Masseunzulänglichkeit
Verfasst: 19. Apr 2023, 22:03
Hallo...
habe mal wieder eine Frage, die nicht einfach ist...
Also...eine Person ist im Regelinsolvenzverfahren,,,,grade eröfnet,,,,der IV zeigt Masseunzulaengigkeit an...
die Verfahrenskosten sind gedeckt..aber nix mehr da für Masseverbindlichkeiten...
kann das Insolvenzgericht das Verfahren fortführen lassen bis zur RSB? Dauert es dann auch 3 Jahre oder wird
die RSB sofort erteilt?
oder wird es eingestellt und keine RSB wie bei der Massearmut ?
MfG
El Torro
habe mal wieder eine Frage, die nicht einfach ist...
Also...eine Person ist im Regelinsolvenzverfahren,,,,grade eröfnet,,,,der IV zeigt Masseunzulaengigkeit an...
die Verfahrenskosten sind gedeckt..aber nix mehr da für Masseverbindlichkeiten...
kann das Insolvenzgericht das Verfahren fortführen lassen bis zur RSB? Dauert es dann auch 3 Jahre oder wird
die RSB sofort erteilt?
oder wird es eingestellt und keine RSB wie bei der Massearmut ?
MfG
El Torro