Fehler in der Gehaltsabrechnung: Umgang mit Überzahlungen bei einem insolventen Mitarbeiter
Verfasst: 9. Feb 2024, 13:30
Sehr geehrte Mitglieder des Forums,
ich wende mich an euch im Namen unseres kleinen Unternehmens, da wir aktuell mit einer Herausforderung bezüglich der Gehaltsabrechnungen eines ehemaligen Mitarbeiters konfrontiert sind, der sich in Privatinsolvenz befindet. In den Kalenderjahren 2022 und 2023 ist uns leider ein Fehler unterlaufen: Wir haben versehentlich monatlich 100€ zu viel an den betreffenden Mitarbeiter ausgezahlt, ein Betrag, der rechtmäßig seinem Treuhänder zustand.
Dieser Fehler fiel uns im Juli 2023 auf, während wir die Endabrechnung erstellten, woraufhin wir die überzahlte Summe von der letzten Gehaltszahlung abzogen. Der nun ehemalige Mitarbeiter fordert jedoch die Übermittlung der korrigierten Lohnabrechnungen und möchte den Gehaltsabzug für die betreffenden Jahre zurück weil er das damals zu viel ausgezahlte Nettoeinkommen bereits ausgegeben hat und es nicht seine Schuld wäre, dass wir die Pfändungstabellen nicht berücksichtigen.
Da wir uns unsicher sind, wie die Abrechnungen für 2022 korrigiert werden sollen – eine Unsicherheit, die auch unser Steuerberater teilt –, haben wir bisher keine korrigierten Lohnabrechnungen an den Mitarbeiter versendet und sind seiner Zahlungsaufforderung noch nicht nachgegangen.
Meine Fragen dazu:
Könnte es zutreffen, dass der Arbeitgeber nicht berechtigt ist, die letzte Gehaltsauszahlung um die damals versehentlich zu viel ausgezahlten Beträge zu kürzen? Denn dieser AN hat im Jahr 2022 und 2023 ungerechtfertigt Bereicherungen erlangt!
Bedeutet dies, dass wir diese Beträge nicht mit der Schlussabrechnung des Arbeitnehmers einbehalten und an den Treuhänder dürfen?
ich wende mich an euch im Namen unseres kleinen Unternehmens, da wir aktuell mit einer Herausforderung bezüglich der Gehaltsabrechnungen eines ehemaligen Mitarbeiters konfrontiert sind, der sich in Privatinsolvenz befindet. In den Kalenderjahren 2022 und 2023 ist uns leider ein Fehler unterlaufen: Wir haben versehentlich monatlich 100€ zu viel an den betreffenden Mitarbeiter ausgezahlt, ein Betrag, der rechtmäßig seinem Treuhänder zustand.
Dieser Fehler fiel uns im Juli 2023 auf, während wir die Endabrechnung erstellten, woraufhin wir die überzahlte Summe von der letzten Gehaltszahlung abzogen. Der nun ehemalige Mitarbeiter fordert jedoch die Übermittlung der korrigierten Lohnabrechnungen und möchte den Gehaltsabzug für die betreffenden Jahre zurück weil er das damals zu viel ausgezahlte Nettoeinkommen bereits ausgegeben hat und es nicht seine Schuld wäre, dass wir die Pfändungstabellen nicht berücksichtigen.
Da wir uns unsicher sind, wie die Abrechnungen für 2022 korrigiert werden sollen – eine Unsicherheit, die auch unser Steuerberater teilt –, haben wir bisher keine korrigierten Lohnabrechnungen an den Mitarbeiter versendet und sind seiner Zahlungsaufforderung noch nicht nachgegangen.
Meine Fragen dazu:
Könnte es zutreffen, dass der Arbeitgeber nicht berechtigt ist, die letzte Gehaltsauszahlung um die damals versehentlich zu viel ausgezahlten Beträge zu kürzen? Denn dieser AN hat im Jahr 2022 und 2023 ungerechtfertigt Bereicherungen erlangt!
Bedeutet dies, dass wir diese Beträge nicht mit der Schlussabrechnung des Arbeitnehmers einbehalten und an den Treuhänder dürfen?