen, was er abführen müsste, wenn er angestellt wäre.
Und da zählt nicht der erlernte Beruf (den gibt es ja möglicherweise auch gar nicht mehr), sondern die aktuelle Situation für den Unternehmer auf dem Arbeitsmarkt - ist die schlecht, hat er keine Chance, überhaupt einen Job zu finden (das sollte er natürlich entsprechend belegen können, zB mit Bewerbungen und Absagen dazu), dann braucht er auch nix abzuführen, egal wie gut sein Betrieb läuft.
Re: (Teil)-selbstständig nach Inso
Verfasst: 7. Sep 2024, 19:22
von Ziel:Planinsolvenz
@robo...
mal ne Frage an dich...
wer bist du und wieso kennst du dich so gut aus?
Diese Inso Geschichte, wird aus meiner Sicht recht - ich weiss nicht wie ich es nennen soll und ob du mich verstehst- recht nach Schema F abgewickelt... Zumindest bisher, was mein Anwalt und ein Wirtschaftsprüfer, mir bisher geliefert haben. Und ob der IV da was anderes macht glaub ich nicht, was soll der sich meine Geschichte anhören... wird keinen ar**** interessieren... Bisher hat mich niemand so richtig gefragt wieso ich insolvent bin...
Es wird wohl keinen interessieren dass ich schwer betrogen wurde und aufgrund externer Probleme inn diese Lage geriegt... bisher wollten es nur "Menschen um mich rum wissen"... ABER KLAR, ich bin Schuld.... wäre vielleicht jemand anders nicht passiert...
Also: Wenn man mir nach Schema F begegnet wie stehst du zu der Aussage wenn ich sage "ich versuche das Beste für mich in dieser Situation zu erreichen"
Du kannst mir auch gerne per PN antworten... schönen Abend
Re: (Teil)-selbstständig nach Inso
Verfasst: 7. Sep 2024, 22:14
von robo
Ziel:Planinsolvenz hat geschrieben: ↑7. Sep 2024, 19:22
...
Also: Wenn man mir nach Schema F begegnet wie stehst du zu der Aussage wenn ich sage "ich versuche das Beste für mich in dieser Situation zu erreichen"
...
Das würde ich so nicht unbedingt jedem sagen ... aber denken - und danach handeln !
Was denn sonst ?
Aber ein bisschen "Moral" ... (oder wie soll man sagen ?) ... sollte man sich schon erhalten, finde ich.
Nur weil Du betrogen wurdest, heisst das nicht, dass Du jetzt auch andere betrügen sollst / darfst.
Finde ich.
Deswegen war ich schon ein bisschen 'angepisst' als Du was von "Geschäftspartner geprellt" geschrieben hast. Das klang so ein bisschen nach dem Vorsatz: Ich bin betrogen worden - also darf ich jetzt auch andere betrügen.
Warum ich mich so gut auskenne ?
Na, inzwischen bin ich eine alte Frau und habe so manches erlebt in meinem Leben,
hätte mir jemand vor vielen Jahren so manche Geschichte vorher erzählt, hätte ich bestimmt gesagt:
"Nein, so etwas gibt es in Deutschland nicht, das ist hier doch keine Bananenrepublik ...".
Na ja ... zumindest manchmal vielleicht doch ?
Re: (Teil)-selbstständig nach Inso
Verfasst: 8. Sep 2024, 07:11
von Ziel:Planinsolvenz
moin
nein das hast du falsch verstanden, es geht nicht ums betrügen....
ich habe leider immer oft 5 gerade sein lassen, vor allem bei meinen Mitarbeitern... Solange ich etwas machen konnte, selbst wenn es bedeutete dass ich mich stark verbiegen musste, habe ich es halt zugelassen....
allerdings hat mich das auch in diese situation gebracht... es waren viele punkte...
ich habe mir nun geschworen nur noch etwas zu machen... wie zb jetzt als selbstständiger/Teilselbstständiger weiter zu machen, wenn es innerhalb sehr enger kriterien liegt, keine 5fe mehr gerade...
Re: (Teil)-selbstständig nach Inso
Verfasst: 8. Sep 2024, 09:42
von robo
Nur zur Erinnerung dazu nochmal die dritte Variante (schrieb ich aber auch schon):
Du erfüllst Deine 'Obliegenheitspflichten' gem. InsO § 295 aus einem Angestelltenjob, dann kannst Du 'nebenher' aus einer Selbständigkeit verdienen, was Du willst, das geht den IV nichts an.
Am schönsten ist m.E. ja die Variante "Freigabe" gem. InsO § 35(2)
https://dejure.org/gesetze/InsO/35.html
Aber das wird ein IV vermutlich nur dann machen, wenn er (Dir) glaubt, Du hast keine Chance auf einen gutgezahlten Angestelltenjob und / oder Deine selbständige Tätigkeit bringt eh nicht viel ein.