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Freigabe der Firma bzw neue Firma gründen

Verfasst: 5. Sep 2024, 10:06
von Ziel:Planinsolvenz
Hallo
also eben wurde für eine meiner Firmen (GmbH) die Inso angemeldet. Am Dienstag dann die private bzw die der e.K.

Mein Anwalt will erwirken dass der IV die e.K. frei gibt um weiter aktiv zu sein bzw. die selbstständigkeit fortzuführen. Er empfahl mir so weiter zu machen als sei nichts "gewesen".... also habe ich eben auch wichtige Ware bestellt (in der e.K.)...

Ich habe ein neues Konzept, und ich bin absolut sicher dass ich den Laden geschmissen bekomme....

ALLERDINGS gibt es das ein oder andere Problem:

Aufgrund von Schlamperei bei der UST Anmeldung im Ausland wurde ich für 2 Jahre gesperrt, jedoch möchte ich das weiter nutzen. Und die Firma (e.K.) hat Einschränkungen die nicht Insolvenzrelevanz sind jedoch das "weiterleben" erschweren....

Meine Idee war deshalb eine UG zu kaufen und die freigegebene e.K. dort zu integrieren...

Re: Freigabe der Firma bzw neue Firma gründen

Verfasst: 5. Sep 2024, 10:34
von Nie_mehr_Schulden
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dir hier jemand bei diesem Thema helfen kann. Dies ist auf jeden Fall etwas für deinen Anwalt. Wenn er sagt, es ist okay, dann ist es erstmal auch okay.

Re: Freigabe der Firma bzw neue Firma gründen

Verfasst: 5. Sep 2024, 11:19
von MaxMuster
Hallo,

da ich auch mit einer e.K. in die Inso gegangen bin hier mal meine Erfahrung/Meinung...

Als e.K. kannst du hier eine Regelinso einleiten. Du bist als e.K. zwar privat Haftbar, dadurch aber nicht in Privatinso.
Das bestellen von Ware, ein paar Tage vor der Einleitung der Inso halte ich für sehr Zwiespältig, da du dadurch kurz vor Einleitung der Inso bewusst neue Schulden gemacht hast, ich gehe davon aus das du auf Rechnung bestellt hast oder lief es über Vorkasse? Bei Vorkasse ist der Gedanke hinfällig.

Ich habe als e.K. meine Regelinso eingeleitet, und erst als der IV das Gewerbe freigegeben hat, habe ich ganz normal weitergemacht.

Ich würde sobald dein IV das Gewerbe freigegeben hat, eine eigene UG gründen, meines wissens geht das nach wie vor mit einer Kapitaleinlage von 1€ + Notarkosten+Handelsregisterkosten (alles in allem keine 250€), dann bist du auf der sicheren Seite das nicht i-wo versteckte Altlasten oder ein schlechter Ruf oder was auch immer an der gekauften UG hängt.
Desweiteren ist die neugründung einer UG erheblich günstiger und auch schneller als das Kaufen und Umschreiben bzw. Zusammenlegen einer bestehenden UG.

LG
MM

Re: Freigabe der Firma bzw neue Firma gründen

Verfasst: 5. Sep 2024, 12:17
von robo
MaxMuster hat geschrieben: 5. Sep 2024, 11:19

da ich auch mit einer e.K. in die Inso gegangen bin hier mal meine Erfahrung/Meinung..
Das bestellen von Ware, ein paar Tage vor der Einleitung der Inso halte ich für sehr Zwiespältig, da du dadurch kurz vor Einleitung der Inso bewusst neue Schulden gemacht hast, ich gehe davon aus das du auf Rechnung bestellt hast oder lief es über Vorkasse? Bei Vorkasse ist der Gedanke hinfällig.
Nein, nicht hinfällig, denn der IV kann das Geld von Käufer ggf. wieder zurückrufen - und DEN Partner bist Du dann erstmal los, wenn Du kurz vor der Inso noch Ware bestellst ( und auch bezahlst) und der Verkäufer muss das Geld dann an den IV herausgeben …
Ich weiss jetzt nicht mehr genau die Fristen, WIE kurz (1 oder 3 oder 6 Monate), aber das lässt sich ja leicht herausfinden.

Ansonsten sehe ich alles wie MaxMuster und Nie-mehr-S…
Ausser vielleicht noch ein: Man muss den Anwalt auch die richtigen Fragen fragen oder auf fragliche Probleme hinweisen), deswegen sollte man sich schon auch selbst informieren, so gut es geht und alles für bare Münze nehmen, was der Anwalt einem erzählt.
Schliesslich kennt keiner die eigene Firma besser als man selbst.

Re: Freigabe der Firma bzw neue Firma gründen

Verfasst: 5. Sep 2024, 12:54
von Ziel:Planinsolvenz
MaxMuster hat geschrieben: 5. Sep 2024, 11:19 Als e.K. kannst du hier eine Regelinso einleiten. Du bist als e.K. zwar privat Haftbar, dadurch aber nicht in Privatinso.
Das bestellen von Ware, ein paar Tage vor der Einleitung der Inso halte ich für sehr Zwiespältig, da du dadurch kurz vor Einleitung der Inso bewusst neue Schulden gemacht hast, ich gehe davon aus das du auf Rechnung bestellt hast oder lief es über Vorkasse? Bei Vorkasse ist der Gedanke hinfällig.
BOAHHHHH jetzt ging mir aber der Arsch auf Grundeis... Also ich habe eben mit dem Anwalt gesprochen, wenn ich was auf Rechnung bestelle und es kommt und einen Tag später melde ich Insolvenz an dann ist das Problematisch und macht Schwierigkeiten.

Nehme ich aber das Geld aus der KK Linie meiner Firma und zahle damit den Lieferanten dann ist das unproblematisch.... und von ihm sogar erwünscht....
--------
meine Fresse jetzt hab ich mich schon im Knast gesehen...


Nächste Frage:
Wenn die eK insolvent ist heisst dass doch dass sie nix mehr zahlen kann.... also was zahlen muss aber nicht mehr kann....

wieso bin ich dann nicht auch in der Insolvenz, schließlich kommen die dann zu mir oder?
Es sei denn wir reden von 3,5 dann kann ich da zahlen, aber nehmen wir an wir reden mal schnell von 80k

Re: Freigabe der Firma bzw neue Firma gründen

Verfasst: 5. Sep 2024, 14:21
von robo
Ziel:Planinsolvenz hat geschrieben: 5. Sep 2024, 12:54

Wenn die eK insolvent ist heisst dass doch dass sie nix mehr zahlen kann.... also was zahlen muss aber nicht mehr kann....

wieso bin ich dann nicht auch in der Insolvenz …
M.W. ist eine e.K. Firma nicht insolvenzfähig, das bist nur Du ganz persönlich, der „eingetragene Kaufmann“ = e.K., zu dessen Vermögen (ggf. u.a.) eine Firma gehört, und Du stellst dann ggfs. den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über Dein Vermögen (und dazu einen Antrag auf RSB = Restschuldbefreiung, nicht vergessen!).

Anders eben eine GmbH, das ist eine sogen. ‚Juristische Person‘, die ist selbst insolvenzfähig, sie kann aber keine RSB bekommen.
Da greift aber dann, wie schon gesagt, möglicherweise die sogen. Durchgriffshaftung auf Dich als Geschäftsführer der GmbH (was jedenfalls das Finanzamt im Falle von Steuerschulden genau prüfen wird).

Es gibt keine e.K.‘Linie’ „Deiner“ Firma … das sind ZWEI Firmen,
1. die GmbH und
2. das Einzelunternehmen A … B … e.K.
auch, wenn sie beide Dir gehören,
alles klar ?

Re: Freigabe der Firma bzw neue Firma gründen

Verfasst: 5. Sep 2024, 15:17
von MaxMuster
Hallo,

du Ziel:Planinsolvenz, bist ja der/die e.K. also die "Ziel:Planinsolvenz e.K.".
Wenn du also die Rechnungen, die auf Ziel:Planinsolvenz e.k. laufen nicht mehr zahlen kannst, bist natürlich auch DU als Person Insolvent. Da du aber e.K. also Selbstständig bist, kannst du hier eine Regelinso einleiten, und must keine Privatinso machen. Darauf wollte ich hinaus. Die Regelinso kannst du selber, also ohne Anwalt einleiten. RI-Antrag ausfüllen, und zum Gericht schicken. Dadurch sparst du dir dann das Geld für den RA der es sonst für dich machen würde.Und es geht auch schneller.

Was die Bestellung angeht, und du sie aus einer Kreditlinie deiner e.K. zahlst bzw. gezahlt hast, und es so kommt wie "robo" vermutet, wäre es doch so :
A(Du) bestellst bei B (Lieferant) und zahlst mit Geld von C(Kreditline der Bank)
Also hast du "Schulden" bei deinem Lieferanten, mit Geld von der Bank gezahlt(Neuschulden bzw.Kredit), welches sich der IV (meines Wissens nach sogar 1 Jahr lang) zurückholen kann. Würde bedeuten, du hättest dann nicht nur die Schulden bei der Bank sondern auch bei deinem Lieferanten, weil der IV sich das Geld zurückholt, du aber trotzdem die Ware hättest. Da sehe ich das Problem

Re: Freigabe der Firma bzw neue Firma gründen

Verfasst: 5. Sep 2024, 17:15
von Ziel:Planinsolvenz
danke robo...
ja mein steuerberater war so schlau und hat die gmbh und ek gleich bei gründung als organgschaft beim fa angemeldet, dann müssen die das nicht tun.... :twisted: :twisted: :twisted: somit bin ich eh voll haftbar für steuerschulden....

Re: Freigabe der Firma bzw neue Firma gründen

Verfasst: 5. Sep 2024, 18:07
von robo
Hast Du mit Deinem Anwalt auch besprochen, wie es weitergeht, wenn Du Den Inso-Antrag abgibst ?
Das musst Du ja nicht (nur als GF für die GmbH MUSST Du das ggf - aber das ist ja gegessen), aber ohne Insolvenzverfahren gibt es keine RSB ...

Also wenn Du jetzt wie geplant 'Deinen' Inso-Antrag abgibst, dann muss darin ja Dein gesamtes "Vermögen" aufgeführt werden, dazu gehört ja
a) Deine e.K. Einzelfirma
b) Deine Gesellschafteranteile der GmbH
c) alles andere, Deine privates Vermögen.

Und die Aufgabe des Insolvenzverwalters ist dann ja, so viel wie möglich von Deinem Vermögen "zur Masse zu ziehen", also zu versilbern, sich seinen Teil davon zu nehmen (40%) und die sonstigen Verfahrenskosten (Gericht) davon zu begleichen und den Rest dann an Deine Gläubiger zu verteilen.

Ich sehe hier Deinen Gesellschafteranteil in Gefahr, denn viele IV stehen ja in dem Ruf, auch eigentlich gute Firmen plattzumachen ... nach dem Motto: Besser der Spatz in der (eigenen!) Hand ... macht ja meist auch weniger Arbeit, als einen Betrieb fortzuführen ...

Re: Freigabe der Firma bzw neue Firma gründen

Verfasst: 12. Sep 2024, 08:37
von Ziel:Planinsolvenz
Hallo Robo,

ich melde mich erst jetzt weil einfach alles rennt und ich auch keinen Bock mehr habe...

naja, also mein Anwalt hat den Antrag der GmbH abgegeben und der IV war auch schon da...
das andere kam gestern und der IV wird wohl morgen oder Montag kommen..

ich habe noch schnell ein neues Konto aufgemacht und gesehen dass alles was ich noch bezahlen muss und kann auch kann. Auch habe ich zugesehen dass mein privates nicht abkotzt... mein Handyvertrag wird sicherlich gekündigt, kann ich mir nicht mehr leisten, also habe ich meine Nummer auf ein Preapaid umgeswitscht... Das selbe mit meinen privaten email adressen, die normalerweise auch Geld kosteten...

Ich wollte mir noch ein Auto kaufen, habe es aber gelassen, das Teil hätte 5TEUR gekostet und der IV hätte es mir sicherlich wieder abgenommen ( es gibt ja diese Unter 2000€ Grenze)...

Mir kommt es entgegen wenn der IV keine Arbeit haben möchte... ich nehm ihm das ab. Ich sitze hier mit einigem MA zusammen um eine Strategie zu entwickeln...

Mein Hauptproblem ist eher dass ich hoffe dass die Buchhaltung keine scheisse gebaut hat, denn meine BH war ein Sauhaufen... alles ging schief... mein STB empfahl mir mit dem letzt JA alle zu entlassen... und er macht alles neu...